Termine

04. Juni 2013

Seminar "Aktueller Stand der klima- und energiepolitischen Heraus-
forderungen für die Wirtschaft"

hbw I Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München

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3. Handelsperiode

Am 01. Januar 2013 hat die dritte EU-Emissionshandelsperiode (3. HP) unter Einbeziehung neuer Tätigkeiten und weiterer Treibhausgase begonnen. Diese erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Jahren, also von 2013 bis 2020. In der 3. HP nehmen rund 12.000 Energie- und Industrieanlagen der 27 EU-Staaten sowie der Länder Kroatien, Norwegen, Island und Liechtenstein teil.

Der Emissionshandel ist Teil des 2008 verabschiedeten "Energie- und Klimapaketes" der EU, das Maßnahmen zur Reduzierung der EU-Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 vorsieht.

Bezeichnend für die 3. HP ist, dass mit der am 25. Juni 2009 in Kraft getretenen novellierten Fassung der Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS-RL) die gemeinschaftsweiten Zuteilungsregeln harmonisiert wurden. Damit gelten für die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen europaweit dieselben Regeln.

Daneben hat die Europäische Kommission (EU-KOM) verbindliche Anforderungen für die Überwachung von Treibhausgasemissionen in der sog. Monitoring-Verordnung festgelegt und ein gemeinsames Emissionshandelsregister mit der EU-Registerverordnung eingeführt. Die EU-Registerverordnung setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das standardisierte Registersystem der EU fest und beinhaltet nähere Bestimmungen zur funktionalen und technischen Ausstattung des Unionsregisters.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung der EU-ETS-RL in nationales Recht über das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Dieses ist am 28. Juli 2011 in novellierter Fassung in Kraft getreten. Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen ist in der Zuteilungsverordnung 2020 (ZuV 2020) geregelt, die am 30. September 2011 in Kraft getreten ist.

Mit der am 25. November 2011 in Kraft getretenen Versteigerungs-Verordnung wurde der rechtliche Rahmen für sämtliche Versteigerungen geschaffen.

Die wichtigsten Rechtsakte des EU-Emissionshandels

  • Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
  • Verordnung (EU) Nr. 600/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012 über die Prüfung von Treibhausgasemissionsberichten und Tonnenkilometerberichten sowie die Akkreditierung von Prüfstellen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
  • Verordnung (EU) Nr. 1193/2011 der Kommission vom 18. November 2011 zur Festlegung eines Unionsregisters für den am 1. Januar 2013 beginnenden Handelszeitraum des EU-Emissionshandelssystems und die darauffolgenden Handelszeiträume gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2216/2004 und (EU) Nr. 920/2010
  • Verordnung (EU) Nr. 1210/2011 der Kommission vom 23. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 insbesondere zur Festlegung der vor 2013 zu versteigernden Menge Treibhausgasemissionszertifikate
  • Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)
  • Verordnung über die Zuteilung vom Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 bis 2020 (Zuteilungsverordnung 2020 – ZuV 2020)

Neuerungen in der 3. HP

Einführung einer EU-weit geltenden Emissionsobergrenze (Cap)
An die Stelle von nationalen Obergrenzen tritt eine EU-weite Emissionsobergrenze (Cap). Das Cap basiert auf der durchschnittlichen Gesamtmenge der in der 2. HP (2008 – 2012) zugeteilten Zertifikate Zusätzlich werden bei der Berechnung des Caps die Emissionen neu in der 3. HP hinzugekommener Tätigkeiten und Gase berücksichtigt.
2013 beläuft sich das Cap auf 2.039 Millionen Tonnen CO2. Die EU-weite Emissionsobergrenze wird bereits seit 2010 jährlich um 1,74 Prozent reduziert (linearer Kürzungsfaktor) und soll bis 2020 auf 1.720 Millionen Tonnen CO2 abgesenkt werden. Dies entspricht dem Ziel, das Emissionsniveau der emissionshandelspflichtigen Anlagen bis 2020 um 21 Prozent gegenüber dem Niveau von 2005 zu reduzieren.

Ausweitung der Emissionshandelspflicht
Insgesamt 13 Tätigkeiten sind in der 3. HP neu emissionshandelspflichtig – darunter die Herstellung von Primäraluminium, die Herstellung von Ammoniak und die geologische Speicherung von Treibhausgasen (Carbon Capture and Storage).
Mit Distickstoffmonoxid (N2O) und den perfluorierten Kohlenwasserstoffen (FKWs) fallen in der 3. HP neben CO2 weitere Gase unter den Emissionshandel.
Betreiber von Anlagen, die pro Jahr weniger als 25.000 Tonnen CO2 emittieren, können sich auf Antrag von den Abgabeverpflichtungen "befreien" lassen, indem sie entweder einen Ausgleichsbeitrag für die eingesparten Zertifikatekosten zahlen oder sich zu anlagespezifischen Emissionsminderungen selbst verpflichten.

Änderungen der Zuteilung der Emissionsberechtigungen
Während in der 2. HP die Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen die Regel war, so ist mit Beginn der 3. HP die Versteigerung, d. h. der Erwerb von Emissionsberechtigungen, die Grundzuteilungsregel. Danach muss der Stromsektor seinen Bedarf an Emissionsberechtigungen zu 100 Prozent am Markt erwerben. Eine Ausnahme gilt für die osteuropäischen Mitgliedsstaaten, deren Stromerzeugung weitgehend auf CO2-intensiven Kohlekraftwerken basiert. Anlagen der Industrie und der Wärmeproduktion erhalten dagegen anfangs noch eine kostenlose Zuteilung anhand von Benchmarks. Der Anteil der kostenlosen Zuteilung sinkt allerdings von 80 Prozent 2013 auf 30 Prozent 2020 und 0 Prozent 2027.

Eine Ausnahme gibt es für die stark im internationalen Wettbewerb stehenden Industriebranchen mit einer hohen Kostenbelastung durch den EU-Emissionshandel, da für diese Sektoren ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzbestimmungen besteht (sog. "Carbon Leakage"). Die Sektoren mit erhöhtem Carbon Leakage-Risiko erhalten während der gesamten 3. HP eine 100-prozentige kostenlose Zuteilung und werden in einer Liste aufgeführt, die die Europäische Kommission (EU-KOM) alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet. Die nächste Überprüfung der Liste, im Zuge derer sich Änderungen bei den Carbon Leakage-Sektoren ergeben können, findet Ende 2014 statt. Die überarbeitete Liste wird für die Jahre 2015 bis 2019 gelten.

Versteigerungen in der 3. HP
Bis zum 25. Februar 2012 konnten sich die Mitgliedsstaaten entscheiden, ob sie an einer gemeinsamen EU-Auktionsplattform partizipieren oder eine eigene Auktionsplattform für die 3. HP betreiben werden. Für eine eigene Handelsplattform haben sich neben Deutschland auch Großbritannien und Polen entschlossen.

Aufgrund des zeitlichen Verzugs bei der Bestimmung der Plattformen hatten sich die EU-KOM und die Mitgliedsstaaten darauf geeinigt, Übergangsplattformen ins Leben zu rufen, um eine Durchführung von Early Auctions noch in 2012 zu ermöglichen. In Großbritannien wurde die ICE Futures Europe und in Deutschland die EEX als nationale transitorische Plattformen bestimmt. Nach Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) soll die deutsche transitorische Plattform spätestens Ende 2013 von einer endgültigen Plattform abgelöst werden.

Die EEX fungiert seit dem 10. September 2012 zudem als transitorische EU-Auktionsplattform (TCAP), auf der die EUAs von allen EU-ETS-Staaten außer Deutschland und Großbritannien versteigert werden. Ob die EEX auch die endgültige EU-Auktionsplattform sein wird, steht hingegen noch nicht fest, da das entsprechende Ausschreibungsverfahren noch nicht begonnen hat.
Darüber hinaus ist fraglich, ob Polen tatsächlich die Implementierung einer eigenen nationalen Plattform durchführen wird.

Auf der deutschen Handelsplattform sollen 2013 182.560.500 EUAs versteigert werden. Die Auktionen finden jeden Freitag zwischen 09:00 und 11:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit (MEZ) statt.
Auf der TCAP sollen im Jahr 2013 541.197.000 EUAs versteigert werden. Die Auktionen finden jeweils montags, dienstags und donnerstags zwischen 09:00 und 11:00 Uhr MEZ statt.

Die vorläufigen Versteigerungsmengen basieren auf einer Schätzung. Die endgültigen Versteigerungsvolumina hängen noch von ausstehenden Entscheidungen der EU-KOM ab, wie beispielsweise zum backloading-Vorschlag, die Einfluss auf die Versteigerungsmenge nehmen. Zudem muss für die Berechnung der endgültigen Auktionsvolumina das kostenlose Zuteilungsverfahren für die 3. HP abgeschlossen werden.

Kostenlose Zuteilung in der 3. HP
Für Emissionen der Wärmeerzeugung, des produzierenden Gewerbes und der Industrie werden in der 3. HP weiterhin kostenlose Zertifikate zugeteilt, wobei sich der Anteil der kostenlos zugeteilten Zertifikate an der gesamten Zuteilungsmenge von 80 Prozent in 2013 schrittweise auf 30 Prozent in 2020 reduziert.

Mit der Änderung der EU-ETS-RL 2009 wurde die Grundlage für EU-weit einheitliche Zuteilungsregeln geschaffen, die von den Mitgliedsstaaten in Form von Nationalen Durchführungsmaßnahmen (National Implementation Measures – NIM) umgesetzt werden. Die Berechnung der Zuteilungsmengen basiert auf EU-weit gültigen Benchmarkwerten und historischen Aktivitätsraten.
Die deutschen Anlagenbetreiber mussten bis zum 23. Januar 2012 ihre Anträge auf kostenlose Zuteilung bei der DEHSt einreichen. Am 07. Mai 2012 hat die DEHSt der EU-KOM eine Liste mit den vorläufigen kostenlosen Zuteilungsmengen (sog. NIM-Liste) übermittelt. Diese sieht für 1.814 Anlagen eine kostenlose Zuteilung von 1,4 Mrd. Zertifikaten in der 3. HP vor.
Die Ermittlung der endgültigen jährlichen Zuteilungsmengen ist erst dann möglich, wenn die EU-KOM alle nationalen NIM-Listen geprüft und genehmigt hat und ggfs. um einen sektorübergreifenden Korrekturfaktor korrigiert hat. Dieser muss angewandt werden, wenn die festgelegte Höchstmenge von kostenlosen Berechtigungen in der 3. HP überschritten wird.

Da erst im September 2012 mit knapp einem Jahr Verspätung die NIM-Listen aller Mitgliedsstaaten bei der EU-KOM eingegangen waren, konnte die Prüfung der NIM-Listen bisher noch nicht abgeschlossen werden. Daher können auch die finalen Zuteilungsmengen nicht, wie ursprünglich geplant, im Februar 2013 bekanntgegeben werden.

Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-ETS
Eine weitere Neuerung in der 3. HP ist der Einbezug der CO2-Emissionen des in der EU startenden und landenden Luftverkehrs ab 2012.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem „Infobrief zur Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das EU-ETS und Aussetzung der Abgabeverpflichtungen für 2012“. Den Infobrief finden Sie hier.

Weitere Informationen zur 3. HP finden Sie auf der Website der DEHSt.

Informationen zu den Versteigerungen in der 3. HP und den Versteigerungskalender der EEX finden Sie hier.

Die gesetzlichen Grundlagen für die 3. HP finden Sie hier.