KLIMA
Der Weltklimavertrag verfolgt das Ziel, die globale Erwärmung auf "deutlich unter zwei Grad Celsius", wenn möglich sogar auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Für die Erreichung dieses Ziels soll der globale Treibhausgasausstoß sobald wie möglich seinen Höhepunkt erreichen. Für die zweite Hälfte des Jahrhunderts wird eine weitgehende Treibhausgasneutralität anvisiert. Dies bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase emittiert werden dürfen, wie durch Treibhausgassenken wieder aufgenommen werden können.
Im Fokus stehen die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (Lachgas/N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).
Aktuell werden weltweit pro Jahr mehr als 30 Gigatonnen CO2 ausgestoßen. Die drei größten Emittenten sind China, die USA und Indien. Diese sind gemeinsam für nahezu die Hälfte des globalen CO2-Aufkommens verantwortlich.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 eine weitestgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen. Deutschland strebt folgende Treibhausgasminderungsziele (CO2e; Basisjahr: 1990) an, die das EU-Niveau deutlich übersteigen:
EU-weites THG-Minderungsziel
Die angestrebte Treibhausgasminderung soll auf EU-Ebene durch zwei zentrale Klimaschutzinstrumente erreicht werden: Das >> EU-Emissionshandelssystem und die Verordnung zur Lastenverteilung (sog. Effort Sharing Regulation).
EU-ETS
Große Industrie- und Energieanlagen,
innereuropäischer Luftverkehr
Lastenteilung
Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, kleine Industrie- und Energieanlagen
Darüber hinaus sollen aus Sicht der Politik die >> Reduzierung des Energieverbrauchs, die vermehrte Nutzung >> Erneuerbarer Energien sowie die Verbesserung der >> Energieeffizienz einen wesentlichen Beitrag für die anvisierte Treibhausgasminderung leisten.
Die EU hat ihr 2030-Klimaziel in 2021auf -55 Prozent verschärft. In diesem Zuge werden derzeit die zentralen Klimaschutzinstrumente der EU sowie sämtliche klima- und energierelevanten Regularien nachjustiert
Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene existieren eine Vielzahl von Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen und Strategiepapieren, deren Umsetzung zur Erfüllung der klimapolitischen Zielsetzungen beitragen soll.
Die deutschen Klimaziele sind im Klimaschutzgesetz verankert. Zur Sicherstellung der Zielerreichung sieht das Gesetz für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft tonnenscharfe Emissionsobergrenzen für die einzelnen Zieljahre vor. Flankiert wird das Klimaschutzgesetz durch Maßnahmenprogramme.
HIERFÜR STEHEN WIR
Wir unterstützen das Ziel, die globale Erwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn sich alle großen Treibhausgasemittenten zu ambitionierten, angemessenen und vergleichbaren Treibhausgasreduktionszielen bekennen.
Die Wirtschaft kann über die Entwicklung von innovativen Produkten und Technologien einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft sind jedoch Planungs- und Investitionssicherheit. Die Unternehmen benötigen verlässliche und langfristig angelegte Rahmenbedingungen sowie realistische Klimazielsetzungen, die technologieoffen erreicht werden dürfen.
Der >> EU-ETS sollte als Leitinstrument für die Treibhausgasminderung in der EU gestärkt werden. Denn die verschiedenen klima- und energiepolitischen Zielsetzungen und Instrumente führen zu Wechselwirkungen. So konterkarieren Treibhausgasminderungen, die durch Energieeffizienzmaßnahmen und den Erneuerbaren-Energien-Ausbau erzielt werden, die Wirkweise des EU-ETS.
Darüber hinaus sind politische Klimavorgaben, die über das EU-Maß hinausgehen oder das Ambitionsniveau anderer großer Treibhausgasemittenten überschreiten, strikt abzuwenden.
DAS TUN WIR
Mit unseren >> Veranstaltungen und unserem >> Infoservice informieren wir über neue klimapolitische Rahmenbedingungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Hierbei richten wir den Blick vor allem auf die Pflichten und Anforderungen, die sich aus den politischen Zielvorgaben für Unternehmen ergeben.