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Update Entlastungstatbestände 2022 – Was kommt, was bleibt, was fällt weg?

Mi., 01. Juni

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Online-Seminar

Briefing zu den zentralen Neuerungen bei den Entlastungen für Unternehmen mit Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld), Jens Nünemann (Ritter Gent Collegen) sowie Alexander Henze (ECG Energie Consulting GmbH)

Anmeldung abgeschlossen
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Update Entlastungstatbestände 2022 – Was kommt, was bleibt, was fällt weg?
Update Entlastungstatbestände 2022 – Was kommt, was bleibt, was fällt weg?

Datum und Zeit

01. Juni 2022, 10:00 – 12:15

Online-Seminar

Über die Veranstaltung

Die bestehenden Entlastungstatbestände für Unternehmen befinden sich im Wandel: Die nationale Förderrichtlinie für die Strompreiskompensation ab 2021 wird derzeit überarbeitet. Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh wirkt sich nicht nur auf die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR), sondern auch auf die daran gekoppelte Begrenzung der KWKG- und Offshore-Umlage aus. Für diese wird mit dem Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) aktuell eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. 

Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Neuerungen, auf die Sie sich einstellen müssen.

Programm und Referenten

TOP 1: Strompreiskompensation ab 2021 – Neuerungen im Überblick

Dr. Markus Ehrmann, Partner, Rechtsanwalt, 

Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft, Hamburg 

TOP 2: Entlastungstatbestände im Energierecht im Wandel 

Jens Nünemann, Rechtsanwalt, 

RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB, Hannover  

TOP 3: Praxistipps und Fallstricke bei der Inanspruchnahme von Entlastungen

Alexander Henze, Partner

ECG Energie Consulting GmbH, Kehl-Goldscheuer

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.

Zentrale Fragestellungen

  • Welche Änderungen sind bei der Strompreiskompensation zu erwarten? Welche Sektoren sollen weiter beihilfefähig sein? Wie soll die Höhe der Beihilfe künftig bemessen werden? Welche Gegenleistungen sollen künftig erbracht werden?
  • Welche Folgen hat die Absenung der EEG-Umlage auf 0 Cet pro kWh für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)? In welchen Fällen ist eine Beantragung der BesAR in 2022 zu empfehlen?
  • Welche Neuerungen sind bei der Reduzierung der KWKG- und Offshore-Umlage zu erwarten – vor allem mit Blick auf die neuen EU-Beihilfeleitlinien (z. B. Änderung der beihilfeberechtigten Sektoren)?
  • Wie steht es um die Zukunft des Spitzenausgleichs und weiterer Entlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuergesetz?
  • Welche Fallstricke gibt es bei der Inanspruchnahme der Entlastungen zu berücksichtigen?
  • Was gilt es bezüglich der „Gegenleistungen“ zu berücksichtigen, die für immer mehr Entlastungstatbestände eingeführt werden? Können diese doppelt angerechnet werden? Wann sind Maßnahmen zur Effizienzsteigerung oder Dekarbonisierung „wirtschaftlich durchführbar“?

Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt.und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

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