Do., 16. Feb.
|Online-Seminar
Update Brennstoffemissionshandel – Neuerungen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen
Änderungen in puncto Berichterstattung, Entlastungen, ETS 2 & Co. mit Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Thomas Mühlpointner (FutureCamp), Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld) sowie Sigrid Linher (BDI)

Datum und Zeit
16. Feb., 10:00 – 12:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Seit dem 01. Januar 2023 fallen weitere Brennstoffe wie Kohle unter den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS). Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030, die die Berichterstattung ab 2023 regelt und diverse Neuerungen vorsieht, ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Auch in puncto Entlastungen gibt es neue Entwicklungen: Die lange erwartete BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung, die die finanzielle Kompensation doppelt belasteter EU-ETS-Anlagenbetreiber regelt, ist seit dem 01. Februar 2023 in Kraft.
Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im nEHS, die sowohl für direkt, als auch für indirekt betroffene Unternehmen von Relevanz sind. Zudem vermitteln wir Praxistipps rund um die Umsetzung der neuen Anforderungen.
Programm und Referenten
TOP 1: Politischer Rahmen für den Brennstoffemissionshandel: Wichtigste Neuerungen
Dr. Jürgen Landgrebe, Leiter,
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), Berlin
TOP 2: Praxis-Knowhow für (neue) BEHG-Verantwortliche
Thomas Mühlpointner, Mitglied der Geschäftsleitung,
FutureCamp Climate GmbH, München
TOP 3: Entlastungen des BEHG – Wer kann wie von welchen Entlastungen profitieren?
Dr. Markus Ehrmann, Rechtsanwalt, Partner, Köchling &
Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamburg
TOP 4: Separater EU-ETS für Gebäude und Straßenverkehr: Status Quo und Folgen für das nationale System
Sigrid Linher, Senior Manager Energie- und Klimapolitik,
BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Berlin
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.
Zentrale Fragestellungen
- Welche Brennstoffemissionen fallen ab wann unter den nEHS? Wer ist jeweils berichtspflichtig? Nach welchen Methoden ist über die neu einbezogenen Brennstoffe zu berichten? Welche Fristen müssen Verantwortliche nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Blick behalten?
- Wie ist bei der Überwachung und Ermittlung der Emissionen konkret vorzugehen? Welche Vorteile haben individuell berechnete Emissionsfaktoren? Wie können Doppelerfassungen von Brennstoffemissionen vermieden werden?
- Inwieweit ändern sich die Vorgaben zur Freistellung biogener Brennstoffemissionen? Welche Besonderheiten gelten bei der Berichterstattung von Abfallemissionen?
- Ab wann ist ein Überwachungsplan zu erstellen? Ab wann müssen die Emissionsberichte verifiziert werden?
- Inwieweit ändert sich der Preispfad für die nEHS-Zertifikate? Wie und wo können die Zertifikate gekauft und gehandelt werden? Wie lange sind diese gültig?
- Welche verschiedenen Entlastungstatbestände sieht das BEHG vor? Welche Unternehmen können Entlastungen nach der BEDV, der BECV und der Härtefallregelung in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Wie läuft das Antragsverfahren ab? Welche Fristen sind einzuhalten?
- Wie steht es um das anvisierte europäische separate Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2)? Inwieweit unterscheidet es sich vom nEHS? Welche Folgen wird das EU-System für das nationale System nach sich ziehen?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt.und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!