Post-Kyoto

Das Kyoto-Protokoll war in der Historie des internationalen Klimaschutzes ein einmaliger Bezugspunkt. Dennoch kann es aus heutiger nicht vielmehr als eine Zwischenetappe sein.

Der heutige Stand der internationalen Klimaforschung sowie die jüngste Entwicklung der weltweiten Treibhausgasemissionen belegen, dass das verpflichtende Kyoto-Reduktionsziel von insgesamt 5,2 Prozent bis 2012 gegenüber 1990 bei weitem nicht mehr ausreicht, um den gefährlichen Klimawandel zu vermeiden. Dazu ist es vielmehr nötig, dass die globalen Emissionen 2020 ihren Höhepunkt erreichen und bis 2050 um mehr als die Hälfte gegenüber 1990 zurückgeführt werden.

Der Post-Kyoto-Prozess beschreibt die gegenwärtig laufenden Verhandlungen, um die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in der internationalen Klimaschutzpolitik zu berücksichtigen. So ist es erforderlich, dass die Industrieländer bis 2020 ihre Emissionen um 25 bis 40 Prozent in Bezug auf 1990 senken. Ebenso sind die Schwellen- und Entwicklungsländer dazu aufgefordert, ihre Emissionen bis 2020 um 15 bis 30 Prozent bis 2020 gegenüber ihrem bisherigen Entwicklungspfad zu senken.

Gesucht wird nach einem Kyoto-Nachfolgeabkommen, das zum einen diesen klimawissenschaftlichen Anforderungen genügt, zum anderen aber durch klare und vergleichbare Rahmenbedingungen möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen entgegenwirkt.

Vorangetrieben werden die Verhandlungen hauptsächlich auf den jährlich stattfindenden UN-Klimakonferenzen. Bislang verliefen die internationalen Klimaschutzverhandlungen jedoch äußerst schleppend und führten zu keinen weiteren Reduktionsverpflichtungen, die über die Vorgaben von Kyoto hinausgehen.

Doch die Zeit drängt, da dass Kyoto-Protokoll Ende 2012 ausläuft und für den anschließenden Zeitraum bislang keinerlei völkerrechtlich verbindliche Klimaschutzverpflichtungen gelten.