Do., 14. Juli
|Online-Seminar
EEG 2023, KWKG 2023, EnUG & Co. - Wichtigste Neuerungen und Folgen für Unternehmen
Zentrale Neuerungen des sog. "Osterpakets" mit Dr. Christian Hampel (BDO Legal), Dr. Sabine Schulte-Beckhausen (WTS Legal), Christoph Schnoor (Luther) und Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld)
Datum und Zeit
14. Juli 2022, 10:00 – 12:30
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Im April 2022 verabschiedete das Kabinett ein umfangreiches Gesetzespaket: Das sog. „Osterpaket“ zielt in erster Linie auf die Beschleunigung der Energiewende ab und sieht mitunter Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie ein neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) vor.
Mit unserem Online-Seminar informieren wir Sie über die zentralen Neuerungen, die das rund 550 Seiten starke Paket für Unternehmen mit sich bringt.
Programm und Referenten
TOP 1: EEG 2023: Ausbauoffensive für Erneuerbare Energien – Was ändert sich für EE-Anlagen(betreiber)?
Dr. Christian Hampel, Rechtsanwalt, Partner,
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
TOP 2: Contracts for Difference als neues Fördermodell?
Dr. Sabine Schulte-Beckhausen, Partner, Rechtsanwältin,
WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
TOP 3: KWKG 2023 – Geänderte Rahmenbedingungen für die Förderung von KWK-Anlagen
Christoph Schnoor, Rechtsanwalt, Senior Associate,
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg
TOP 4: Neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) und EEG-Entlastungsgesetz – Änderungen der Umlagesystematik
Dr. Markus Ehrmann, Rechtsanwalt, Partner,
Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Hamburg
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.
Zentrale Fragestellungen
- Was ändert sich mit dem EEG 2023 für Erneuerbare-Energien-Anlagen(betreiber) in puncto Förderung, Ausschreibungen, Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung sowie Sanktionen?
- Wie funktionieren die Contracts for Difference (CfD), die mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes eingeführt werden sollen? Inwieweit unterscheiden sich diese zu den anvisierten Carbon Contracts for Difference (CCfD)? Wie steht es um die Förderrichtlinie des CCfD-Pilotprogramms?
- Welche Änderungen sieht das neue KWKG 2023 bei der Förderung von KWK-Anlagen vor (Stichwort: Stromerzeugung aus Biomethan, förderfähige Vollbenutzungsstunden)? Wie ist bei neuen KWK-Anlagen die sog. „H2-Readyness“ nachzuweisen?
- Welche Neuerungen bringt das EnUG für die EEG-, KWKG- und Offshore-Netzumlage? Was gilt es im Zusammenhang mit der Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh zu beachten? Welche Folgen hätte ein Wiederaufleben der EEG-Umlage?
- Wie wird die Besondere Ausgleichsregelung angepasst? Welche Sektoren sind weiter begünstigt? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen (Stichwort: neue Gegenleistungen)? Wer kann einen Härtefallausgleich erhalten?
- Inwieweit ändern sich die Vorgaben zum Messen und Schätzen?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt.und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!