Bis zum 01. August 2022 müssen Brennstofflieferanten, die dem nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) unterliegen, erstmals über die Emissionen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Brennstoffe berichten. Zudem fand in diesem Jahr das erste Antragsverfahren für Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung statt. Bis zum 30. Juni 2022 konnten indirekt durch den nEHS betroffene Unternehmen aus Carbon-Leakage-gefährdeten Sektoren einen finanziellen Ausgleich bei der DEHSt beantragen.
Für die derzeit noch ausstehende sog. „Härtefallregelung“ und die finanzielle Kompensation doppelt belasteter EU-emissionshandelspflichtiger Anlagen liegen erste Verordnungsentwürfe vor. Darüber hinaus steht noch in 2022 eine Novellierung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und der Emissionsberichterstattungsverordnung an. Hintergrund hierfür ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs des nEHS auf weitere Brennstoffe wie Kohle und Abfall ab dem Jahr 2023.
Nicht zuletzt wird derzeit auf EU-Ebene im Trilog über die Einführung eines europaweiten separaten Handelssystems für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr verhandelt. Es bleibt abzuwarten, auf welchen Kompromiss sich EU-Kommission, Rat der EU und EU-Parlament einigen und wie sich dies auf nEHS auswirkt.
Die neuen Entwicklungen haben wir zum Anlass für eine weitere Überarbeitung unseres Infopapiers „Status Quo – Brennstoffemissionshandelssystem“ genommen. Das aktualisierte Papier gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des nEHS, die zentralen Pflichten und Fristen, die Unternehmen im Blick behalten sollten, sowie die Entlastungen, die im Rahmen des BEHG gewährt werden.
>> 4. aktualisierte Fassung des Infopapiers