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Klimakonferenzen

Am 21. März 1994 trat die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change – UNFCCC) nach der 50. Ratifikation in Kraft. Hauptziel der UNFCCC ist die „Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird“.

Art. 3 der UNFCCC sieht vor, dass bei den durchzuführenden Klimaschutzaktivitäten zwischen Entwicklungs- und Industrieländern unterschieden wird und dass in einem jährlichen Turnus Vertragsstaatenkonferenzen (Conference of the Parties - COP) stattfinden sollen.

Die einmal jährlich tagende COP ist als oberstes Organ der UNFCCC hauptsächlich dazu beauftragt, die Vertragsparteien der UNFCCC bei der Einhaltung ihrer Emissionsreduktionsverpflichtungen zu überprüfen und die Minderungsziele an aktuelle klimawissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen.

Die UN-Klimakonferenzen garantieren damit einen Entwicklungsprozess, der mit Hilfe festgelegter Verfahrensgrundsätze und ergänzender Protokolle internationale Klimaschutzmaßnahmen konkretisieren und intensivieren soll, ohne das bestehende Vertragswerk der UNFCCC neu verhandeln zu müssen.

Informationen zur 15. COP im Dezember 2009 in Kopenhagen finden Sie hier.