Contracting

"Contracting" ist die Bezeichnung für eine Dienstleistung zur Verbesserung der Effizienz bei der Energieerzeugung, -umwandlung und -nutzung. Die Aufgabe des „Contractors“, d. h. des Anbieters der Dienstleistung, ist, die Energiedienstleistung wirtschaftlich optimal bereitzustellen. Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz stehen im Fokus der Betrachtung!

Contracting umfasst überwiegend die Bereitstellung bzw. Lieferung von Betriebsstoffen (Wärme, Kälte, Strom, Dampf, Druckluft usw.) sowie ggf. auch den Betrieb entsprechender Produktionsanlagen.

Insgesamt werden vier Formen von Contracting unterschieden:

  1. Anlagen-Contracting (Energieliefer-Contracting oder Nutzenergie-Lieferung)

    Ein Contractor übernimmt für eine Energieerzeugungsanlage (möglich auch für eine neu errichtete Anlage) die Anlagenverantwortung (Energieerzeugung, Verkauf der Nutzenergie, Betriebsführung, Anlagenwartung, Einkauf der Einsatzenergie). Der Contractor schließt mit dem Contracting-Nehmer einen Energieliefervertrag.
  2. Einspar-Contracting (Energie-Einspar-Contracting oder Performance-Contracting)

    Der Contractor übernimmt die Verantwortung für Energieverteilungs- und Energienutzungsanlagen zusätzlich zu der für Energieerzeugungsanlagen. Der Contractor bietet dem Contracting-Nehmer eine garantierte Energieeinsparung an.
  3. Betriebsführungs-Contracting (Technisches Anlagenmanagement)

    Der Contractor übernimmt für den Anlageneigentümer lediglich die technische Bedienung, Überwachung und Instandhaltung einer Energieanlage. Er ist für den störungsfreien Betrieb verantwortlich.
  4. Finanzierungs-Contracting

    Der Contractor übernimmt für eine Energieversorgungsanlage Planung, Finanzierung und Errichtung. Die Verantwortung für Betriebsführung und Instandhaltung (Betreiberrisiko) verbleibt beim Contracting-Nehmer (Eigentümer bzw. Nutzer der Immobilie).

Die mit Abstand größte Nachfrage erfährt die Dienstleistung „Anlagen-Contracting“.