Luftverkehr

co2ncept plus veranstaltet regelmäßig Tagungen zum Thema Emissionshandel und Luftverkehr. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Veranstaltungen. Eine Broschüre zum Thema Flugverkehr co2ncept plus in Kürze veröffentlichen2009 herausbringen. Diese und andere Broschüren finden Sie im Bereich Publikationen unter Broschüren.

Das Europäische Parlament hat am 08. Juli 2008 mit großer Mehrheit beschlossen, dass alle Fluggesellschaften, die in Europa starten und landen ab 2012 in den EU-Emissionshandel einbezogen werden. Am 24. Oktober 2008 hat auch der Europäische Rat der Änderungsrichtlinie zum Einbezug des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel zugestimmt. Die Änderungsrichtlinie wurde am 13. Januar 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 02. Februar 2009 in Kraft getreten.

Ab 01. Januar 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber für jede emittierte Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Vom Emissionshandel betroffen, sind alle Luftfahrzeugbetreiber, die Flüge innerhalb der EU oder auch Kontinentalflüge von und nach Europa durchführen. Bereits ab Mitte 2009 müssen die Luftfahrtgesellschaften, deren Maschienen in der Europäischen Union starten oder landen Monitoringkonzepte vorlegen. Diese beschreiben, wie die Kohlendioxid-Emissionen der Luftfahrzeuge ermittelt werden, und sind Grundlage der Emissionsberichterstattung. Eine vorläufige Liste welcher EU-Mitgliedsstaat für welche außereuropäischen Luftfahrzeugbetreiber zuständig sein wird, hat die EU am 11. Februar 2009 auf Ihrer Internetseite veröffentlicht.
85 Prozent der Emissionshandelszertifikate werden kostenlos verteilt, die weiteren 15 Prozent werden versteigert. In 2012 sollen 3 Prozent und in der zweiten Periode ab 2013, 5 Prozent der Emissionen bezogen auf die Emissionsbasis der Jahre 2004-2006 reduziert werden. Das Cap wird in einem speziellen Review-Prozess 2014 auf Anwendungsbezug und Effektivität hin überprüft. Derzeit sind 3 Prozent Reserve für neue bzw. stark wachsende Marktteilnehmer einkalkuliert. 

Die Kernpunkte

  • Alle Fluggesellschaften, die in Europa starten und landen werden ab 2012 in den Emissionshandel einbezogen. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen unterbinden und die Umwelteffizienz verbessern.
  • Die kostenlose Zuteilung der Zertifikate erfolgt nach einem einheitlichen europäischen Benchmark und wird nicht auf „historische Emissionen“ bezogen.
  •  Die Reduktionsziele der Emissionen sind auf Basis der Emissionen in den Jahren 2004-2006 berechnet.
  •  Der Anteil der Auktionseinnahmen soll zur Bekämpfung des Klimawandels, für Forschung, zur Bekämpfung der Abholzung in der Dritten Welt, zur Finanzierung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie zur Unterstützung von emissionsarmen Transportsystemen genutzt werden
  •  Ausgenommen von der Emissionshandelspflicht werden Sicht-, Militär-, Rettungs- und Forschungsflüge sowie kleinere Unternehmen die nur wenig Schadstoffe produzieren: weniger als 243 Flüge in drei aufeinander folgenden Vier-Monats-Perioden oder Jahresemissionen unter 10 000 t CO2 pro Jahr.
  •  Nicht ausgenommen werden Flüge zur Beförderung von Staats- und Regierungschefs und zur Regierung gehörende Minister eines Mitgliedstaates.
  • der Luftfahrtssektor kann Berechtigungen aus anderen Sektoren für Abgabepflicht nutzen. Andere Sektoren können Berechtigungen aus Luftfahrtssektor nicht nutzen

Termine

31. August 2009 : 
Einreichen der Monitoringkonzepte durch die Betreiber der Fluggesellschaften

Bis 31. März 2011: 
Antragstellung der Fluggesellschaftsbetreiber für das 1. Jahr

Bis 28. Februar 2012:
Ausgabe der Berechtigung für das 1. Jahr