co2ncept plus
Welthandelssystem
Der Internationale Emissionshandel auf Staatenebene beruht auf dem Prinzip fester Emissionsobergrenzen („Caps“) in Verbindung mit einem Handelssystem („Trade“).
Den Annex-I-Saaten wird für den Zeitraum 2008 bis 2012 ein festes Emissionsbudget (Assigned Amount, AA) zugeteilt, das mit der im Kyoto-Protokoll übernommenen Reduktionspflicht übereinstimmt. Jedem Staat wird durch sein spezifisches Cap ein gewisses Quantum an Emissionsrechten (Assigned Amount Units, AAUs) zur Verfügung gestellt. Ein AAU entspricht dem Recht, eine Tonne CO2-Äquivalente freizusetzen.
Die Staaten können hierbei über die anfänglich zugeteilte Emissionsmenge hinaus emittieren, wenn sie eine entsprechende Anzahl von AAUs von anderen Staaten, die ihr eigenes Limit nicht vollständig ausreizen, erwerben.
Insgesamt können die Vertragsstaaten der UNFCCC und des Kyoto-Protokolls in vier Gruppen unterteilt werden:
- Annex-I-Staaten: (Klimarahmenkonvention) Industrie- und Transformationsländer, die sich unter anderem zur Förderung von nationalen Politiken und Maßnahmen zur Emissionsminderung verpflichtet haben.
- Annex-II-Staaten: (Klimarahmenkonvention) Industrieländer, die sich zu bestimmten Leistungen verpflichtet haben (wie Annex-I, jedoch ohne Transformationsländer wie Russland oder Polen).
- Non-Annex-I-Staaten: (Klimarahmenkonvention) Alle nicht in Annex-I aufgeführten Vertragsstaaten, die die Klimarahmenkonvention unterzeichnet und ratifiziert haben (fast alle Entwicklungs- und Schwellenländer der Welt).
- Annex-B-Staaten: (Kyoto-Protokoll): Alle Vertragsstaaten die sich ein Quantified Emission Limitation or Reduction Commitment (QELRO, Reduktionsziel) gesetzt haben.
Der IEH umfasst alle im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, SF6, HFKW, PFKW) und findet zwischen den in Annex B genannten OECD-Ländern statt.
Die erste Verpflichtungsperiode des IEH hat am 01. Januar 2008 begonnen und erstreckt sich über fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2012.
Entscheidend ist, dass der internationale Emissionshandel (IEH) vom europäischen Emissionshandel (EU-EH) unterschieden wird. Bitte beachten Sie hierzu folgende Grafik:

WBGU: Kassensturz für den Weltklimavertrag - Der Budgetansatz
Künftig muss ein globales Emissionsreduktionsziel festgelegt und ein internationales Handelssystem aufgebaut werden. Spätestens 2012 wenn das Kyoto-Protokoll ausläuft muss ein Nachfolgeabkommen den weiteren klimapolitischen Verlauf regeln. Zur Vorbereitung eines solchen Abkommens haben sich zahlreiche Organisationen zum Ziel gesetzt Vorschläge für ein deratiges Abkommen zu entwickeln. Der WBGU hat sich insbesondere mit den Zahlen auseinandergesetzt, die eingehalten werden müssen um einen Anstieg der globalen Temperatur zu verhindern und implementiert in seinem Sondergutachten Ansätze zu den Inhalten eines Kyoto-Nachfolgeabkommens.
Laut neuester Forschungsergebnisse ist eine realistische Chance zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2 °C nur dann gegeben, wenn die Summe der globalen CO2-Emissionen bis 2050 stark limitiert wird. 133 Staaten darunter die 16 führenden Wirtschaftsmächte sowie die Europäische Union haben die Bedeutung dieser Temperaturgrenze anerkannt. Ziel ist es in Kopenhagen im Rahmen der 15. Vertragsstaatenkonferenz einen weltweit gültigen Klimavertrag auszuhandeln.
Der WBGU - Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen hat zu diesem Thema ein Sondergutachten -"Kassensturz für den Weltklimavertrag - der Budgetansatz" erstellt. In diesem sind konkrete Vorschläge enthalten, welche Emissionsbegrenzungen die jeweiligen Staaten auf sich nehmen müssen um die Destabilisierung unseres Klimasystems zu verhindern. Durch den WBGU Ansatz können nicht nur die Minderungsziele der Industrieländer bis 2020 auf eine systematische Grundlage gestellt werden, sondern auch die zunehmenden Decarbonisierungsanstrengungen die von Schwellen- und Entwicklungsländern erbracht werden müssen.
Bis 2050 dürfen maximal 750 Mrd. Tonnen CO2 in die Atmosphäre gelangen wenn das 2°C-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 Prozent eingehalten werden soll. Für eine 75 prozentige Wahrscheinlichkeit dürften nur noch 600 Mrd Tonnen CO2 emittiert werden.
Ziel muss es sein die fossilen Energieträger zu enden gehen zu lassen und auf erneuerbare Energien umzustellen. Besonders China muss sein bisheriges Vorgehen ändern. Der WBGU schlägt vor:
- 2°C Ziel muss völkerrechtlichverbindlich festgelegt werden
- Erstellung eines globalen Emissionsbudgets aus fossilen Quellen bis 2050
- Das CO2-Budget wird auf Pro-Kop-Basis gleichmäßig auf die Weltbevölkerung aufgeteilt, so dass sich nationale CO2-Budgets errechnen lassen.
- Alle Staaten legen objektiv überprüfbare Dekarbonisierungsverfahren fest die über den geplanten Emissionsweg bis 2050 Auskunft geben
- Länder mit besonders hohen Pro-Kopf-Emissionen erhalten zusätzliche Reduktionsverpflichtungen bis 2020
- Gründung einer Weltklimabank, die für die Überprüfung der nationalen Dekarbonisierungsfahrpläne auf Plausibilität und Umsetzbarkeit sowie für die Operationalisierung der flexiblen Mechanismen und Transferleistungen zuständig ist
- Die Höhe von CO2-Emissionen die durch Entwaldung zustande kommen werden in einem völkerrechtlich verbindlichen Ansatz vereinabrt
- Fluorierte Treibhausgase werden in einer speziellen Vereinbarung entsprechend dem Montrealer Protokoll festgelegt
- Andere Treibhausgease werden über Budgetrechnungen implementiert
Das komplette Sondergutachten können Sie hier kostenlos downloaden:
Kassensturz für den Weltklimavertrag - Der Budgetansatz (.pdf)
Weitere Informationen finden Sie unter Kyoto-Protokoll.
