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SCHIFFFAHRT

Rund 90 Prozent aller Güter weltweit werden auf dem Seeweg transportiert. Die Schifffahrt ist für etwa drei Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. Um ihr langfristiges Ziel einer Treibhausgasneutralität zu erreichen, strebt die EU an, die Emissionen im Verkehrsbereich – so auch in der Schifffahrt – bis 2050 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.

Bereits seit 2018 müssen Schifffahrtsunternehmen die CO2-Emissionen ihrer Schiffe mit einer Bruttoraumzahl (BRZ) > 5.000 gemäß der europäischen MRV-Seeverkehrsverordnung überwachen und berichten.

Ab dem Jahr 2024 wird der Seeverkehr schrittweise in den EU-ETS einbezogen: In einem ersten Schritt werden die CO2-Emissionen von Schiffen mit einer BRZ > 5.000 handelspflichtig. Bei Fahrten innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Schiffen mit Aufenthalt in Anlaufhäfen des EWR fallen 100 Prozent, bei Fahrten von und zu Drittstaaten 50 Prozent der Emissionen unter den EU-ETS. Die Pflicht zur Abgabe von Zertifikaten für die ausgestoßenen Emissionen wird schrittweise ausgeweitet: In 2025 müssen für 40 Prozent, in 2026 für 70 Prozent und in 2027 für 100 Prozent der Vorjahresemissionen Zertifikate abgegeben werden.

Ab 2024 müssen neben den CO2-Emissionen auch die Lachgas- und Methanemissionen überwacht und berichtet werden. Diese werden ab 2026 abgabepflichtig. Für Offshore-Schiffe (BRZ > 5.000) und kleinere Schiffe (BRZ 400 bis 5.000) gelten ab 2025 Monitoringpflichten. Offshore-Schiffe werden ab 2027 abgabepflichtig. Für kleinere Schiffe steht die Einbeziehung in den EU-ETS noch zur Diskussion.

Die Einbeziehung der Schifffahrt in den EU-ETS ist in der EU-ETS-Richtlinie geregelt. Derzeit werden weitere Regularien ausgearbeitet, die die Vorgaben für die Schifffahrtsunternehmen konkretisieren.

HIERFÜR STEHEN WIR

Die Einbeziehung der Schifffahrt in den EU-ETS darf nicht zu Ausweichmaßnahmen führen, die die CO2-Emissionen an anderer Stelle erhöhen. Dazu zählt z. B. der gezielte Einsatz von Schiffen mit geringem CO2-Ausstoß innerhalb der EU und der Einsatz weniger kraftstoffeffizienter Schiffe außerhalb der EU. Carbon Leakage gilt es gezielt zu vermeiden.

Zudem sollte die Schifffahrt aufgrund ihrer globalen Prägung perspektivisch auf internationaler Ebene durch die International Maritime Organisation (IMO) reguliert werden.

DAS TUN WIR

Mit unseren Veranstaltungen und unserem Infoservice werden wir künftig über die mit der Integration des Seeverkehrs in den EU-ETS verbundenen Pflichten und Herausforderungen informieren

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