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1. und 2. Handelsperiode

Resümee zur 1. Handelsperiode

Vom 01. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2007 fand die erste Handelperiode des Europäischen Emissionshandels statt. Von Politikern und Wirtschaftsexperten wurde diese oftmals als eine „Pilotphase“ beschrieben. Ihr ursprüngliches Ziel war die Vorbereitung auf die erste Internationale Emissionshandelsperiode, die am 1. Januar 2008 zeitgleich mit der zweiten EU-Handelsperiode gestartet ist.

Das Deutsches Cap betrug in der ersten Handelperiode: 495 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr / Reserve 3 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr.

Europaweit wurden in der ersten Handelsperiode zu viele Emissionsberechtigungen ausgegeben. In Deutschland fand insbesondere in den Jahren 2005 und 2006 eine Überausstattung statt. Ausgenommen hiervon waren lediglich der Eisen- und Stahlindustriesektor. Hinzu kam, dass unternehmensintern zahlreiche Emissionseinsparungsmaßnahmen vorgenommen wurden, wodurch pro Unternehmen oftmals weitaus weniger Emissionen ausgestoßen wurden als anfänglich vermutet.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) veröffentlichte Zahlen, wonach allein in Deutschland 40 Millionen Zertifikate nicht verbraucht wurden. Ursache war laut DEHSt eine zu ungenaue Datenbasis über die tatsächlichen Kohlenstoffdioxidemissionen bei der Festlegung des deutschen Caps sowie ungewöhnlich milde Winter. Generell gingen die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der nationalen Caps sehr vorsichtig vor und legten großzügige Emissionsberechtigungsmengen fest.

Gegen Ende der ersten Handelsperiode stiegen die Emissionen in Deutschland sogar um 0,8 Prozent. Dies entspricht einem Plus von 3,7 Millionen Tonnen gegenüber 2005. Begründet wurde der Anstieg mit dem Wirtschaftswachstum. Produktionssteigerungen in der Stahlindustrie und die Zunahme der Zement- und Kalkproduktion führten zu höheren Emissionen.

Von Seiten der Unternehmen wurde kritisiert, dass Aufwand und Kosten des Emissionshandels nicht proportional zur Unternehmensgröße seien. Die Aufwände seien für alle beteiligten Unternehmen in etwa gleich hoch. Auch wurde das EU-Emissionshandelssystem mit sämtlichen Verordnungen und Gesetzen als intransparent und unübersichtlich beschrieben.

Insgesamt wurde etwas über ein Drittel der ausgegebenen Zertifikate gehandelt, die übrigen Emissionsberechtigungen wurden von den 1849 emissionshandelspflichtigen Anlagenbetreibern direkt zur Erfüllung ihrer Reduktionsverpflichtungen herangezogen.

Am Höhepunkt der 1. Handelsperiode wurden die Emissionsberechtigungen mit 29,09 Euro gehandelt, gegen Ende nur noch mit 4 Cent. Für die zweite Handelsperiode wird erwartet, dass sich ein wesentlich höherer Durchschnittshandelspreis einstellt.

2. EU-Handelsperiode – aktueller Stand

Die zweite EU-Emissionshandelsperiode hat am 01. Januar 2008 begonnen und endet am 31. Dezember 2012. In Deutschland sind derzeit 1625 Anlagen emissionshandelspflichtig.

Deutschland darf innerhalb der zweiten Handelperiode 453,07 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Experten gehen davon aus, dass durch dieses Cap eine deutliche Verknappung der Emissionsberechtigungen erfolgt und der Emissionsmarkt einen Aufschwung erfahren wird.

Zu Beginn der zweiten Handelsperiode stiegen die Preise an die 25 Euro pro Emissionsberechtigung. Derzeit ist jedoch ein Preisverfall auf ca. 11 Euro zu verzeichnen, der durch die globale Finanzkrise hervorgerufen wurde.

Nähere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie unter Broschüren

Warnung vor recycelten CER

19. März 2010 Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) weist in einem jüngsten Mailing mit Blick auf die Frist, bis zu dem dem die Betreiber ihrer Erfüllungspflicht im Rahmen des EU-Emissionshandels nachkommen müssen (30. April 2010) darauf hin, dass bei der Abgabe von zertifizierten Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern  (sog. CER; § 6 Abs. 1c TEHG)  bereits einmal abgegebene CER  nicht ein zweites Mal zur Abgabe verwendet werden dürfen.

Zur Verhinderung der zweifachen Verwendung solcher in der Fachpresse auch "recycelte CER" und "sCER" ("s" für "surrendered" = abgegeben) genannter Zertifikate, hat die EU-Kommission eine zusätzliche Überprüfung in das Zentralregister der  EU (CITL) aufgenommen.

Der weitere Wortlaut des DEHSt-Mailings lautet wie folgt: "Sollten recycelte CER noch einmal für die Abgabe vorgeschlagen werden, wird das CITL die Transaktion ablehnen. Auch wenn nur ein Teil der CER in diesem Sinne ungültig sind, wird die Transaktion insgesamt abgebrochen werden - die Abgabepflicht wäre damit nicht erfüllt."

Bezüglich dem weiteren Vorgehen rät die DEHSt den Unternehmen dazu, die Seriennummern der CER auf Ihrem Konto mit einer von der EU-Kommission veröffentlichten Liste von Seriennummern bereits abgegebener CER abzugleichen. Diese Liste finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/environment/climat/emission/citl_en_phase_ii.htm (Link am Ende der Liste unter Miscellaneous: List of CERs that have been surrendered under EU ETS).

Die DEHSt rät dringend dazu, sich beim Kauf von CER , die Sie zur Erfüllung Ihrer Verpflichtung verwenden wollen, sich vom Verküfer garantieren zu lassen, dass diese CER nicht bereits einmal abgegeben wurden.

Technische Details zur Abgabe von CERs im Falle einer Transaktion, die recycelte CERs enthält sowie den Wortlaut des DEHSt-Mailings finden Sie unter:

http://www.dehst.de/cln_162/nn_1662430/SharedDocs/Mailings/2010/10-03-17__Recycelte__CER.html

Warnung vor erneuten Phishing E-Mails!

17. März 2010 Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) warnt vor erneuten "Phishing E-Mails". Nach Angaben der DEHSt kam es am 15. März 2010 zu neuerlichen Phishing-Attacken auf die Nutzer des Emissionshandelsregisters in Dänemark. Laut DEHSt gibt es derzeit noch keine Hinweise darauf, dass auch das Deutsche Emissionshandelsregister betroffen sein könnte.

Wir möchten Sie vorsorglich dennoch vor erneuten Phishing-Attacken warnen.

Sollten Sie bereits auf eine Phishing-Attacke reagiert haben und Ihre Daten auf einer fremden Internetseite hinterlegt haben, empfiehlt die DEHSt, sofort auf die Seite www.register.dehst.de zu gehen und ihren richtigen Nutzernamen sowie dreimal ein falsches Passwort einzugeben. Dadurch wird Ihr Zugang zum Register gesperrt. Die DEHSt wird Ihnen dann ein neues Passwort zuweisen.

Den Wortlaut der DEHSt-Warnung finden Sie hier.

Im Übrigen möchten wir Sie auf die Empfehlungen der DEHSt zur Kontensicherheit im Deutschen Emissionshandelsregister hinweisen. 

Unternehmen: Warnung vor Ankauf von CERs aus Ungarn!

16. März 2010 Ungarn hat vor kurzem rd. 2 Mio. CERs, die von ungarischen Unternehmen, die dem Emissionshandel unterliegen, zur Abdeckung ihrer Emissionen an das nationale Register abgegeben worden sind, nach außerhalb Europas weiterverkauft. Dieser Verkauf ist nach den Bestimmungen des Kyoto-Protokolls grundsätzlich zulässig. Allerdings sind diese CERs im CITL der EU als bereits eingereicht gekennzeichnet und können daher innerhalb des euro-päischen Emissionshandels von Unternehmen nicht mehr zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen genutzt werden.

co2ncept plus empfiehlt seinen Mitgliedern, beim Ankauf von CERs auf die Seriennummern der Zertifikate zu achten.

Die EU-KOM hat eine Liste mit Seriennummern von derartigen, bereits „verbrauchten“ CERs veröffentlicht. Sie finden die Liste (Excel-Datei, Stand: 11. März 2010) hier. Bitte scrollen Sie bis nach ganz unten auf der Internetseite.

Die ECX in London hat angekündigt, derartige „verbrauchte“ CERs künftig vom Handel auszuschließen.

Empfehlungen zu Kontensicherheit im Deutschen Emissionshandelsregister

16. März 2010 Am 28. Januar 2010 hat eine europaweite Phishing-Attacke auf Anlagenbetreiber im EU-ETS und deren Kontozugangsdaten zu den jeweiligen nationalen Emissionshandelsregistern stattgefunden. co2ncept plus hat in seiner Rundmail vom 29. Januar 2010 hierüber informiert. Diese Attacke wurde mit einem gewissen Potenzial an krimineller Energie durchgeführt und hat einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Für die Zukunft können ähnliche Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden. Offenbar hat sich der Emissionshandel inzwischen zu einem attraktiven Ziel für derartige Aktivitäten entwickelt.

co2ncept plus möchte seine Mitgliedsunternehmen daher eindringlich auf die zusätzlichen Sicherheitsempfehlungen der DEHSt hinweisen. Diese waren auch Gegenstand eines Mailings der DEHSt vom 04. Februar 2010 und lauten wie folgt (Zitat DEHSt):

  • "Richten Sie einen zusätzlichen Kontobevollmächtigten ein, dessen Bestätigung bei Transaktionen notwendig ist (Nutzerhandbuch, Kapitel 17)."
  • "Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn am Register eine Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten erfolgt (Kapitel 26)."
  • "Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine Transaktion auf Ihren
    Konten stattfindet (Kapitel 26)."
  • "Unterdrücken Sie die Anzeige persönlicher Daten im öffentlichen Teil
    des Registers (Kapitel 29)."
  • "Kontrollieren Sie unter den Nutzereinstellungen Ihren letzten erfolgreichen
    Login sowie den letzten erfolglosen Login (Kapitel 29)."
  • "Machen Sie sich mit der Aufgabe und der Funktionsweise des Sicherheits-
    zertifikats vertraut (Kapitel 33)."
  • "Halten Sie Nutzernamen und Passwort geheim!"

Das Nutzerhandbuch des Deutschen Emissionshandelsregisters finden Sie hier.

Die DEHSt hat zudem auf Empfehlungen des BSI in der Informationstechnik hingewiesen. Danach empfiehlt das BSI im Nachgang zu Phishing-Angriffen, die betroffenen Rechner auf Schadsoftware zu überprüfen. Ein Grund hierfür ist, dass Phishing-Webseiten i.d.R. auf manipulierten Webservern liegen, die häufig auch für das Verteilen von Trojanern u. ä. verwendet werden. Es ist daher sinnvoll, jeden Rechner, von dem aus die Phishing-Seite angesurft wurde, zu überprüfen. Dies ist selbst dann angeraten, wenn keine Benutzerinformationen preisgegeben wurden, da häufig schon das bloße Ansurfen solcher Webseiten genügt, um den PC zu infizieren, Stichwort „Drive-by-download“.

Die Empfehlungen des BSI finden Sie hier

Urteil des BVerwG zur Gnehmigung von Monitoringkonzepten

18. Februar 2010, das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. Februar 2010 - 7 C 10.09 - entschieden, dass Monitoringkonzepte zur Überwachung von CO2 nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) einer Genehmigung durch die zuständige Landesbehörden bedürfen. Dieses Genehmigungserfordernis gilt auch für die vor dem 15. Juli 2004 genehmigten so genannten "Bestandsanlagen". Von der Entscheidung des BVerwG sind die betroffenen Länder aufgefordert, die vorgelegten Monitoringkonzepte für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012 zu prüfen und die noch ausstehenden Enttscheidungen über dieses Konzepte nachzuholen. Weiter Informationen erhalten Sie in unserem Newsletter für Mitglieder. Der Entscheidungsversand des Urteils erfolgt vorraussichtlich gegen Ende April.

Warnung vor Pishing-Attacken

Die DEHSt warnt vor Pishing-Attacken. Aktuell ist eine Email im Umlauf, die dazu auffordert sich über einen beigefügten Link in ein Register anzumelden. Die Email enthält zusätzlich einen Hinweis auf Zusammenarbeit mit der EU-Kommission.

Die DEHSt rät zur Vorsicht und weist drauf hin, dass derartige mails weder von der DEHSt noch von der EU-Kommission stammen.

Sollten Sie bereits auf die Pishing-Attacke reagiert und ihre Daten auf der fremden Homepage hinterlegt haben, empfiehlt die DEHSt, sofort auf die Seite www.register.dehst.de zu gehen und Ihren richtigen Nutzernamen sowie dreimal ein falsches Passwort einzugeben. Dadurch wird der Zugang zum Register gesperrt. Die DEHSt wird Ihnen dann ein neues Passwort zusenden.

Weiter Informationen finden Sie auf den websiten der DEHSt.

EEX: Erste Termine für EUA-Versteigerung

11. Dezember 2009 Die Leipziger Strombörse EEX hat die ersten Termine zur Versteigerung der Gesamtmenge von 40 Mio. EUAs am Primärmarkt in Deutschland bekanntgegeben. Am 05. Januar 2010 soll erstmals eine von Januar bis Oktober wöchentlich (dienstags) stattfindende Auktion von 300.000 EUAs am Spotmarkt durchgeführt werden. Am 06. Januar 2010 soll schließlich erstmals eine von Januar bis Oktober wöchentlich (mittwochs) stattfindende Auktion von 570.000 EUAs am Terminmarkt im Mid-December Kontrakt des laufenden Jahres folgen. Die verbleibenden Mengen werden im November und Dezember in Spotkontrakten versteigert. Die Termine sind in einem Versteigerungskalender festgelegt, der zeitnah auf der Interseite der EEX veröffentlicht werden soll. Weitere Informationen finden Sie hier.

BVerwG: Nichtzulassungsbeschwerde der DEHSt abgewiesen

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BVerwG: DEHSt muss emittierte Gesamtmengen an Kohlendioxid, Umfang der zugeteilten Emissionsberechtigungen sowie Anlagenkapazitäten offenlegen

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EU-ETS – Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Polen und Lettland

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