3. Handelsperiode

Die Verhandlungen auf dem politischem Parkett über eine Ausgestaltung der dritten Emissionshandelsperiode ab 2013 auf Ebene der EU laufen auf Hochtouren. Der neueste Stand zu den Entwicklungen der dritten EU-Handelsperiode wird regelmäßig in unseren Broschüren veröffentlicht. Mitglieder erhalten zusätzliche Informationen über den stets aktuellen co2ncept plus Newsletter.

Verhandlungsergebnisse:

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2008 das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Energie- und Klimapaket beschlossen. Der Europäische Rat hat abschließend formal am 06. April 2009 zugestimmt. Das Energie- und Klimapaket umfasst insgesamt sechs Regelungsbereiche.

1. Energie aus erneuerbaren Quellen
2. Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
3. Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen
4. Geologische Speicherung von Kohlendioxid
5. Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen
6. Verringerung der Treibhausgasemissionen bei der Verwendung von Kraftstoffen (Straßenverkehr und Binnenschifffahrt)

Teilnehmer

Ab 2013 können Kleinanlagen mit weniger als 35 MW Feuerungswärmeleistung und weniger als 25 000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr vom Emissionshandel befreit werden. Demgegenüber werden Anlagen der petrochemischen und metallischen Industrie sowie vereinzelter anderer Industriesparten ab 2013 neu in den EU-Emissionshandel einbezogen. Bereits ab 2012 wird der Luftfahrtssektor in das EU-Emissionshandelssystem eingebunden.

Gase

In der ersten und der zweiten EU-Handelsperiode wurden alle Minderungsmaßnahmen nur auf CO2 bezogen. Ab der dritten EU-Handelsperiode sollen auch die übrigen „Kyoto-Gase“ Methan, Distickstoffdioxid, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid in den Emissionshandel miteinbezogen werden.

CAP

In der dritten Handelsperiode wird eine europaweite Gesamtmenge an Berechtigungen festgelegt, die teils per Versteigerung und teilweise per Zuteilung ausgegeben wird. Dieser Amount wird von der durchschnittlichen Anzahl der Zertifikate der zweiten Handelsperiode ausgehen und ausgehend ab 2012 Jahr für Jahr um 1,74 Prozent gekürzt. Die Caps der einzelnen Länder, wie sie in der ersten und zweiten Periode verteilt wurden, werden entfallen und stattdessen nur noch das EU-Gesamtcap existieren. 2020 sollen dann maximal 1,72 Mio. Emissionsberechtigungen ausgegeben werden. Gegenüber 2005 entspricht das einer Kürzung um 14 Prozent.

Nähere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie in unserer Broschüre "Emissionshandel 2013 bis 2020 (3. HP)".

Fristverkürzung bei der Behandlung des TEHG abgelehnt

Der Ständige Beirat lehnte am 23. Februar 2011 die Bitte des BMU um Fristverkürzung bei der Behandlung des TEHG ab. Folglich kann die erste Lesung des Deutschen Bundestages nicht vor dem 07. April 2011 und der erste Durchgang im Bundesrat nicht vor dem 15. April 2011 stattfinden.
Ein Inkraftreten des TEHGs vor der Sommerpause ist somit sehr unwahrscheinlich. Für emissionshandelspflichtige Anlagen- und Luftfahrzeugbetreiber bedeutet dies, dass die Anträge auf kostenlose Zuteilung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) voraussichtlich nicht vor der Sommerpause gestellt werden können.
Dies führt dazu, dass die in der EU-ETS RL festgelegten Termine, der 30. Juni 2011 für den Flugverkehr und der 30. September 2011 für stationäre Anlagen, zur Übermittlung der Anträge auf kostenlose Zuteilung von den Mitgliedsstaaten an die EU-KOM ebenfalls kaum eingehalten werden können. 

EEX trennt primären und sekundären Handel

Seit dem 01. März 2011 wird an der European Energy Exchange (EEX) der kontinuierliche Sekundärhandel mit Zertifikaten der zweiten EU-Emissionshandelsperiode nur über das Produkt „European Carbon Future“ (FEUA) durchgeführt, während ein separates Produkt „European Carbon Future MidDec“ (F2EUA) für die Versteigerung von Primärmarktpapieren eingesetzt wird. Nach Ende einer Versteigerung wird das Produkt F2EUA bis zur darauffolgenden Auktion nicht handelbar sein.
Die Leipziger Börse wird wie bisher jeden Mittwoch 570.000 Zertifikate in Primärauktionen im jeweiligen Frontkontrakt des F2EUA versteigern.
Außerdem wird keine Unterbrechung des kontinuierlichen Sekundärhandels während der Auktionen mehr stattfinden. Bisher musste der kontinuierliche Sekundärhandel einmal die Woche eingestellt werden, denn die FEUAs konnten nicht auf dem Sekundärmarkt gehandelt und gleichzeitig auf dem Primärmarkt versteigert werden.
Zusätzlich will die EEX, die Kontraktgröße für die am Spotmarkt sekundär gehandelten EU-Allowances (EUA) analog zum Terminmarkt von 1 auf 1.000 erhöhen. Damit steigt die kleinste Handelseinheit von EUA von 1 auf 1.000 EUA. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.eex.com/de/document/87927/2011-02-08%20Customer%20Information%20EUA%20Split.pdf.

EU-Plattform für CO2-Versteigerung ist unwahrscheinlich

Die am 12. November 2010 veröffentlichte EU-Versteigerungsverordnung (EU-Regulation No. 7744/2010) sah für die dritte EU-Emissionshandelsperiode (EU-HP) eine einheitliche europäische Plattform für die Versteigerung von CO2-Zertifikate vor. Gleichzeitig kann nach der Verordnung auch eine nationale Versteigerung erfolgen, falls die Mitgliedstaaten dies bis zum 19. Februar 2011 angemeldet haben. Deutschland machte von dieser Möglichkeit Gebrauch und wird die CO2-Auktionierung in der dritten EU-HP weiterhin national durchführen. Begründet wird dies damit, dass der Zertifikatehandel auf mehreren Plattformen zu einem stabileren CO2-Markt führt, und dass die bisher sehr erfolgreiche Auktionierung auf der Versteigerungsplattform „European Energy Exchange“ in Leipzig für die Beibehaltung des Status-quo spricht.
Neben Deutschland haben sich auch Großbritanien, Spanien und Polen für nationale Versteigerungsplattformen entschieden. Damit ist die Realisierung einer EU-weiten Handelsplattform in die Ferne gerückt.

DEHSt: Datenerhebung 2020

Ab der dritten Handelsperiode des EU-ETS werden neue Tätigkeiten und Treibhausgase erfasst, was Auswirkungen auf das EU-Emissionshandelsbudget ab 2013 hat. Um das zukünftige Budget zu ermitteln, sind die Basisdaten und Emissionswerte der neuen stationären Anlagen und Tätigkeiten bis zum 31. März 2010 bei der DEHSt elektronisch einzureichen. Es liegt dabei in der Verantwortung der Anlagenbetreiber zu klären, ob sie datenerhebungspflichtig sind oder nicht. Die Datenmitteilungspflicht erfasst die folgenden Anlagen und Anlagenarten von Unternehmen, die in der Terminologie des Emissionshandels und des TEHG als „Tätigkeiten“ bezeichnet werden:

  • CO2-Emissionen: Raffinerien und sonstige Anlagen zur Wasserstofferzeugung; Hersteller von Ammoniak; Hersteller von Nicht-Eisen-Metallen; Eisen- und Stahl-Weiterverarbeitung; weitere, bisher nicht erfasste Verbrennungsanlagen; Hersteller von organischen Grundchemikalien; Hersteller von Gips und Soda
  • CO2- und N2O-Emissionen: Hersteller von Salpeter-, Adipin-, Glyoxylsäure und Glyo-xal
  • CO2- und PFC-Emissionen: Hersteller von Aluminium

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Daten besteht in der Änderung des TEHG vom 16. Juli 2009. Genauere Regelungen diesbezüglich enthält die DEV 2020. Weitere Informationen finden Sie hier.

EP-Umweltausschuss stimmt Carbon Leakage Liste zu

Hier stehen Ihnen als Mitglied noch weitere Inhalte zur Verfügung. Bitte einloggen.
Noch keinen Zugang? Einen Zugang können Sie hier beantragen.

EU-KOM: Vorstellung des Benchmark-Berichts

Hier stehen Ihnen als Mitglied noch weitere Inhalte zur Verfügung. Bitte einloggen.
Noch keinen Zugang? Einen Zugang können Sie hier beantragen.

Carbon Leakage: Annahme der Sektorenliste am 18. September 2009

Hier stehen Ihnen als Mitglied noch weitere Inhalte zur Verfügung. Bitte einloggen.
Noch keinen Zugang? Einen Zugang können Sie hier beantragen.