COP 1-5

COP 1

Ein Jahr nach Inkrafttreten der UNFCCC fand vom 28. März bis zum 07. April 1995 in Berlin die erste Vertragsstaatenkonferenz statt. Die Industriestaaten konnten sich nicht auf konkrete Ziele und Fristen für die Verringerung von Treibhausgasemissionen einigen. Als wesentliches Resultat ging aus der COP 1 das „Berliner Mandat“ hervor. In diesem wurde vereinbart, dass bis zur dritten COP ein die UNFCCC ergänzendes Protokoll erstellt werden solle, in dem die Vertragspflichten der Entwicklungsländer und Industriestaaten exakt determiniert werden. Für eine bessere Umsetzung wurde die „Ad hoc Gruppe zum Berliner Mandat“ (AGBM) gegründet, die für die Erarbeitung eines geeigneten Protokollentwurfs verantwortlich war.

COP 2

Die COP 2 fand vom 08 bis zum 19. Juli 1996 in Genf statt und brachte die „Genfer Ministererklärung“, in der die Mehrheit der Delegationen die Ergebnisse des IPCC anerkannte. Das IPCC hatte im Vorfeld der zweiten Vertragsstaatenkonferenz seinen zweiten umfassenden Bericht vorgelegt, in dem der menschliche Einfluss auf den Klimawandel aufgezeigt wurde. Die im Folgenden stattfindenden Verhandlungen der AGBM (Ad Hoc Group on the Berlin Mandate) erwiesen sich auf Grund der unterschiedlichen Positionen der wesentlichen Vertragsparteien (EU, USA, Japan) bezogen auf die zu vereinbarenden Reduktionsziele als schwierig.

COP 3

Die 3. Vertragsstaatenkonferenz fand vom 01. bis zum 11. Dezember 1997 in Kyoto, Japan statt. Ihr Resultat war das erste Protokoll über völkerrechtlich verbindliche Emissionsbegrenzungen sowie -reduktionen von Treibhausgasen: Das Kyoto-Protokoll

Weitere Informationen zum Kyoto Protokoll finden Sie unter Kyoto-Protokoll.

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich die EU dazu verpflichtet 8 Prozent der Treibhausgasemissionen bezogen auf 1990 bis zum Zeitraum 2008-2012 zu reduzieren. Auf die einzelnen Länder entfallen dabei sehr unterschiedliche Reduktionsverpflichtungen.

Den Gesetzestext des Kyoto-Protokolls finden Sie unter Gesetzgebung.

COP 4

1998 fand in Buenos Aires vom 02. bis zum 14. November die COP 4 statt, welche den „Buenos Aires Plan of Action“ hervorbrachte. Dieser enthielt Fristen zur Klärung der durch das Kyoto-Protokoll offen gelassenen Fragen. Endgültige Entscheidungen über die Ausgestaltung der Kyoto-Mechanismen waren für die COP 6 im Jahr 2000 geplant.

COP 5

Die vom 25. Oktober bis zum 05. November 1999 in Berlin abgehaltene COP 5 kann als eine Art Zwischenkonferenz angesehen werden, die keine nennenswerten Neuerungen lieferte.
Im Zentrum der Verhandlungen standen die flexiblen Mechanismen: Joint Implementation (JI), Clean Development Mechansim (CDM) und Emissionshandel. Auf Grund erheblicher Meinungsdifferenzen zwischen EU, Schweiz, Umbrella Gruppe und G77 konnten im Rahmen der COP 5 keine Ergebnisse festgehalten werden. Eine direkte Ausgestaltung dieser Mechanismen sollte auf der COP 6 verabschiedet werden.