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EU-EMISSIONSHANDEL

Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ist das zentrale Instrument der europäischen Klimapolitik.

Zum 01. Januar 2021 ist es in die 4. Handelsperiode gestartet, die bis 2030 andauert.

Mit dem EU-ETS werden die Emissionen der Anlagen des Stromsektors und der energieintensiven Industrie
(u. a. Eisen- und Stahlindustrie, mineralverarbeitende Industrie, Raffinerien, Chemische Industrie, Papier- und Nichteisenmetallindustrie) reguliert. Erfasst sind Anlagen, die eine bestimmte Feuerungswärme-, Produktions- oder Schmelzleistung aufweisen.

Neben den stationären Anlagen ist seit 2012 auch der Flugsektor innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes in den EU-ETS einbezogen. Ab 2024 fallen auch Schiffe mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) > 5.000 unter das System.

Grundlegendes Ziel des EU-ETS ist, die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen Anlagen durch das Festsetzen einer Obergrenze (sog. Cap) zu begrenzen und kontinuierlich zu reduzieren. Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen erhalten Zertifikate zugeteilt oder müssen diese im Rahmen von Auktionen erwerben. Jedes Zertifikat berechtigt zum Ausstoß einer Tonne CO2e.

Den Kern des regulativen Rahmens für das EU-ETS bildet die EU-Emissionshandelsrichtlinie. Daneben bestehen diverse Verordnungen (z. B. Monitoring-Verordnung oder EU-Register-Verordnung) sowie Beschlüsse (z. B. Benchmarking- oder Carbon-Leakage-Beschluss) für die Regulierung des EU-ETS.

Die EU-Vorgaben gelten zum Teil unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten. Teilweise müssen sie in nationales Recht umgesetzt werden. Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland ist die Deutsche Emissionshandelsstelle.

Neben dem EU-ETS existieren inzwischen weltweit zahlreiche Emissionshandelssysteme. So haben u.a. China, die Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kalifornien, Quebec, Tokyo sowie mehrere US-Staaten Emissionshandelssysteme etabliert.

HIERFÜR STEHEN WIR

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das EU-ETS funktioniert. Das Cap stellt sicher, dass die Minderungsziele eingehalten werden. 

Nichtsdestotrotz ergeben sich aus den verschiedenen klima- und energiepolitischen Zielsetzungen und Instrumenten Wechselwirkungen. So führen beispielsweise die Steigerung der Energieeffizienz oder der Ausbau Erneuerbarer Energien ebenfalls zu einer Treibhausgasminderung und konterkarieren die Wirkweise des EU-ETS.

Vor diesem Hintergrund gilt es, das EU-ETS als Leitinstrument für die Treibhausgasminderung in der EU zu stärken. Zusätzliche Klimaschutzvorgaben für emissionshandelspflichtige Unternehmen, die zu einer überproportionalen Belastung und einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit führen, gilt es abzuwenden. Insbesondere Vorgaben, die über das EU-Maß hinausgehen.

DAS TUN WIR

Wir berichten kontinuierlich über die politischen Diskussionen zur Weiterentwicklung des EU-ETS. Hierdurch möchten wir unsere Mitglieder frühzeitig auf potentielle betriebliche Konsequenzen aufmerksam machen. Zudem informieren wir über die Anforderungen, die sich aus dem laufenden Vollzug des EU-ETS ergeben.

Hierzu führen wir Veranstaltungen durch und berichten zeitnah mit unserem Infoservice über die oben genannten Themen.

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