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Europa: Kommission will einheitliche CO2-Besteuerung
12. Juni 2010, Um eine effizientere Energienutzung sicherzustellen, will die EU-Kommission in Zukunft eine einheitliche CO2-Besteuerung. „Das ist keine neue Steuer“, sagte Emer Traynor, Pressesprecherin bei der Kommission. Der Plan der Kommission ist es, die Struktur der Energiesteuer zu verändern. „Wir erwägen, Energie mit zwei Elementen zu besteuern. Mit einer Energiekomponente und eine CO2-Komponente“, sagte Traynor.
Der Vorschlag wird Ende Juni den EU-Mitgliedsstaaten zur Abstimmung vorgelegt, wobei eine einstimmige Entscheidung nötig ist. Danach wird noch das EU-Parlament eingebunden, weshalb mit schnellen Veränderungen in der geltenden Praxis nicht zu rechnen ist.
Dies bedeutet aber, dass in Zukunft auch Steuern für die in die Luft gepustete CO2-Menge anfallen. Mindestsätze und mehr kann die EU auch nicht vorgeben, stehen allerdings noch nicht fest. „Deshalb kann niemand spekulieren, welche Auswirkungen die Steuer auf bestimmte Sektoren haben wird“, hieß es in Brüssel.
Europa: Pläne zur Einführung von CO2-Steuern nehmen Fahrt auf
17. Februar 2010, Wie die Financial Times Deutschland in ihrer Ausgabe vom 17. Februar 2010 berichtet, will der neue EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta im April 2010 einen Richtlinienvorschlag zur Einführung einer europaweit einheitlichen CO2-Steuer vorlegen. Demnach sollen die bereits geltenden EU-Mindestsätze für Verbrauchsteuern auf fossile Energieerzeugnisse wie Benzin, Heizöl, Gas und Strom überarbeitet werden und eine zusätzliche, europaweit einheitliche CO2-Steuer ab 2013 aufgeschlagen werden.
Kraftstoffe wie Diesel und Benzin würden laut FTD gemäß dem Entwurf ab 2013 mit einem Mindeststeuersatz von 3 Cent je Kilogramm freigesetztes CO2 belegt werden, wodurch sich nach Berechnung der Zeitung bei Benzin ein Aufschlag von 7,2 Cent pro Liter und bei Diesel von 7,8 Cent pro Liter ergeben würde (siehe Grafik der FTD). Biosprit der 2. Generation soll von einer Besteuerung ausgenommen sein. Hintergrund dieses Vorhabens ist zum einen, dass nationale Alleingänge beim Thema CO2-Steuer so künftig vermieden werden könnten. Zum anderen scheint die EU-KOM bestrebt, sich durch die Verzahnung mit einem Politikziel wie dem Klimaschutz langfristig eigene Einnahmequellen mittels direkter Steuern sichern zu wollen.
Französische CO2-Steuer: Einbeziehung von Teilnehmern am EU-ETS
Nachdem das Französische Verfassungsgericht am 30. Dezember 2009 ein Gesetz zur Einführung einer CO2-Steuer mit der Begründung der Gefährdung der Steuergleichheit zurückgewiesen hatte, hat sich die französische Regierung in einem Diskussionspapier nun grundsätzlich dafür ausgesprochen, dass die unter das EU-ETS fallenden Unternehmen auch eine CO2-Steuer leisten sollten. Unabhängig davon spricht sich das Regierungspapier für entsprechende Maßnahmen aus, damit Unternehmen unter dem EU-ETS nicht doppelt belastet werden und die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Industrie gewahrt bleibt. Daher wird vorgeschlagen, den betroffenen Industrien Steuernachlässe zu gewähren und Energieeinspar- sowie Emissionsreduktionsmaßnahmen mit Steuergutschriften zu belohnen. Die CO2-Steuer soll am 01. Juli 2010 in Kraft treten und schrittweise einen Satz von 100 € pro Tonne CO2 im Jahr 2030 erreichen. Nachdem unterschiedliche Formen einer CO2-Besteuerung bereits in Dänemark, Finnland, Irland, Schweden und Slowenien bestehen, wurden in letzter Zeit Rufe nach einer EU-weiten Steuer laut. Die EU-Klimakommissarin Hedegaard sprach sich jedoch für die Verschiebung einer EU-weiten CO2-Steuer aus und will stattdessen weitere Sektoren wie Verkehr und Landwirtschaft in das EU-ETS aufnehmen.
Britischer Parlamentausschuss fordert CO2-Mindestpreis und ggf. nationale CO2-Steuer
Um Investitionen in erneuerbare Energien anzukurbeln, hat der Prüfungsausschuss Umwelt (Environmental Audit Committee) des britischen Unterhauses am 08. Februar 2010 die britische Regierung dazu aufgefordert, sich bei der EU-KOM für einen Mindestpreis für den CO2-Ausstoß einzusetzen. Dem Bericht zufolge sei der derzeitige CO2-Marktpreis von etwa 15 € pro Tonne zu unattraktiv, um ausreichende Investitionen auszulösen. Nötig sei dem Bericht zufolge vielmehr ein Preis von 100 € pro Tonne. Als Alternative zum Vorgehen auf EU-Ebene sprachen sich die Parlamentarier für die Einführung einer nationalen CO2-Steuer aus.
Diskussionenen über CO2-Steuer nehmen Fahrt auf
23. Oktober 2009, Bei ihrem letzten Treffen am 02. Oktober 2009 in Göteborg debattierten die EU-Finanzminister über die Einführung einer EU-weiten CO2-Steuer auf Energieprodukte und Strom. Damit sollen die CO2-Emissionen aus denjenigen Sektoren abgedeckt werden, die nicht vom EU-ETS abgedeckt werden, insbesondere die Landwirtschaft und der Verkehrssektor.
Die einheitliche CO2-Steuer soll nach Plänen der EU-KOM sowohl eine CO2-basierte Komponente als auch eine auf den allgemeinen Energieverbrauch zurückgehende Komponente enthalten. Die Biomasse soll von dieser Steuer hingegen nicht betroffen sein.
Angesichts der schwierigen Haushaltslage in einer Vielzahl von EU-Mitgliedstaaten, der Schwierigkeiten beim Erreichen der nationalen Emissionsreduktionsziele sowie der ungeklärten Frage der Finanzierung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern erfährt der von der EU-Kommission präsentierte Entwurf einer geänderten Energiesteuer-Richtlinie wachsenden Zuspruch einer Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Schweden, das momentan die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Demgegenüber gibt es aber auch Widerstände, einerseits aus osteuropäischen Mitgliedstaaten, die Belastungen für ihre Industrien fürchten, andererseits aus Großbritannien, das einer Harmonisierung im Steuersektor traditionell ablehnend gegenüber steht. Diese Bedenken versucht die EU-KOM zu zerstreuen, indem sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, auch weiterhin Unternehmen von der Steuer zu befreien und für osteuropäische Länder die Möglichkeit vorsieht, CO2-Steuern langsamer und mit einer Übergangsphase bis 2021 einzuführen.
Der Entwurf der EU-KOM einer geänderten Energiesteuer-Richtlinie (engl.) liegt co2ncept plus vor und kann Ihnen auf Anfrage an matthias.ultsch(at)vbw-bayern(dot)de übermittelt werden.