Copenhagen Accord

Der Copenhagen Accord ist eine politische Absichtserklärung, die in der Zeit nach Kopenhagen zu einem rechtsverbindlichen Abkommen erweitert werden soll. Wichtige Eckpunkte sind:

 

  • Die Begrenzung des Temperaturanstieges auf 2 C° gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter.
  • Das Ziel, bis 2050 den weltweiten Ausstoß von Treibhausgasen zu halbieren, fehlt.
  • Der Entwurf verpflichtet kein Land auf bestimmte Reduktionsziele.
  • Einführung einer internationalen Überwachung der CO2-Emissionen auch in Ent-wicklungs- und Schwellenländern unter Anerkennung nationaler Souveränität.
  • Der Bereich "Forsten und Senken" wird als wichtig für die Reduktion von Treibhausgasemissionen anerkannt.
  • Eine neue, gemeinsame Institution wird geschaffen, die die Verteilung der Finanzmittel übernimmt. Die Institution ist der UN-Klimarahmenkonvention verantwortlich.
  • Von 2010 bis 2012 erhalten Schwellen- und Entwicklungsländer 30 Mrd. $
    Von 2013 bis 2020 sollen die Schwellen- und Entwicklungsländer jährlich 100 Mrd. $ erhalten. Ein neu einzurichtender "Copenhagen Green Climate Fund" soll die Verteilung eines Teils der Finanzmittel übernehmen. Die Akquise der Finanzmittel ist offen.
  • Für den Technologietransfer in Entwicklungs- und Schwellenländer wird ein geeigneter Mechanismus entwickelt. 
  • Die Staatengemeinschaft wird aufgefordert, den "Copenhagen Accord" bis 2015 voll-ständig umzusetzen. 
  • Industriestaaten sowie Entwicklungs- und Schwellenländer sollen bis zum 31. Januar 2010 ihre freiwilligen Emissionsreduktionsziele an das UN-Klimasekretariat melden.

 

Bundeskanzlerin Merkel hat die Umweltminister für Juni 2010 zu weiteren Klimaverhandlungen nach Bonn eingeladen, um dort für die nächste UN-Klimakonferenz Ende 2010 in Mexiko ein unterschrifts-reifes Klimaabkommen vorbereiten.

Copenhagen Accord: EU hinterlegt Klimaziel

04. Februar 2010 Die EU-KOM hat am 28. Januar 2010 offiziell ihre Unterstützung für den Copenhagen Accord bestätigt und ihr Emissionsminderungsziel von 20 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 beim UN-Klimasekretariat hinterlegt. Die EU sieht vor, dieses Reduktionsziel auf 30 Prozent aufzustocken, falls andere Länder mit hohen Emissionen ähnliche Verpflichtungen eingehen. Die EU bekräftigte erneut ihr Bestreben, das strategische Ziel der Begrenzung der Erderwärmung um 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Wert zu erreichen.

Neben der EU haben auch alle anderen großen Emittenten ihre bereits im Copenhagen Accord zugesagten Ziele bestätigt. Demnach haben sich die USA dazu verpflichtet, ihre THG-Emissionen um 17 Prozent bis 2020 gegenüber 2005 zu reduzieren. Japan hat zugesagt, seine Emissionen um 25 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 zu verringern. Auf Seiten der Schwellen- und Entwicklungsländer haben China und Indien bestätigt, ihren CO2-Ausstoß pro BIP-Einheit bis 2020 gegenüber 2005 um 40 bis 45 Prozent bzw. um 20 bis 25 Prozent zu reduzieren. Darüber hinaus hat Brasilien bekräftigt, seine THG-Emissionen bis 2020 gegenüber der „Business As Usual“-Entwicklung um 36,1 bis 38,9 Prozent zu verringern.

Die Vereinbarung von Kopenhagen umfasst ein 2 ½- seitiges Dokument welches von den Staats- und Regierungschefs von 28 Industrie- und Entwicklungsländern und der EU-KOM ausgehandelt wurde.