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VERANSTALTUNGEN

Unsere Veranstaltungen informieren über politische Entwicklungen in den Themenfeldern Klima, Energie, Emissionshandel und Nachhaltigkeit und zeigen mögliche Fallstricke auf.

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Veranstaltungen 2020

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Online-Seminar "Update Energiekonzepte: Dezentrale Versorgung und Grünstrombeschaffung – Solarpaket, PPAs & Strom- und Energiesteuernovelle"

25. September 2024, 10:00 bis 12:30 Uhr

Das Solarpaket und der aktuelle Entwurf der Strom- und Energiesteuernovelle beinhalten Regelungen, die sich maßgeblich auf betriebliche Energieversorgungskonzepte auswirken. Zugleich setzen immer mehr Unternehmen auf grüne Power Purchase Agreements (PPAs), um sich langfristig „grünen“ Strom zu sichern und die eigenen Klimaziele zu erreichen.

Mit unserem Online-Seminar haben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen in EEG, EnWG, Strom- und Energiesteuerrecht & Co. gegeben. Ferner erhielten Sie praktische Tipps rund um die Umsetzung dezentraler Energiekonzepte. Hierbei legten wir einen besonderen Fokus auf die Realisierung von Onsite- und Offsite-PPAs und die rechtlichen Aspekte, die es hierbei zu beachten gilt.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie steht es aktuell um den Strommarkt in Deutschland? Wie werden sich die Preise entwickeln? Wie spielen der Marktwert Erneuerbarer Energien und der Strommarkt zusammen?

  • Was sind PPAs? Welche Strukturen und Formen von PPAs gibt es? Welche Chancen und Risiken haben PPAs für die Projektentwickler und die Strom-Abnehmer?

  • Wie gestalten sich derzeit die regulatorischen Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien-Anlagen in räumlicher Nähe? Was sind die wichtigsten Neuerungen des Solarpakets I? Was wird das Solarpaket II bringen? Was ändert sich in puncto Netzanschluss und Stromkennzeichnung?

  • Welche Betreibermodelle und Vertragsgestaltungen sind für die dezentrale Versorgung denkbar – vor allem bei Onsite-PPAs? Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

  • Was gilt es bei der Vertragsgestaltung zu Offsite-PPAs zu berücksichtigen?

  • Wann kann PPA-Strom als „ökologische Gegenleistung“ angerechnet werden? Was gilt es mit Blick auf die Nachweisführung von Grünstrom durch Herkunftsnachweise zu beachten?

  • Welche Neuerungen zeichnen sich im Strom- und Energiesteuerrecht ab (Stichwort: Anlagenverklammerung und Anlagenbegriff, Entlastungen & Befreiungen, Zeitgleichheit, Stromspeicher und Elektromobilität)?

 

Als Referenten erwarteten Sie Marcus Franken (THEMA), Dr. Christian Hampel und Antonia Bürger (BDO Legal), Lena Ziska (Ziska & Talhof) sowie Dr. Mathias Mailänder (Luther)..

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Veranstaltungen 2020

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Online-Seminar "Förderprogramme für die Dekarbonisierung: Zweite Gebotsrunde zu den Klimaschutzverträgen und weitere Förderinstrumente"

25. Juli 2024, 10:00 bis 12:45 Uhr

Im Sommer 2024 ist das vorbereitende Verfahren für die zweite Gebotsrunde zum Förderprogramm Klimaschutzverträge gestartet. Das zweite Gebotsverfahren ist für Herbst 2024 anvisiert. Neben den Klimaschutzverträgen gibt es eine Reihe weiterer Förderinstrumente, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen.

Ziel unserer Veranstaltung ist es, Sie bestmöglich auf die nächste Antragsrunde zu den Klimaschutzverträgen vorzubereiten und Ihnen hierzu praktische und rechtliche Tipps an die Hand zu geben. Wir laden Sie ein, uns bereits vorab Ihre konkreten Fragestellungen zukommen zu lassen, damit wir diese im Rahmen der Veranstaltung gemeinsam diskutieren können.

Darüber hinaus stellen wir Ihnen weitere Programme und Instrumente vor, die darauf abzielen, klimafreundliche Projekte und grüne Transformationstechnologien zu fördern, wie z. B. die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, die zeitnah starten soll.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie funktioniert das Förderinstrument der Klimaschutzverträge (KSV)?

  • Welche Unternehmen sind antragsberechtigt? Welche Vorhaben können unter welchen Voraussetzungen unter dem Programm (nicht) gefördert werden?

  • Was versteht man unter dem Referenzsystem? Was kennzeichnet ein „transformatives Produktionsverfahren“? Wie sind die Mehrkosten gegenüber dem Referenzsystem zu ermitteln? Wie wird die Treibhausgaseinsparung berechnet?

  • Wie funktioniert der Förder- und Zahlungsmechanismus? Was versteht man unter der „Dynamisierung“, dem „effektiven CO2-Preis“ und dem „grünen Mehrerlös“? Wie lege in den Gebotspreis fest? Wie quantifiziere ich Risiken monetär?

  • Wie laufen das Vorverfahren und das Gebotsverfahren ab? Was gilt es bei der Teilnahme am Vorverfahren zu beachten? Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?

  • Wozu verpflichte ich mich durch die Teilnahme am Vor- und Gebotsverfahren? Welche Risiken gehen damit einher? Kann ich mein Gebot zurückziehen?

  • Wie spielen Klimaschutzverträge mit anderen Entlastungen, Privilegien und Förderungen zusammen? Inwieweit ist eine Kumulierung möglich?

  • Wie stark bin ich an die Vorgaben des Klimaschutzvertrags gebunden? Inwieweit sind Änderungen während der Laufzeit des Vertrags möglich? Was passiert bei Verstößen gegen die Vertragsinhalte? Was sind die Bedingungen und Folgen einer Kündigung des Vertrags?

  • Welche weiteren Förderprogramme (z. B. Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz sowie Energie- und Ressourceneffizienz Wirtschaft, EU-Förderprogramm, Energieforschungsprogramm oder Technologieoffensive Wasserstoff) können Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen?

  • Wer ist jeweils antragsberechtigt? Welche Vorhaben und Kosten können gefördert werden? Wie erfolgt die Förderung? Welche Fristen gilt es zu beachten?

 

Als Referenten erwarteten Sie Fabian Rottmann (BBH Consulting AG), Yvonne Hanke (Ritter Gent Collegen) sowie Dr. Andrea Puschhof (FirstBlue GmbH).

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Online-Seminar "Wirtschaftlichkeit von Wasserstoffprojekten – Regulatorischer Rahmen und Tipps für Planung und Realisierung von Wasserstoffvorhaben"

05. Juni 2024, 10:00 bis 12:45 Uhr

Die Wirtschaftlichkeit von (grünen) Wasserstoffprojekten hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab: Hierzu zählen u. a. die Kosten der H2-Erzeugung, Privilegierungen für die H2-Produktion, aber auch Zusatzerlöse, die durch die Vermarktung von Wasserstoff erzielt werden können.

Mit unserer Veranstaltung vermittelten wir Ihnen praktische Tipps rund um die Planung und Realisierung von Wasserstoffprojekten – vor allem mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit. Ferner gaben wir Ihnen einen Überblick über den politischen und regulatorischen Rahmen für den Ausbau der Wasserstofftechnologie und die wichtigsten Förderprogramme im Wasserstoffbereich.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Ziele und Strategien verfolgen Brüssel und Berlin im Wasserstoffbereich?

  • Welche Rolle spielt Wasserstoff für die Dekarbonisierung der deutschen Industrie?

  • Wie gestaltet sich der regulatorische Rahmen und welche Förderprogramme gibt es für den Wasserstoffmarkthochlauf?

  • Welche Wasserstoff-„Farben“ gibt es aus Sicht der Regulatorik? Was ist bereits klar? Wo gibt es noch Unsicherheiten?

  • Wann gilt Wasserstoff als „grün“? Wann gilt Wasserstoff als „CO2-arm“?

  • Was kostet die (grüne) Wasserstoff-Herstellung (Stichwort: Netzstrombezug vs. Direktleitung, zentrale vs. dezentrale H2-Erzeugung, Inbetriebnahmezeitpunkt des Elektrolyseurs, Größe, Typ und Standort der Erneuerbaren Energien-Anlage)?

  • Welche Steuern, Entgelte und Abgaben fallen beim Strombezug für die H2-Erzeugung an? Welche Privilegierungen gibt es für die Herstellung von (grünem) H2?

  • Welche Zusatzerlöse können bei der Vermarktung von (grünem) H2 erzielt werden (z. B. Anrechnung grünen Wasserstoffs auf die THG-Minderungsquote)?

  • In welchen deutschen und europäischen Regulierungen und Förderprogrammen ist (grüner) H2 eine Erfüllungsoption zur Treibhausgasminderung?

  • Welche (sektorspezifischen) Zahlungsbereitschaften gibt es für (grünen) H2?

  • Welche Herausforderungen können sich bei der praktischen Umsetzung von H2-Projekten ergeben? Wie können diese bewältigt werden?

 

Als Referenten erwarteten Sie Cara Bien und Jonas Wilde (BDI), Fabian Rottmann (BBH Consulting), Norbert Zösch (Geschäftsführer Stadtwerke Haßfurt GmbH) sowie Dr. Tobias Brunner (Hynergy GmbH).

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Online-Seminar "Update Entlastungen 2024: KTF-Urteil, ökologische Gegenleistungen, Preisbremsen-Endspurt & Abwärme-Meldepflichten"

08. Mai 2024, 10:00 bis 12:45 Uhr

Für eine ganze Reihe von Entlastungen wie die Besondere Ausgleichsregelung, die Strompreis- und die BEHG-Carbon-Leakage-Kompensation sind zwischenzeitlich sog. „ökologische Gegenleistungen“ zu erbringen und nachzuweisen. Im „Endspurt“ bei den Energiepreisbremsen sind von den Unternehmen die finalen Selbsterklärungen einzureichen und von den Lieferanten u. a. die Endabrechnungen zu erstellen. Zudem steht seit Dienstag die Plattform bereit, über die Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bestimmte Abwärme-Informationen übermitteln müssen.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über wichtigsten aktuellen To Dos im Energiebereich und die zentralen Neuerungen bei den Entlastungstatbeständen.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Folgen hat das Urteil zum Klima- und Transformationsfonds für die Förderprogramme und Entlastungen für die Industrie?

  • Welche Voraussetzungen sind für den Erhalt der Besonderen Ausgleichsregelung, der BEHG-Carbon-Leakage- sowie der Strompreiskompensation zu erfüllen? Wer ist beihilfeberechtigt? Welche Gegenleistungen sind für welche Entlastung in welcher Form nachzuweisen? Was gilt es speziell bei den diesjährigen Antragsverfahren zu beachten? Welche Fristen muss ich im Blick behalten?

  • ISO 50001 vs. Energieaudit vs. EMAS – Welches System macht im Lichte der ökologischen Gegenleistungen (und dem EnEfG) Sinn?

  • Welche Entlastungen werden im Strom- und Energiesteuerrecht noch gewährt? Was hat sich hier geändert? Welche Entlastungen fallen weg?

  • Welche Meldungen, Nachweise und Anträge sind im Zuge der Endabrechnung bei den Preisbremsen einzureichen? Wann muss bzw. sollte man eine „finale Selbsterklärung“ übermitteln? Wann kann man von der Möglichkeit der Fristverlängerung Gebrauch machen? Was gilt es hierbei zu beachten?

  • Welche zentralen Neuerungen ergeben sich bei den Preisbremsen aus dem jüngsten FAQ-Update des BMWK?

  • Welche Informationen zum Thema Abwärme sind nach dem EnEfG bis wann in welcher Form zu melden? Welche Begriffe zur Abwärme sind zu unterscheiden?

  • Welche Abwärmepotentiale können als „unwesentlich“ eingestuft werden? Inwieweit gibt es eine Bagatellgrenze? Was gilt bei verbundenen Unternehmen und Industrieparks?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld), Marco Böttger (ISPEX AG), Dr. Christian Hampel und Antonia Bürger (BDO Legal) sowie Jacqueline Rothkopf (Ritter Gent Collegen).

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Veranstaltungen 2020

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Online-Seminar "Grüne Claims und grüne Brands – EmpCo, Green Claims Directive und ISO 14068"

07. Mai 2024, 10:00 bis 12:30 Uhr

Die neue „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ - sog. „Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo)“ - zielt darauf ab, Greenwashing zu vermeiden, indem sie hohe Anforderungen an die Werbung mit Claims wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimaschonend“ stellt. Verboten werden u. a. Aussagen zur CO2- oder Klimaneutralität von Produkten, wenn diese auf der Kompensation von Treibhausgas-emissionen beruhen. Flankiert wird die EmpCo durch die Green-Claims-Richtlinie, die derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird. Darüber hinaus liegt seit Ende 2023 die neue ISO 14068 vor, die regelt, wann ein Unternehmen oder Produkt als „carbon neutral“ bezeichnet werden darf.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über die neuen regulatorischen Vorgaben rund um die Klimakommunikation und vermittelten Ihnen praktische Tipps für die Verwendung grüner Claims und die Treibhausgaskompensation.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Was regelt die EmpCo-Richtlinie? Was sieht die geplante Green Claims-Richtlinie vor? Wie wirken die beiden Richtlinien zusammen und bis wann sind sie auf nationaler Ebene umzusetzen?

  • Welche Umweltaussagen zu Produkten oder Unternehmenstätigkeiten sind künftig verboten? Inwieweit darf ich noch mit CO2- oder klimaneutralen Produkten werben?

  • Was gilt es bei Aussagen zur künftigen Umweltleistung zu beachten (z. B. „Wir werden bis 2040 klimaneutral“)?

  • Was gilt es bei der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln zu berücksichtigen? Welche Siegel und Kennzeichen sind nicht mehr zulässig?

  • Welche Nachweise sind für Green Claims zu erbringen? Welche Informationen müssen in welcher Form bei welchen Claims angegeben werden? Was hat es mit der geplanten Vorab-Validierung von Claims auf sich?

  • Wie funktioniert die Treibhausgaskompensation und warum steht sie in der Kritik? Was gilt es beim Ausgleich von Emissionen zu berücksichtigen?

  • Wie finde ich passende Claims für mein Unternehmen und meine Produkte? Wie gehe ich mit Greenwashing-Vorwürfen um?

  • Was regelt die neue ISO 14068 zur „Carbon Neutrality“? Wann darf ich mein Produkt oder Unternehmen nach der Norm als CO2-neutral bezeichnen? Welche Anforderungen muss der zugrunde gelegte CCF oder PCF erfüllen? Welche Anforderungen gelten mit Blick auf die Kompensation?

  • Welche Ziele und Maßnahmen muss der nach der ISO 14068 geforderte „Carbon Neutrality Management Plan“ umfassen? Was gilt es bei der Kommunikation von Carbon Neutrality nach der ISO 14068 zu beachten?

 

Als Referenten erwarteten Sie Andreas Bauer (Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbh), Denis Machnik (adelphi) sowie Florian Himmelstein (GUTcert).

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Seminar "Update EU-Emissionshandel – Zuteilungsverfahren für die 2. ZP, neue Gegenleistungen & Preisentwicklung"

23. April 2024, 10:00 bis 14:45 Uhr

Am 04. April 2024 wurde die geänderte Zuteilungsverordnung (ZuVO) im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist damit unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig. Im EU-Emissionshandel (EU-ETS) hat bereits am 28. März 2024 das Antragsverfahren für die kostenfreie Zuteilung in der 2. Zuteilungsperiode (ZP), die von 2026 bis 2030 andauert, begonnen. Wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bekannt gegeben hat, endet die Antragsfrist am Freitag, den 21. Juni 2024.

Mit unserer Veranstaltung haben wir Sie über die wichtigsten Änderungen bei der kostenfreien Zuteilung informiert. Einen besonderen Fokus legten wir auf die neuen Gegenleistungen. Zudem diskutierten wir über die Neuerungen in puncto Monitoring und Berichterstattung sowie die Preisentwicklung im EU-ETS.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie läuft das Antragsverfahren für die 2. ZP ab? Welche Vorgaben und Fristen gilt es zu beachten?

  • Wer erhält in der 2. ZP eine kostenfreie Zuteilung? Wie wird die Zuteilung berechnet? Wie ändert sich der lineare Kürzungsfaktor?

  • Inwieweit werden die Benchmarks verschärft? Inwieweit ändern sich Definitionen und Systemgrenzen von Produkt-Benchmarks?

  • Was drückt der CBAM-Faktor aus? Was gilt es mit Blick auf den CBAM-Faktor bei der Antragstellung zu beachten?

  • Wann erhält der Fernwärmesektor eine zusätzliche Zuteilung? Ab wann werden die Sonderregeln für den Stromsektor aufgehoben?

  • Wie funktioniert das Bonus-Malus-Prinzip? Welche Gegenleistungen sind künftig von welchen Anlagenbetreibern zu erbringen?

  • Wer muss bis wann einen Klimaneutralitätsplan erstellen? Welche Informationen muss der Plan enthalten? Wie und in welchem Format ist er zu übermitteln? Welche Zwischen-, Etappenziele und Zielwerte sind anzugeben? Was gilt es bei deren Festlegung zu beachten? Was passiert, wenn ich die Ziele nicht erreiche?

  • Wer muss welche Energieeffizienzmaßnahmen bis wann umsetzen? Wann ist eine Maßnahme wirtschaftlich? Welche alternativen gleichwertigen Maßnahmen sind zulässig? Wie sind die Maßnahmen nachzuweisen?

  • Welche Anträge, Berichte und Pläne sind in der 2. ZP zu verifizieren? Wie läuft der Verifizierungsprozess ab? Wie viel Zeit muss eingeplant werden? Was sind typische Fehlerquellen, Problemstellungen und Anwendungsfragen?

  • Welche Änderungen gilt es in puncto Monitoring und Berichterstattung zu berücksichtigen? Was gilt für Betreiber von Anlagen zur Verbrennung von Siedlungsabfällen? Welche Neuerungen wird die 2. MVO-Novelle bringen?

  • Wie entwickeln sich die CO2-Preise aktuell? Was sind die wichtigsten Einflussfaktoren? Mit welchen Preisen ist künftig zu rechnen?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Uwe M. Erling LLM (Pohlmann & Company), David Kroll (GUTCert), Thomas Mühlpointner (FutureCamp) sowie Patricia Merschel (ICIS).

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Online-Seminar "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – LkSG, CSDDD und Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten erfolgreich umsetzen"

21. März 2024, 10:00 bis 12:45 Uhr

Seit dem 01. Januar 2024 greift das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Die neue „EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten“ sieht besondere Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, die mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz, Soja, Ölpalmen und Rindern sowie daraus hergestellten Erzeugnissen handeln. Sie ist ab dem 31. Dezember 2024 anzuwenden. Auf EU-Ebene wird unterdessen weiter intensiv über die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)“ diskutiert.

Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Regularien zum Thema Sorgfaltspflichten. Zudem vermitteln wir Ihnen Tipps, wie Sie die resultierenden Pflichten und Anforderungen im Unternehmen praktisch umsetzen können.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Unternehmen fallen ab wann (indirekt) unter die Vorgaben des LkSG? Wie ist die Lieferkette im LkSG definiert? Welche Sorgfaltspflichten sind im Einzelnen bis wann zu erfüllen?

  • Wie ist die Erfüllung der Pflichten des LkSG zu dokumentieren und zu berichten? Wann und wie werden die Berichte durch das BAFA geprüft? Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverstößen?

  • Wie lässt sich ein angemessenes und wirksames Risikomanagement im eigenen Unternehmen implementieren? Wie ist bei der Risikoanalyse vorzugehen? Welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen können ergriffen werden?

  • Was gilt es bei der Etablierung von Beschwerdeverfahren sowie bei der Erstellung von Grundsatzerklärung und Code of Conduct zu beachten?

  • Für welche Unternehmen, Rohstoffe und Folgeerzeugnisse ist die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten relevant?

  • Welche Pflichten müssen die nach der Entwaldungsverordnung betroffenen Akteure bis wann erfüllen? Was hat es mit dem Benchmarkingsystem auf sich, das länderspezifische Risikokategorien beschreibt?

  • Wie steht es um die CSDDD? Welche Folgen hat die EU-Richtlinie für das LkSG? Für welche Unternehmen sollen die Vorgaben der CSDDD ab wann greifen? Welche werden indirekt betroffen sein? Welche Sanktionen und Haftungsrisiken sollen bei Pflichtverletzungen drohen?

  • Wo liegen die zentralen Unterschiede zwischen CSDDD und LkSG (Stichwort: Themenspektrum, Lieferkettendefinition, Plan zur Kompatibilität mit dem 1,5 Grad-Ziel)?

 

Als Referenten erwarteten Sie Anne Lauenroth sowie Dr. Stefanie Espitalier (BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.), David Pyka (Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte) sowie Uwe Erling LLM und Ricardo Ehe (Pohlmann & Company – Rechtsanwälte PartG mbB).

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Containerschiff
Online-Seminar "CO2-Grenzausgleich – CBAM-Berichtspflichten und Datenmanagement erfolgreich umsetzen"

19. März 2024, 10:00 bis 12:45 Uhr

Seit dem 01. Oktober 2023 läuft die Einführungsphase des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM). In dieser müssen die Importeure der vom CBAM erfassten Produkte quartalsweise Berichte erstellen und u. a. die direkten und indirekten Emissionen melden, die mit den importierten Waren verbunden sind. Bei den ersten CBAM-Berichten gelten Erleichterungen in puncto Korrekturen und Monitoring. Ab Juli 2024 greifen verschärfte Vorgaben: Die derzeit noch zulässigen „Standardwerte“ dürfen dann nur noch begrenzt Anwendung finden. Daraus ergeben sich insbesondere im Bereich der Datenbeschaffung und Emissionsberechnung neue Herausforderungen.

Mit unserem Online-Seminar möchten wir Sie bei der Umsetzung des CBAM – vor allem mit Blick auf die Berichterstattung ab Juli 2024 – unterstützen und Ihnen praktische Tipps für die Datenerhebung, die Ermittlung der Emissionen und die Kooperation mit Ihren Lieferanten vermitteln.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Sektoren, Produkte, Emissionen und Treibhausgase fallen unter den CBAM? Wer ist berichtspflichtig? Wie geht es mit dem CBAM perspektivisch weiter?

  • Welche Pflichten sind in der Übergangsphase, welche im Regelbetrieb d. h. ab 2026 einzuhalten? Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen?

  • Welche Erleichterungen greifen bei den ersten CBAM-Berichten? Was sind die „Lessons learnt“ aus dem ersten CBAM-Bericht?

  • Welche Monitoring-Anforderungen gelten vor, welche nach Juli 2024? Mit welchen Methoden sind die direkten und indirekten Emissionen zu berechnen? Wann sind Standardwerte (weiter) zulässig?

  • Wann und wie sind die Emissionen aus Vorprodukten zu berücksichtigen? Was gilt bei veredelten Produkten und Rückwaren?

  • Wie sind die im Herkunftsland entrichteten CO2-Preise zu ermitteln und zu berechnen?

  • Wie gelange ich an die benötigten Daten und vor allem an verlässliche Daten? Wie lassen sich diese systematisch sammeln und verwalten?

  • Welche Tools gibt es, um auf die Lieferanten zuzugehen?

  • Wie lassen sich die CBAM-Mehrkosten erheben und bewerten? Welche strategischen Ableitungen können in puncto Lieferketten- und Beschaffungsplanung getroffen werden?

 

Als Referenten erwarten Sie Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Dr. Roland Geres (FutureCamp), Daniel Scholz (The Climate Desk), Richard J. Albert (Ernst & Young) sowie Felix Quandt (Schaeffler AG).

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Online-Seminar "Update zur Taxonomie-Berichterstattung – Neue Anforderungen der Klima- und Umwelttaxonomie praktisch umsetzen"

18. Januar 2024, 10:00 bis 12:15 Uhr

Die neue EU-CSR-Richtlinie (CSRD) verpflichtet ab 2024 von Jahr zu Jahr mehr Unternehmen zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen. Hierdurch steigt auch die Zahl der Unternehmen, die bestimmte Informationen und Kennzahlen nach der EU-Taxonomie berichten müssen. Bei der Klimataxonomie wurden dieses Jahr einige Änderungen vorgenommen. Ferner wurde ein Rechtsakt für die sog. „Umwelttaxonomie“ auf den Weg gebracht. Die neuen Vorgaben gilt es bereits bei der Berichterstattung für das Jahr 2024 zu berücksichtigen.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Neuerungen in puncto Taxonomieberichterstattung. Ferner vermittelten wir Ihnen Tipps, wie Sie die Vorgaben und To Dos der Taxonomie in der Praxis erfolgreich managen und umsetzen können.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Was ist Ziel der Taxonomie? Welche Taxonomien gibt es? Wie könnte es mit der Taxonomie weitergehen?

  • Welche Änderungen wurden bei der Klimataxonomie vorgenommen? Inwieweit wurden technische Bewertungskriterien modifiziert? Um welche weiteren Wirtschaftstätigkeiten (z. B. Herstellung von Automobil- und Mobilitätskomponenten) wurde die Klimataxonomie ergänzt?

  • Was ist Ziel der neuen Umwelttaxonomie zu den vier nicht-klimabezogenen EU-Umweltzielen? Für welche Unternehmenstätigkeiten ist die Umwelttaxonomie von Relevanz?

  • Wie spielt die Taxonomie mit der CSRD, der SFDR, der CSDDD, dem EU Green Bond Standard, ESG Ratings & Benchmarks zusammen?

  • Wann gilt eine Tätigkeit bzw. ein Unternehmen als ökologisch nachhaltig? Wie „funktionieren“ die technischen Bewertungskriterien? Was bedeutet „Substantial Contribution“ und „Do no significant harm“?

  • Wo liegt der Unterschied zwischen taxonomiefähig bzw. -relevant und taxonomiekonform?

  • Zwischen welchen Arten von Tätigkeiten wird unterschieden? Wie ordne ich meine Aktivitäten in die Taxonomie ein und prüfe diese auf Konformität?

  • Welche Informationen & Kennzahlen müssen ab wann offengelegt werden? Wie sind diese zu ermitteln?

  • Wie stelle ich sicher, dass die Anforderungen zu den Minimum Safeguards eingehalten werden?

  • Was passiert, wenn meine Tätigkeiten nicht konform sind oder in der Taxonomie nicht auftauchen?

  • Wie können die Anforderungen der Taxonomie in der Praxis bewältigt und möglichst effizient umgesetzt werden?

 

Als Referenten erwarten Sie Kay Meyding (BMUV), Lisa Schosser (KPMG AG) sowie Jens Reissmann (Bayer AG).

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Online-Seminar "Energieeffizienzgesetz – Praxistipps für die Umsetzung der neuen Pflichten ISO 50001, EMAS, ValERI & Co."

09. Januar 2024, 10:00 bis 12:45 Uhr

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems innerhalb von 20 Monaten. Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen Umsetzungspläne für alle wirtschaftlichen Energieeinsparmaßnahmen ausarbeiten und bestimmte Vorgaben zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme erfüllen. Auch Betreiber von Rechenzentren haben kurzfristig eine Reihe neuer Pflichten umzusetzen.

Mit unserem Online-Seminar haben wir Ihnen einen Überblick über die Pflichten und Fristen des EnEfG geben. Ferner erhielten Sie Tipps für die geforderte Einführung eines Managementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS sowie für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energiemaßnahmen nach der DIN EN 17463 (ValERI).

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Pflichten und Anforderungen bringt das EnEfG? Welche Fristen sind zu beachten? Wie spielt das EnEfG mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zusammen?

  • Welche Unternehmen müssen bis wann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen?

  • Wo liegen die zentralen Unterschiede zwischen den beiden zulässigen Systemen – der DIN EN ISO 50001 und EMAS? Welches System passt zu wem? Mit welchen Vor- und Nachteilen sind die jeweiligen Systeme verbunden?

  • Wie ist bei der Implementierung der Systeme vorzugehen? Welche zusätzlichen Mindestanforderungen sind nach dem EnEfG im Zusammenhang mit den Systemen zu erfüllen (z. B. Erfassung bestimmter Energiedaten oder Bewertung möglicher Abwärme-bezogener Maßnahmen).

  • Welche Maßnahmen müssen die geforderten Umsetzungspläne zu wirtschaftlichen Energiemaßnahmen umfassen? In welcher Form und bis wann sind die Pläne zu veröffentlichen?

  • Wie kann bei der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen vorgegangen werden? Wie erfolgt die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen nach der DIN EN 17463 (ValERI), die nach dem EnEfG verpflichtend anzuwenden ist? Wie können die Maßnahmen dokumentiert und nachgewiesen werden?

  • Welche konkreten Vorgaben greifen in puncto Abwärmevermeidung und -nutzung?

  • Welche Pflichten müssen Betreiber von Rechenzentren ab wann erfüllen? Was ist bereits bis zum bzw. ab dem 01. Januar 2024 umzusetzen?

  • Welche Ausnahmen und Befreiungen sollen ggfs. für sog. „klimaneutrale Unternehmen“ greifen?

 

Als Referenten erwarten Sie Dr. Christian Hampel (BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Jochen Buser (GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH), Dr. Nathanael Harfst (Berater und Dozent für Controlling, Energie- und Klimamanagement).

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Online-Seminar "ETS 2 vs. nationaler Brennstoffemissionshandel - Worauf müssen sich Inverkehrbringer einstellen?"

05. Dezember 2023, 10:00 bis 12:30 Uhr

Auf EU-Ebene wird ab 2027 ein separates Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr, den Gebäudebereich und weitere Sektoren eingeführt. Der sog. „ETS 2“ nimmt – wie unser nationaler Brennstoffemissionshandel (nEHS) – die Inverkehrbringer von Heiz- und Kraftstoffen in die Pflicht. Diese müssen erstmals für das Jahr 2024 die Emissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen berichten. Der nEHS wird perspektivisch im neuen ETS 2 aufgehen.

Mit unserer Veranstaltung unterstützten wir Sie dabei , sich bestmöglich und frühzeitig auf den europäischen ETS 2 vorzubereiten. Zudem diskutieren wir über aktuelle Fragestellungen, die den nEHS betreffen, wie z. B. die Einbeziehung des Abfallsektors.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Was ist Ziel des ETS 2? Wann wird er starten? Wer wird berichts- und abgabepflichtig?

  • Welche Brennstoffemissionen fallen unter den ETS 2? Welche Opt-In- & Opt-Out-Möglichkeiten haben die Mitgliedsstaaten?

  • Wie gestaltet sich das Cap? Welche Preise sind zu erwarten? Wie funktioniert der Preisdämpfungsmechanismus?

  • Wo liegen die zentralen Unterschiede zum nEHS und zum „regulären“ EU-Emissionshandel (EU-ETS 1)? Was sind die größten Herausforderungen beim Übergang vom europäischen zum nationalen System?

  • Wie sind die Brennstoffemissionen im ETS 2 zu überwachen, ermitteln und berichten? Was besagt der sog. „Scope Factor“? Wie sollen Doppelbelastungen mit dem EU-ETS 1 vermieden werden?

  • Was sind die wichtigsten Fristen im ETS 2? Droht für 2024 bis 2026 eine doppelte Berichterstattung unter dem nEHS und dem ETS 2?

  • Welche neuen Herausforderungen bringt der Vollzug des nEHS ab 2024 mit sich (Stichwort: Verifizierungspflicht)?

  • Welche Abfallanlagen werden ab 2024 BEHG-pflichtig? Wer gilt als BEHG-Verantwortlicher? Was ist bis wann zu tun?

  • Welche Besonderheiten gelten für die Ermittlung der Brennstoffemissionen im Abfallsektor?

  • Was hat es mit der Einbeziehung des Abfallsektors in den EU-ETS 1 auf sich? Droht auch für Abfallanlagen eine doppelte Berichtspflicht ab dem 01. Januar 2024?

 

Als Referenten erwarten Sie Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle), Carsten Telschow (Becker Büttner Held) und Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH).

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Online-Seminar "Klimaberichterstattung – von der Kür zur Pflicht Teil II: Interner CO2-Preis, Carbon Removal-Strategie und Beyond Value Chain Mitigation"

07. November 2023, 10:00 bis 13:00 Uhr

Die Implementierung eines internen CO2-Preises sowie die Ausarbeitung von Strategien für „Carbon Removals“ und das Klimaengagement außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette - die sog. „Beyond Value Chain Mitigation (BVCM)“ - zählen zu den ToDos, die sich aus dem neuen europäischen Berichtsstandards „ESRS E1“ ergeben.

Der Standard konkretisiert, welche klimabezogenen Informationen Unternehmen gemäß der EU-CSR-Richtlinie (CSRD) künftig offenlegen müssen. Er ist ab dem 01. Januar 2024 bei der CSRD-Berichterstattung verpflichtend anzuwenden.

Unsere Veranstaltung vermittelte Ihnen praktische Tipps für die Etablierung eines internen CO2-Preises sowie die Umsetzung von Carbon Removal- und BVCM-projekten. Des Weiteren gaben wir einen Ausblick auf das „Set 2“ der europäischen Berichtsstandards.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Standards soll das Set 2 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umfassen? Welche Standards sollen bis wann verabschiedet werden? Welche Standards liegen bereits im Entwurf vor?

  • Welche klimabezogenen Berichtsanforderungen wird das Set 2 bringen? Was werden die Sektorstandards vorsehen? Worauf müssen sich KMU einstellen?

  • Was sind Ziele und Nutzen eines internen CO2-Preises? Welche Typen von internen CO2-Preisen gibt es? Was gilt es bei der Festsetzung von Höhe und Abdeckungsgrad des CO2-Preises zu beachten?

  • Welche Rolle spielen Carbon Removals für betriebliche Net-Zero-Strategien? Welchen Typen und Technologien für CO2-Entnahmen gibt es? Was sind Beispiele für Carbon Removal-Projekte im eigenen Betrieb und der Wertschöpfungskette? Wie kann die Höhe der CO2-Entnahme berechnet werden? Wie ist mit dem Risiko der Permanenz umzugehen?

  • Was versteht man unter Beyond Value Chain Mitigation (BVCM)? In welche Arten von Klimaschutzprojekten kann wo investiert werden? Welche Qualitätskriterien sollten die Projekte erfüllen?

  • Wann besteht die Gefahr einer Doppelzählung von Emissionsminderungen? Was steckt hinter den Begriffen „corresponding adjustment“ und „Contribution Claim“? Inwieweit können Gutschriften aus den Projekten für den Ausgleich von Emissionen genutzt werden?

  • Was ist nach dem Klimastandard ESRS E1 zum internen CO2-Preis, Carbon Removals und BVCM zu berichten?

 

Als Referenten erwarten Sie Dr. Thomas Schmotz (DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.), Timo Ernst (sustainable AG), Sid Petersen und Wolfgang Brückner (FirstClimate) sowie Joe Beeg (FutureCamp Climate GmbH).

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Online-Seminar "CO2-Grenzausgleich – Welche neuen Pflichten und Herausforderungen bringt der CBAM für Unternehmen?"

24. Oktober 2023, 10:00 bis 12:30 Uhr

Am 01. Oktober 2023 startete die Einführungsphase des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) der EU. In dieser müssen die Importeure der von CBAM erfassten Produkte – Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Wasserstoff, Aluminium sowie bestimmte vor- und nachgelagerte Produkte – vierteljährliche Berichte erstellen. Der erste Bericht ist bereits bis zum 31. Januar 2024 zu übermitteln. In den Berichten sind u. a. die Menge der im vorherigen Quartal importierten Waren sowie die damit verbundenen Emissionen aufzuführen.

Mit unserer Veranstaltung informieren wir Sie ausführlich über das neue Instrument des CBAM und vermitteln Ihnen praktische Tipps zur Bewältigung der daraus resultierenden Pflichten und Herausforderungen.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Was ist Ziel des CBAM und wie funktioniert das neue Instrument? Wie wirkt es mit dem EU-Emissionshandel zusammen?

  • Welche Importprodukte, Emissionen und Treibhausgase fallen in einem ersten Schritt unter das Instrument? Inwieweit soll der CBAM perspektivisch ausgeweitet werden?

  • Welche Pflichten müssen Importeure ab wann erfüllen? Welche besonderen Vorgaben gelten in der Einführungsphase?

  • Welche Emissionen gilt es mit welchen Methoden zu ermitteln? Inwieweit dürfen Standartwerte verwendet werden?

  • Wie teuer sind die Zertifikate? Wo und wie werden diese zu erwerben und abzugeben sein?

  • Welche Sanktionen drohen bei Nichterfüllung der Pflichten?

  • Wie kann die eigene CBAM-Betroffenheit analysiert werden? Welche organisatorischen (Stichwort: Aufgabenverteilung) und prozessualen Vorkehrungen sind möglichst rasch zu treffen?

  • Wie wirkt sich der CBAM auf Unternehmen aus, die vom CBAM erfasste Produkte in der EU herstellen, weiterverarbeiten oder exportieren?

  • Welche handelspolitischen Risiken bringt das Instrument mit sich und welche vergleichbaren Initiativen gibt es in anderen Ländern?

 

Als Referenten erwarten Sie Dr. Jürgen Landgrebe (Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle – DEHSt), Richard J. Albert (Ernst & Young GmbH) sowie Dr. Brigitta Huckestein (BASF SE).

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Holz im Wald
Online-Seminar "Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse im EU-ETS – Was müssen Anlagenbetreiber wissen?"

28. September 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Seit diesem Jahr greifen die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) auch für feste und gasförmige Biomasse-Brennstoffe im EU-ETS: Anlagenbetreiber, die Biomasse einsetzen, dürfen den biogenen Anteil von Stoffströmen im Emissionsbericht nur noch dann abziehen, wenn die RED II-Kriterien nachweislich eingehalten werden. Zudem sind sie aufgefordert, ihren Überwachungsplan möglichst zeitnah anzupassen und bei der DEHSt einzureichen.

Mit unserer Veranstaltung briefen wir Sie ausführlich rund um das Thema Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im EU-ETS und die damit einhergehenden neuen To Dos.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Was regeln die RED II, MVO und EHV 2030 in puncto Nachhaltigkeitsanforderungen an Biomasse?

  • Wann bin ich verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsnachweis vorzulegen? Was gilt bei selbst hergestellter Biomasse?

  • Was gilt beim Bezug von Biomasse? Was ist konkret nachzuweisen? Ab wann und in welcher Form sind die Nachhaltigkeitsnachweise zu erbringen

  • Welche Übergangsvorschriften gelten unter welchen Voraussetzungen für das Berichtsjahr 2023 (Stichwort: Mangel an Zertifizierern und fehlende Umsetzung in Nabisy)? Wie können diese in Anspruch genommen werden?

  • Welche Anforderungen müssen der geänderte Überwachungsplan und die vorzulegende Verfahrensbeschreibung erfüllen?

  • Welche Zertifizierungssysteme gibt es? Wie läuft die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Ausstellung der Nachhaltigkeitsnachweise ab?

  • Wie funktioniert die Nabisy-Datenbank? Wer benötigt einen Nabisy-Zugang? Wie erhalte ich diesen? Welche Daten sind für die Nutzung von Nabisy als EU-ETS-Anlagenbetreiber erforderlich?

 

Als Referenten erwarten Sie Iris Steinigk (DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle), Christopher Kapaun (verico SCE) sowie Nina Gutsche (BLE – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).

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Online-Seminar "Klimaberichterstattung – von der Kür zur Pflicht: Neuer Klimastandard und Deep Dive zu Science Based Targets, Klimaszenarioanalysen und Transition Plans"

21. September 2023, 10:00 bis 13:00 Uhr

Seit Ende Juli 2023 liegt der „finale“ delegierte Rechtsakt zum ersten Set der „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“ vor. Die Standards konkretisieren die Inhalte, die nach der EU-CSR-Richtlinie (CSRD) zu berichten sind. Einer der zwölf Standards – der ESRS E1 – spezifiziert, welche klimabezogenen Informationen CSRD-berichtspflichtige Unternehmen offenlegen müssen.

Ziel unseres Online-Seminars war es, Sie zu den neuen Anforderungen in puncto Klimareporting zu briefen. Zudem gaben wir Ihnen konkrete Tipps für ausgewählte „To Dos“ des Klimastandards ESRS E1 an die Hand: Die Festsetzung von Science Based Targets (SBT), die Klimarisiko- und chancenanalyse sowie die Erarbeitung von Transition Plans zum Klimaschutz.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Anforderungen bringen die CSRD und der Klimastandard ESRS E1 in puncto Klimaberichterstattung mit sich? Wer muss ab wann berichten? Was ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit?

  • Was sind wissenschaftsbasierte Ziele bzw. Science Based Targets (SBT)? Welche Kriterien müssen SBT nach dem SBTi Net-Zero Standard erfüllen?

  • Was sind die größten Herausforderungen bei der Festsetzung von SBT?

  • Inwieweit ist nach dem Klimastandard über klimawandelbezogene Chancen und Risiken zu berichten? Wie können diese via einer Szenarioanalyse identifiziert werden?

  • Was gilt es z. B. bei der Festsetzung von Annahmen oder der Szenarienauswahl zu beachten? Welche Tools können zur Risikoanalyse genutzt werden? Wie können die finanziellen Auswirkungen von Risiken und Chancen quantifiziert und bewertet werden?

  • Welche Kerninhalte muss der Transition Plan nach dem Klimastandard umfassen? Was macht einen guten Plan aus?

  • Wie kann ich Dekarbonisierungshebel identifizieren und aussagekräftig kommunizieren sowie visualisieren?

 

Als Referenten erwarteten Sie Lotte Schmidt (UTOPIA), Markus Götz (sustainable AG), Johannes Erhard (PwC Deutschland) sowie Angela Baur (co2ncept plus).

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Stapel von Münzen
Online-Seminar "Carbon Contracts for Difference bzw. Klimaschutzverträge & Industriestrompreis"

26. Juli 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Noch bis zum 07. August 2023 können sich Unternehmen am „vorbereitenden Verfahren“ für das Förderprogramm Klimaschutzverträge (KSV) beteiligen. Die Teilnahme am Vorverfahren ist zwingende Voraussetzung für die Beteiligung am ersten Gebotsverfahren für die Vergabe der KSV. Mit dem Start des Vorverfahrens wurde eine überarbeitete Fassung der KSV-Förderrichtlinie vorgelegt. Diese sieht u. a. eine Öffnung des Programms für Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen (mehr als 10.000 t CO2e) vor. Des Weiteren liegt seit Kurzem ein erstes Arbeitspapier zur Einführung eines Industriestrompreises vor, der die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen stärken soll.

Ziel unseres Online-Seminars war es, Sie über das Instrument der Klimaschutzverträge bzw. Carbon Contracts for Difference (CCfD) zu briefen und Ihnen „Last Minute-Tipps“ für das verpflichtende Vorverfahren zu vermitteln. Zudem informierten wir Sie mit unserer Veranstaltung über das geplante zweistufige Industriestrompreis-Konzept.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie funktioniert das Förderinstrument der Klimaschutzverträge bzw. CCfD? Welche Vorteile können CCfD bringen? Welche Rechte und Pflichten gehen damit einher?

  • Welche Unternehmen sind nach dem Entwurf der KSV-Förderrichtlinie antragsberechtigt? Welche Verfahren können unter welchen Voraussetzungen unter dem Programm (nicht) gefördert werden?

  • Wie wird die Höhe der Zuwendung und die ggfs. zu leistende Rückzahlung ermittelt? Wie ist der Basis-Vertragspreis festzusetzen? Wie sind die Mehrkosten gegenüber dem Referenzsystem zu ermitteln?

  • Was versteht man unter der „Dynamisierung“, dem „effektiven CO2-Preis“ und dem „grünen Mehrerlös“? Wie wird die Treibhausgaseinsparung berechnet?

  • Wie läuft das Vorverfahren und das Gebotsverfahren ab? Was gilt es bei der Teilnahme am verpflichtenden Vorverfahren (Frist: 07. August 2023) zu beachten? Wie können Sie sich auf das anschließende Gebotsverfahren vorbereiten?

  • Was ist Ziel des Industriestrompreises? Welche zwei Stufen sind mit welchem Zeithorizont angedacht?

  • Wie sollen der mittelfristige Brücken- und der langfristige Transformationsstrompreis jeweils umgesetzt werden? Welche Unternehmen sollen vom Brückenstrompreis unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang profitieren können

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Dr. Andrea Puschhof (FirstBlue GmbH), Marco Böttger und Julian Drach (ISPEX AG) sowie Dr. Steffen Wissel (Röhm GmbH).

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Online-Seminar "Update EU-Emissionshandel – Finale Beschlüsse der EU-ETS- Reform, kostenfreie Zuteilung, Folgen des Netto Null-Ziels"

18. Juli 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Seit Kurzem ist die revidierte EU-Emissionshandelsrichtlinie (EU-ETS-RL) in Kraft. Diese regelt eine deutliche Kürzung der Emissionsobergrenze im EU-ETS und damit eine starke Verringerung verfügbaren Menge an Zertifikaten. Für die kostenfreie Zuteilung werden Gegenleistungen und ein sog. „Bonus-Malus-Prinzip“ eingeführt. Für Unternehmen aus den „CBAM-Sektoren“ sinkt die Zuteilung bis 2034 auf 0. Auch auf die Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen kommen neue Pflichten zu.

Ziel unseres Online-Seminars war es, EU-ETS-Anlagenbetreibern einen Überblick über die wichtigsten Änderungen der EU-ETS-Reform in puncto Cap, kostenfreie Zuteilung, Fristen, Marktstabilitätsreserve & Co. zu geben. Des Weiteren diskutierten wir darüber wie sich das Netto-Null-Klimaziel der EU auf den EU-ETS auswirkt und welche Rolle CCU und CCS künftig spielen

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Um wie viele Zertifikate wird das Cap in 2024 und 2026 im Rahmen der One off-Reduction verringert? In welchen Schritten wird der lineare Kürzungsfaktor ab 2024 angehoben?

  • Ab wann gelten die neuen Fristen für die Aus- und Abgabe der Zertifikate? Welche Änderungen wurden an der Marktstabilitätsreserve vorgenommen?

  • Inwieweit wird der Anwendungsbereich des EU-ETS ausgeweitet? Welche Pflichten müssen Abfallverbrennungsanlagen ab 2024 erfüllen?

  • Wie funktioniert das neue „Bonus-Malus-Prinzip“ bei der kostenfreien Zuteilung? In welchen Fällen erfolgt eine Zuteilungskürzung? Inwieweit werden besonders effiziente Anlagen belohnt?

  • Welche Energieeffizienz- oder Treibhausgasminderungsmaßnahmen müssen Anlagenbetreiber als Gegenleistung für die Zuteilung nachweisen? Was hat es mit den „Klimaneutralitätsplänen“ auf sich, die von bestimmten Betreibern bis zum 01. Mai 2024 zu erstellen sind?

  • Wie werden die Benchmarks für die Zuteilung im Zeitraum 2026 bis 2030 angepasst? Welche Besonderheiten greifen bei Fernwärmeanlagen und Unternehmen aus CBAM-Sektoren in puncto Zuteilung?

  • Welche Konsequenzen hat das Netto-Null-Klimaziel der EU für den EU-ETS? Wann landet das Cap bei Null? Welche Herausforderungen sind damit verbunden? Was sind denkbare Szenarien?

  • Welche Rolle spielen CCU und CCS (Abscheidung und Nutzung bzw. Speicherung von CO2) mit Blick auf das politische Ziel der Treibhausgasneutralität? Wie gestaltet sich der regulatorische Rahmen hierfür? Wie werden CCU und CCS im EU-ETS und im geplanten Net-Zero-Industry Act der EU behandelt? Welche Inhalte soll die geplante „Carbon Management Strategie“ der Regierung umfassen?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld), Claudia Günther (PIK), Cara Bien (BDI) und Angela Baur (co2ncept plus).

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Online-Seminar "Klimaoptimierter Standort – Neuerungen in puncto Gebäudeeffizienz, Energiekonzepten, Elektromobilität & Co."

13. Juli 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Derzeit wird auf EU-Ebene über eine Revision der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verhandelt, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors voranzutreiben. Die revidierte Richtlinie wird für betriebliche Gebäude und Standorte diverse neue Pflichten mit sich bringen: Vorgesehen sind u. a. Vorgaben zur Installation Erneuerbarer Energien sowie neue Anforderungen an die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie zur Energieeffizienz der Gebäude. Auf nationaler Ebene wurde unterdessen ein Kompromiss zum intensiv diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) erzielt. Das GEG 2023 wurde heute in erster Lesung im Bundestag beraten.

Ziel unseres Online-Seminars war es, Sie auf die neuen regulatorischen Anforderungen vorzubereiten, die z. B. die revidierte EPBD und das GEG 2023 mit sich bringen. Zudem haben wir praktische Tipps für die effiziente und nachhaltige Gestaltung Ihrer Gebäude, Standorte und Energiekonzepte vermittelt.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche konkreten Vorgaben resultieren aus der neuen EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) und dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)?

  • Welche neuen Effizienzanforderungen müssen bestehende und neu errichtete Gebäude erfüllen? Inwieweit ist eine Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien vorgesehen? In welchem Umfang ist Ladeinfrastruktur bereitzustellen?

  • Welche (Gebäude)Energieeinsparvorgaben sieht die EnSimiMaV vor?

  • Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen für die Realisierung von Erneuerbaren-Energien-Projekten? Was sehen die jüngsten regulatorischen Neuerungen vor (Stichwort: Beschleunigte Genehmigungsverfahren, Förderung nach dem EEG 2023 & Co.)?

  • Welche rechtlichen und praktischen Aspekte müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie Speicher, Power-to-x, Ladesäulen und Elektromobilität in Ihr betriebliches Energiekonzept integrieren möchten?

  • Wie steht es um die Wirtschaftlichkeit, die technischen Potenziale und die Machbarkeit von Erneuerbaren Energien-, Speicher- und Elektromobilitätsprojekten?

  • Wie können Sie bestehende und neue Gebäude in Bezug auf „embodied carbon“ nachhaltig gestalten? Was sind Ziel und Vorteile einer „Green Building“-Zertifizierung?

  • Was sind Best Practice-Beispiele für innovative und nachhaltige Gebäude- und Energieversorgungskonzepte?
     

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Christian Hampel und Antonia Bürger (BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Christian Alexander Mayer (Noerr LLP), Attila Kovacs (Ramboll Management Consulting) sowie Thomas Höft und Matthias Giller (MaxSolar GmbH).

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Online-Seminar "H2-Ready? Praxistipps rund um die Realisierung von Wasserstoffprojekten"

29. Juni 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Ende Mai 2023 hat das Kabinett eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, die u. a. Regelungen für die Schaffung eines sog. „Wasserstoff-Kernnetzes“ vorsieht. Dieses soll als erste Stufe des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland fungieren. Auf EU-Ebene liegt seit dem Frühjahr der lange erwartete delegierte Rechtsakt vor, der definiert, wann Wasserstoff als „erneuerbar“ einzustufen ist. Die Vorgaben des Rechtsakts sind für Wasserstoffprojekte von hoher Relevanz: So sind zahlreiche Förderinstrumente an die Herstellung und Verwendung „grünen“ Wasserstoffs geknüpft. Bei der Projektplanung und -umsetzung spielen jedoch auch die Wirtschaftlichkeit und eine ganze Reihe technischer Aspekte eine wichtige Rolle.


Mit unserem Online-Seminar haben wir Ihnen praktische Tipps rund um die Realisierung von Wasserstoffprojekten vermittelt.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie gestaltet sich der rechtliche Rahmen rund um die Erzeugung, Verwendung und Förderung von Wasserstoff?

  • Welche Anforderungen muss Wasserstoff erfüllen, dass er nach dem neuen EU-Rechtsakt als erneuerbar gilt?

  • Was sehen die Vorgaben im EEG 2023 und KWKG 2023 zur „H2-Readyness“ von Anlagen vor?

  • Welche konkreten stofflichen und energetischen Anwendungen von Wasserstoff bieten sich in der Industrie an? Welche sind wirklich sinnvoll?

  • Welche Privilegierungen und Fördermöglichkeiten gibt es für die Wasserstoffproduktion und -verwendung? Welche Voraussetzungen müssen hierbei jeweils erfüllt werden?

  • Welche Eigenschaften hat das Gas? Wie steht es um die Wasserstoffverträglichkeit von Werkstoffen und Prozessen?

  • Welche sicherheitstechnischen Aspekte gilt es zu berücksichtigen? Welche Schutz- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen sind erforderlich?

  • Welche Optionen gibt es, Wasserstoff zu speichern, lagern und zu transportieren?

  • Welche Vorschriften sind bei der Errichtung und dem Betrieb von H2-Systemen zu beachten? Inwieweit und wie können bestehende Anlagen auf Wasserstoff umgerüstet werden?

  • Welche Faktoren sind ausschlaggebend für die Wirtschaftlichkeit von Wasserstoffvorhaben?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Martin Altrock (Becker Büttner Held), Philipp Pietsch (DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH), Andreas Wellbrock (Green Fuels GmbH) sowie Christine Blume (Robert Bosch Elektronik GmbH).

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Online-Seminar "Update Entlastungstatbestände 2023 – Strompreiskompensation, Besondere Ausgleichsregelung, Spitzenausgleich, Strom- und Gaspreisbremse & Co."

24. Mai 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Die Beantragung von Entlastungen wie der Strompreiskompensation, der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) sowie des Spitzenausgleichs gehört zu den jährlichen To Dos energieintensiver Unternehmen. In diesem Jahr gilt es bei der Antragstellung eine ganze Reihe von Neuerungen zu berücksichtigen: Hierzu zählen z. B. die nachzuweisenden ökologischen Gegenleistungen oder die neue (Entlastungs-)Systematik für die Energie-Umlagen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Auch die Strom- und die Gaspreisbremse bringen diverse praktische Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen gilt.

Ziel unseres Online-Seminars war es, einen Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Entlastungstatbeständen zu geben und die Teilnehmer für die diesjährigen Antragsverfahren fit zu machen.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Inwieweit haben sich die Antragsvoraussetzungen bei der Strompreiskompensation geändert? Welche Gegenleistungen sind in welcher Form für das Abrechnungsjahr 2022 (Antragsfrist: 30. Juni 2023) zu erbringen? Welche Gegenleistungen müssen in den folgenden Jahren nachgewiesen werden?

  • Was hat sich durch das EnFG bei der BesAR geändert? Für welche Unternehmen lohnt sich eine Antragstellung? Was gilt es beim diesjährigen Antragsverfahren zu beachten (Antragsfrist: 30. Juni 2023)? Welche Gegenleistungen und Nachweise sind zu erbringen?

  • Von welchen weiteren Entlastungstatbeständen des EnFG können Unternehmen profitieren (z. B. Herstellung von (grünem) Wasserstoff, Stromspeicher, Wärmepumpen & Co.)?

  • Welche Entlastungen sieht das Strom- und Energiesteuerrecht für Unternehmen vor? Welche Meldepflichten und -fristen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) muss ich im Blick behalten?

  • Was muss ich zur diesjährigen Beantragung des Spitzenausgleichs wissen? Wie geht es mit dem Spitzenausgleich ab 2024 weiter?

  • Welche grundsätzlichen Neuerungen sind im Strom- und Energiesteuerrecht zu erwarten (Stichwort: Revision der EU-Energiesteuer-Richtlinie)?

  • Wie funktionieren die Strom- und die Gaspreisbremse? Wie gestalten sich die Rahmenbedingungen der Preisbremsen? Welche Verpflichtungen und Fallstricke bringen diese mit sich?

Als Referenten erwarten Sie Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld), Jens Nünemann (Ritter Gent Collegen), Niko Liebheit (Becker Büttner Held) sowie Stefan Zumpe (Energy and Real Estate Solutions GmbH).

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Online-Seminar "Risiken und Nebenwirkungen der Klimakommunikation – Tipps für die Vermeidung von Greenwashing"

09. Mai 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Seit Kurzem liegt ein Vorschlag der EU-Kommission für eine „Green Claims Directive“ vor. Dieser sieht Vorschriften für umwelt- oder klimabezogene Aussagen von Unternehmen – sog. „grüne Claims“ oder „Klimaclaims“ – vor, die darauf abzielen, Greenwashing zu vermeiden. Der Vorwurf eines Greenwashing droht, wenn unrichtige oder unvollständige Informationen zu Umwelt- oder Klimaaspekten veröffentlicht werden. Dieser kann Risiken für Reputation und Haftung, aber auch Sanktionen nach sich ziehen.

Ziel unseres Online-Seminars war es, Ihnen praktische und rechtliche Tipps zur Vermeidung von Greenwashing bei der Berichterstattung und Kommunikation von Klimainformationen zu vermitteln.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie gestaltet sich der politische Rahmen zur Klimaberichterstattung? Welche Klimainformationen sind nach der EU-CSR-Richtlinie zu berichten? Inwieweit sehen die EU-Taxonomie und die Regularien zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette eine Offenlegung zu Klimathemen vor?

  • Was verbirgt sich genau hinter dem Begriff des „Greenwashing“?

  • Welche Regularien zielen darauf ab, Greenwashing zu vermeiden?

  • Was sieht der Vorschlag der EU-Kommission für die „Green Claims Directive“ vor?

  • Welche rechtlichen Risiken bestehen bei der Verwendung grüner Claims wie z. B. „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“?

  • Welche rechtlichen Konsequenzen (z. B. Sanktionen und Haftungsrisiken) drohen bei einem unrichtigen oder unvollständigen Klimareporting?

  • Was gilt es bei der Verwendung von Klimaclaims und der Klimakommunikation zu beachten?

  • Was ist in puncto Klimaneutralstellung durch Kompensation unbedingt zu berücksichtigen? Welche Rolle kann die Kompensation zukünftig noch spielen?

  • Wie kann mit Risiken und Vorwürfen des Greenwashing umgegangen werden?

 

Als Referenten erwarteten Sie Angela Baur (co2ncept plus), Uwe Erling LLM (Pohlmann & Company), Denis Machnik (adelphi consult GmbH) sowie Silvia Wittl (Neumarkter Lammsbräu Gebr. Ehrnsperger KG).

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Online-Seminar "Fuel Switch – rechtliche Rahmenbedingungen und Tipps für die praktische Umsetzung eines Brennstoffwechsels"

19. April 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Viele Unternehmen arbeiten derzeit mit Hochdruck an Konzepten für einen „Fuel Switch“. Im Fokus stehen vor allem Maßnahmen für einen langfristigen Brennstoffwechsel, die darauf abzielen, die Dekarbonisierung im Unternehmen voranzutreiben. Bei der Planung und Realisierung entsprechender Projekte gilt es eine ganze Reihe an rechtlichen und technischen Aspekten zu berücksichtigen, aber auch Fragen der Wirtschaftlichkeit zu prüfen und zu diskutieren.

Ziel unserer Veranstaltung war es, praktisches Knowhow rund um die Umsetzung von Fuel Switch-Projekten zu vermitteln. Zwei Praxisbeispiele zeigten zudem, wie ein Brennstoffwechsel auf Biomasse und Wasserstoff strategisch angegangen werden kann.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Optionen gibt es für einen kurz- und langfristigen Brennstoffwechsel? Was sind ganz typische Fuel Switch-Projekte?

  • Welche energierechtlichen Fragestellungen gilt es bei den verschiedenen Fuel Switch-Optionen zu beachten, z. B. in puncto Netzanschluss oder Entlastungen?

  • Welche immissionsschutzrechtlichen Anforderungen müssen eingehalten werden? Wann ist eine (Änderungs-)Genehmigung erforderlich und wann nicht? Welche Erleichterungen gelten in puncto Gasmangellage?

  • Welche gebäude- und wasserrechtlichen Anforderungen sind zu beachten?

  • Welche technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben gilt es im Blick zu behalten? Was muss ich in puncto Prüfung und Inbetriebnahme wissen?

  • Was ist bei der Wiederinbetriebnahme stillgelegter Anlagen zu berücksichtigen?

  • Wie gehen andere Unternehmen Fuel Switch-Projekte strategisch an?

  • Was sind die größten Herausforderungen bei der Projektplanung und -realisierung? Wie steht es um die Wirtschaftlichkeit?

 

Als Referenten erwarteten Sie Carsten Telschow (Becker Büttner Held), Andree Simon Gerken (PwC), Henning Weber (CTO der Fels-Werke GmbH) sowie Wolfgang Ott (Leiter CSR der Kelheim Fibres GmbH).

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Online-Seminar "Energieeffizienz in KMUs – neue Anforderungen und Praxistipps für die Umsetzung"

23. März 2023, 10:00 bis 13:15 Uhr

Auf EU-Ebene wurde eine Einigung über die Revision der EU-Energieeffizienz-Richtlinie erzielt. Vorgesehen ist, dass alle Unternehmen – auch KMU – mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 bzw. 10 Terajoule ein Energiemanagementsystem implementieren bzw. ein Energieaudit durchführen müssen. Auch der Entwurf des neuen Energieeffizienzgesetzes sieht eine Pflicht zur Implementierung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen bzw. Energieaudits ab einen bestimmten Energieverbrauch vor. Alle darin als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen sollen umgesetzt werden.

 

Mit unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über die (neuen) regulatorischen Anforderungen, die KMUs erfüllen müssen. Zudem vermittelten wir praktische Tipps für die Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach der DIN EN ISO 50005 oder eines Audits nach der DIN EN 16247 sowie für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen nach der DIN EN 17463 (ValERI). Darüber hinaus diskutierten wir über die Erstellung von (geförderten) Transformationskonzepten zur Klimaneutralität.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Pflichten und Anforderungen sieht das Energieeffizienzgesetz ab welchem Energieverbrauch vor? Bis wann sind welche Systeme und Maßnahmen umzusetzen?

  • Welche Nachweise und Gegenleistungen müssen KMUs für welche Entlastungstatbestände (z. B. Besondere Ausgleichsregelung, Spitzenausgleich, BEHG-Carbon-Leakage- oder Strompreiskompensation) erbringen?

  • Was sind die zentralen Unterschiede zwischen der DIN EN ISO 50005 und dem Energieaudit nach DIN EN 16247? Welche Anforderungen gilt es zu erfüllen? Welches System passt zu wem? Wie gelingt der Übergang zur ISO 50001?

  • Wie ist bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung energiebezogener Maßnahmen nach der DIN EN 17463 (ValERI) vorzugehen? Wie sind die Maßnahmen zu dokumentieren? Welche Nachweise müssen erbracht werden?

  • Welche Anforderungen müssen die Transformationskonzepte zur Klimaneutralität erbringen, die im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft gefördert werden?

  • Wie ist bei Erstellung der betrieblichen Treibhausgasbilanz vorzugehen? Wie lassen sich daraus Ziele und Maßnahmen ableiten? Wie lässt sich das Transformationskonzept in die Unternehmensstrategie integrieren?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Christian Hampel und Antonia Bürger (BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Dr. Nathanael Harfst (Berater und Dozent für Controlling, Energie- und Klimamanagement), Dr. Marco Günthel (VDI/VDE Innovation + Technik GmbH) sowie Markus Götz (sustainable AG).

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Online-Seminar "Klima-Update – Fit for 55, EU-ETS-Reform, CBAM, Klimaschutzverträge & Co."

07. März 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Förderrichtlinie über Klimaschutzverträge bzw. Carbon Contracts for Difference (CCfD). In Kürze soll ein „Vorverfahren“ durchgeführt werden, mit dem das BMWK herausfinden möchte, welche Unternehmen aus welchen Sektoren und mit welchen Vorhaben Interesse an einer Förderung haben. Interessierte Unternehmen sind gefragt, sich bereits jetzt mit dem neuen Förderinstrument auseinanderzusetzen.

Mit unserem Online-Seminar haben wir Sie über den aktuellen Stand der geplanten CCfD-Förderrichtlinie informiert. Ferner gaben wir Ihnen einen Überblick über die ersten konkreten Beschlüsse des Fit for 55-Pakets und deren Folgen für Unternehmen.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Was sehen die ersten konkreten Beschlüsse des Fit for 55-Pakets vor (Fokus: Reform des EU-Emissionshandels, separater Emissionshandel für Wärme und Verkehr, Anpassung der EU-Lastenteilungsverordnung)? Was bedeuten diese für Unternehmen?

  • Welche Dossiers des Fit for 55-Pakets werden weiter auf EU-Ebene verhandelt? Welche zentralen Neuerungen sind zu erwarten (z. B. bei der Revision der Energiebesteuerung, der EU-Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie)? Wie gestaltet sich der weitere Zeitplan?

  • Wie und ab wann soll der CO2-Grenzausgleich bzw. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU umgesetzt werden? Wie ist dieser rechtlich zu bewerten? Wie steht es um den geplanten CBAM der USA? Was ist Ziel des Ende 2022 gegründeten Klimaklubs?

  • Wie soll das neue Förderinstrument für sog. „Klimaschutzverträge“ bzw. CCfD aufgebaut werden? Wie sollen die Verträge „funktionieren“? Welche Unternehmen sollen die Förderung beantragen können? Welche Vorhaben und Kosten sollen (nicht) förderfähig sein? Wie steht es um die Förderrichtlinie?

  • Worauf zielt das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ ab? Inwieweit soll dieses überarbeitet werden?

 

Als Referenten erwarteten Sie Finn Arnd Wendland (IW Köln), Uwe Erling LLM (Pohlmann & Company), Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Luther) sowie Dr. Jan Breitfeld (Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien).

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Online-Seminar "Update Brennstoffemissionshandel – Neuerungen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen"

16. Februar 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Seit dem 01. Januar 2023 fallen weitere Brennstoffe wie Kohle unter den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS). Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030), die die Berichterstattung ab 2023 regelt und diverse Neuerungen vorsieht, ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Auch in puncto Entlastungen gibt es neue Entwicklungen: Die lange erwartete BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV), die die finanzielle Kompensation doppelt belasteter EU-ETS-Anlagenbetreiber regelt, wurde im Dezember 2022 im Kabinett beschlossen.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im nEHS, die sowohl für direkt, als auch für indirekt betroffene Unternehmen von Relevanz sind. Zudem vermittelten wir Praxistipps rund um die Umsetzung der neuen Anforderungen.

 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Brennstoffemissionen fallen ab wann unter den nEHS? Wer ist jeweils berichtspflichtig? Nach welchen Methoden ist über die neu einbezogenen Brennstoffe zu berichten? Welche Fristen müssen Verantwortliche nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Blick behalten?

  • Wie ist bei der Überwachung und Ermittlung der Emissionen konkret vorzugehen? Welche Vorteile haben individuell berechnete Emissionsfaktoren? Wie können Doppelerfassungen von Brennstoffemissionen vermieden werden?

  • Inwieweit ändern sich die Vorgaben zur Freistellung biogener Brennstoffemissionen? Welche Besonderheiten gelten bei der Berichterstattung von Abfallemissionen?

  • Ab wann ist ein Überwachungsplan zu erstellen? Ab wann müssen die Emissionsberichte verifiziert werden?

  • Inwieweit ändert sich der Preispfad für die nEHS-Zertifikate? Wie und wo können die Zertifikate gekauft und gehandelt werden? Wie lange sind diese gültig?

  • Welche verschiedenen Entlastungstatbestände sieht das BEHG vor? Welche Unternehmen können Entlastungen nach der BEDV, der BECV und der Härtefallregelung in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Wie läuft das Antragsverfahren ab? Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Wie wird das neue europäische separate Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2) ausgestaltet sein? Inwieweit unterscheidet es sich vom nEHS? Welche Folgen wird das EU-System für das nationale System nach sich ziehen?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH), Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld) sowie Dr. Joachim Hein (BDI).

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Online-Seminar "Energieeffizienz 2023 – Rechtliche Vorgaben und Tipps für die Umsetzung – Energieeffizienzgesetz, Entlastungstatbestände, EnSimiMaV uvm."

14. Dezember 2022, 10:00 bis 13:00 Uhr

Die EnSimiMaV und der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes sehen vor, dass alle im Audit oder Managementsystem identifizierten „wirtschaftlich durchführbaren“ Effizienzmaßnahmen verpflichtend umgesetzt werden müssen. Zudem müssen Unternehmen zunehmend „ökologische Gegenleistungen“ wie z. B. die Realisierung von Effizienz- oder Dekarbonisierungmaßnahmen erbringen, wenn sie Entlastungen wie die Besondere Ausgleichsregelung, die Strompreiskompensation oder Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung beanspruchen möchten.

Mit unserem Online-Seminar zeigten wir die neuen politischen und rechtlichen Vorgaben auf und gaben praktische Tipps für die Planung und Realisierung der geforderten Energieeffizienzmaßnahmen.
 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Anforderungen wird das Energieeffizienzgesetz mit sich bringen? Welche Unternehmen müssen künftig ein Managementsystem oder Audit implementieren und sämtliche als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen verpflichtend umsetzen? Bis wann müssen die neuen Pflichten erfüllt sein?

  • Welche Effizienzmaßnahmen müssen nach der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“ bis wann umgesetzt werden? Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen?

  • Welche Entlastungstatbestände erfordern künftig welche „ökologischen Gegenleistungen“? Bis wann sind diese jeweils zu erfüllen? Inwieweit lassen sich Maßnahmen kombinieren oder doppelt anrechnen? Wie können die verschiedenen Maßnahmen koordiniert werden?

  • Wie lassen sich die Investitionskosten der Maßnahmen kalkulieren? Wie sind die Amortisationszeit und Wirtschaftlichkeit zu berechnen?

  • Wie sind die entsprechenden Maßnahmen zu dokumentieren und nachzuweisen? Wie soll die Zertifizierung ablaufen?

  • Wie gestalten sich die Strom- und Gaspreisbestandteile in 2023? Wie lassen sich die künftigen Energiekosten kalkulieren – vor allem mit Blick auf die Gas- und Strompreisbremse?

  • Wie kann bei der Erarbeitung von Transformationskonzepten vorgegangen werden?

  • Wie bereiten sich andere Unternehmen kurzfristig auf eine drohende Gasmangellage vor?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Christian Hampel (BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Jochen Buser (GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH), Marco Böttger (ISPEX AG) sowie Fabian Telke (Siemens AG).

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Online-Seminar "Energie-Update – Entlastungspaket, Energiebeschaffung, Fuel Switch & Co."

13. Dezember 2022, 10:00 bis 12:45 Uhr

Derzeit wird auf Hochtouren über politische Maßnahmen diskutiert, die die Kostenbelastung der Wirtschaft in der aktuellen Krisenlage verringern sollen. Am Freitag hat das Kabinett die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Zudem soll der Spitzenausgleich verlängert und der Anstieg der Netzentgelte gedämpft werden. Auch Unternehmen sind gefragt, ihre betrieblichen Prozesse und Planungen an die angespannte Energiesituation und die sehr dynamischen neuen Entwicklungen anzupassen.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über den Status Quo des Entlastungspakets der Bundesregierung und vermittelten praktische Tipps rund um die Energieversorgung und -beschaffung. Auch möchten wir über verschiedene Optionen eines Fuel Switch diskutieren.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wie soll die Abschöpfung von Zufallsgewinnen gemäß dem Entwurf des Strompreisbremsegesetzes erfolgen?

  • Wie soll der in der EU-Verordnung für Notfallmaßnahmen vorgesehene „Solidaritätsbeitrag“ auf nationaler Ebene umgesetzt werden?

  • Wie steht es um den Spitzenausgleich? Welche Voraussetzungen gilt es im Antragsjahr 2023 für den Erhalt der Entlastung zu erfüllen?

  • Welche Maßnahmen sind zur Dämpfung der Netzentgelte geplant? Unter welchen Voraussetzungen gelten individuelle Vereinbarungen über Netzentgelte fort?

  • Welche weiteren Entlastungsmaßnahmen und Hilfsprogramme sind für Unternehmen geplant bzw. initiiert?

  • Wie können Strom- und Erdgasverträge 2023 gestaltet werden, auch im Hinblick auf die Strom- und Gaspreisbremse?

  • Wie steht um die aktuelle und künftige Wirtschaftlichkeit für den Betrieb von BHKWs und PV-Anlagen?

  • Wie passen andere Unternehmen ihre Energieversorgung an?

  • Welche Potentiale hat die konzentrierende Solarthermie als langfristige Alternative zu Erdgas?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Stefan Zumpe (Energy and Real Estate Solutions GmbH), Dr. Stefan Dick (Geschäftsführer der Südstärke GmbH) sowie Prof. Dr. Robert Pitz-Paal (Direktor Institut für Solarforschung am DLR).

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Online-Seminar "Update zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Neue Herausforderungen der CSRD und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)"

24. November 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Im Sommer wurde eine Einigung über die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) erzielt. Diese sieht ab dem Geschäftsjahr 2024 eine schrittweise Erweiterung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen vor. Auch der Berichtsumfang wird deutlich ausgeweitet. Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte werden derzeit neue Standards, die sog. „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“ erarbeitet. Ein erstes Set an Standardentwürfen soll bis Mitte November 2022 finalisiert und an die EU-Kommission übermittelt werden.

Mit unserem Online-Seminar möchten wir Sie dabei unterstützen, sich bestmöglich auf die Herausforderungen der neuen CSRD und der ESRS vorzubereiten.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wer muss welche Berichtspflichten ab wann erfüllen? Welche konkreten Inhalte müssen berichtet werden? Was versteht man unter „doppelter Materialität“?

  • Welche Besonderheiten bestehen bei KMUs und Tochterunternehmen?

  • Wo und wie sind die neuen Berichtsinhalte zu veröffentlichen? Was besagt die neue Prüfpflicht? Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der Berichtsanforderungen?

  • Welche Standards sind für die Konkretisierung der Berichtsinhalte geplant und wie sind diese aufgebaut? Wann werden diese entwickelt und verabschiedet?

  • Was sind die wesentlichen Inhalte des anvisierten Klima-Standards? Welche konkreten To-Dos ergeben sich daraus für Unternehmen?

  • Wie können Sie sich bereits jetzt auf die neuen Berichtsanforderungen vorbereiten und worauf sollten Sie besonders achten?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Thomas Schmotz (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V.), Dr. Albert Hans Baur (sustainable AG), Constantin Saleta (denkstatt Group) sowie Hannelore Gantzer (Evonik Industries AG).

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Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

21. Oktober 2022, 09:00 bis 10:00 Uhr

Mit unserem Format „Energiefrühstück“ erörtern wir mit Ihnen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik.

Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom und Gas im letzten Monat entwickelt? Wie sind die Marktbewegungen zu interpretieren? Welche aktuellen Ereignisse nehmen Einfluss auf die Energiepreise? Wie werden sich die Preise in den kommenden Wochen einpendeln?

Neben diesen Fragestellungen diskutierten wir bei unserem Energiefrühstück über die zentralen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Energiekrise: Welche aktuellen Entlastungsmaßnahmen bietet das 3. Entlastungspaket? Welchem Unternehmen könnte bei einer Ausrufung der „Notfallstufe“ eine Abschaltung drohen?

Neben Herrn Apel von der ISPEX AG durften wir Herr Andreas Große von Becker Büttner Held begrüßen.

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Online-Seminar "Gutschriften und Zertifikate als Baustein zur Klimaneutralität - Praxiswissen rund um den Ausgleich von Emissionen"

21. September 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Auf dem Zielpfad zu „Netto Null-Emissionen“ stellt der Umgang mit Emissionen, die nur schwer oder gar nicht vermieden werden können, eine besonders große Herausforderung dar. Diese können durch Gutschriften oder Zertifikate ausgeglichen werden. Oftmals bestehen jedoch Unsicherheiten, wie der Ausgleich von Emissionen strategisch angegangen werden kann: Welche Gutschriften und Zertifikate können für welche Zwecke verwendet werden? Welche sind glaubwürdig und können ohne Reputationsrisiken genutzt werden? Welche Risiken gilt es bei der Kompensation im Blick zu behalten?

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche „Typen“ von Gutschriften und Zertifikaten gibt es und wofür lassen sich diese einsetzen?

  • Wie wirkt sich Artikel 6 des Weltklimavertrags auf den freiwilligen Markt für die Kompensation aus? Warum steigt hierdurch das Risiko einer Doppelzählung von Emissionsminderungen?

  • Was steckt hinter den Begriffen „corresponding adjustments“ und „contribution claims“? Welche Bedeutung haben diese für die Nutzung von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten?

  • Auf welche Qualitätskriterien sollte ich achten, welche Standards sollte ich kennen und was muss ich zu Gutschriften aus nationalen Projekten wissen?

  • Wie kann ich aus eigenen Klimaschutzprojekten Emissionsgutschriften generieren? Welche Schritte müssen hierbei durchlaufen werden?

  • Wie kann ich meine Scope 2-Emissionen klimaneutral stellen? Was muss ich beim Erwerb von Grünstromzertifikaten bzw. Herkunftsnachweisen berücksichtigen? Wie kann ich selbst Herkunftsnachweise generieren und weiterveräußern?

 

Als Referenten erwarteten Sie Nicolas Kreibich (Wuppertal Institut), Dr. Sebastian Lenz (FutureCamp), Vincent Erasmy (First Climate) sowie Sina Ostermeier (Lechwerke Gruppe).

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Online-Seminar "Energieversorgung im Krisenmodus – Rechtliche und praktische Handlungsspielräume ausloten"

20. September 2022, 10:00 bis 13:00 Uhr

Die aktuelle Energiesituation stellt für viele Unternehmen eine enorme Herausforderung dar. Ein umfangreicher politischer Instrumentenkasten soll zur Krisenvorsorge und -bewältigung beitragen. Auch Unternehmen stehen vor der Aufgabe, sich sowohl rechtlich als auch operativ bestmöglich auf Engpässe, Lieferausfälle und weitere Preissteigerungen vorzubereiten. Zugleich gilt es jetzt die Stellschrauben der eigenen Energieversorgung neu zu justieren.
 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wie funktionieren die politischen Instrumente zur Krisenvorsorge und -bewältigung? Welche Folgen haben diese für Unternehmen (Stichwort: Gas-Umlage und Super-Preisanpassungsrecht)?

  • Wer wird im Krisenfall mit Gas beliefert? Wie wird darüber entschieden? Gibt es Entschädigungsansprüche?

  • Wie kann ich mich rechtlich bzw. vertraglich bestmöglich aufstellen (Stichwort: Preisanpassungsrechte und höhere Gewalt)?

  • Welche To-Dos bringen Antragsphase II und III des Energiekostendämpfungsprogramms mit sich?

  • Welche organisatorischen Vorkehrungen (z. B. Notfallpläne und Frühwarnsysteme) sollte ich treffen?

  • Welche Maßnahmen zur Betriebssicherung und Gefahrenabwehr sind sinnvoll?

  • Wo bestehen Anpassungspotenziale bei der Energiebeschaffung? Ist ein Brennstoffwechsel machbar und sinnvoll?

  • Mit welchen Strategien, Techologien und Maßnahmen kann ich meine Energieversorgung perspektivisch dekarbonisieren und autark gestalten?

  • Wie gehen andere Unternehmen vor? Wie stellen sich diese in der aktuellen Situation strategisch auf?
     

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Christian Hampel (BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Jörg Scheyhing (ECG Energie Consulting GmbH), Jan Kurrelvink (E.ON Energy Projects GmbH) und Frank Martin (HEINZ GLAS GmbH & Co. KGaA).

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Online-Seminar "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Neue und künftige Anforderungen erfolgreich meistern"

27. Juli 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Am 01. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Dieses verpflichtet ab 2023 alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern – und ein Jahr später alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern – ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf umweltbezogene und menschenrechtliche Risiken besser nachzukommen. Die betroffenen Unternehmen müssen u. a. Risikoanalysen durchführen, Maßnahmen ergreifen sowie ein Beschwerdeverfahren einrichten.

Kleinere Unternehmen, die durch das LkSG betroffene Unternehmen beliefern, sind indirekt von den neuen Anforderungen betroffen: Durch ihre vertraglichen Beziehungen können auch sie dazu angehalten werden, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette umzusetzen. Zugleich wird auf EU-Ebene über eine europäische Lieferketten-Richtlinie verhandelt, deren Vorgaben weit über das Ambitionslevel des deutschen LkSG hinausgehen. Beispielsweise sieht der Entwurf der EU-Richtlinie einen deutlich breiteren Anwendungsbereich vor als das deutsche Gesetz.
 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Falle ich unter die Vorgaben des LkSG? Welche Herausforderungen und To Dos bringt dieses mit sich?

  • Welche Sorgfaltspflichten sind im Einzelnen zu erfüllen? Was heißt in diesem Kontext „Bemühenspflicht“?

  • Wie können Sorgfaltspflichten in bestehende Prozesse und Systeme integriert werden?

  • Wie können Risiken in der Lieferkette identifiziert und bewertet werden? Wie lässt sich ein Lieferketten-Risikomanagement aufbauen?

  • Mit welchen Präventions- und Abhilfemaßnahmen sind die ermittelten Risiken zu adressieren?

  • Welche Dokumentations- und Berichtspflichten bestehen? Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverstößen?

  • Welche Auswirkungen hat das LkSG auf die Haftung von Geschäftsleitung und Unternehmen?

  • Welche Anforderungen sieht der Entwurf der EU-Lieferketten-Richtlinie vor? Wo bestehen Unterschiede zum LkSG, z. B. in puncto Anwenderkreis, zu erfüllende Pflichten und Haftbarkeit?

  • Wie gestaltet sich der Zeitplan für die EU-Richtlinie? Wie wird sich diese auf das deutsche LkSG auswirken?

 

Als Referenten erwarteten Sie Uwe Erling LLM und Julia Kahlenberg (Pohlmann & Company), Anne Lauenroth (BDI), Michaela Goette-Köse (sustainable AG) sowie Benjamin Götz (DEHN SE).

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Online-Seminar "EEG 2023, KWKG 2023, EnUG & Co. - Wichtigste Neuerungen und Folgen für Unternehmen"

14. Juli 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Am 07. Juli 2022 stimmte der Bundestag in 2. und 3. Lesung über den Gesetzesentwurf zu Sofortmaßnahmen im Energiesektor ab. Dieser sah mitunter Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) vor. Ferner beinhaltete der Entwurf ein neues Gesetz zur Vereinheitlichung der Energieumlagen (Energiefinanzierungsgesetz bzw. EnFG; bis dato als „EnUG“ bezeichnet). Die EEG-Umlage soll nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie nun doch vollständig abgeschafft werden. Mit unserem Online-Seminar informierten wir Sie über die zentralen und final beschlossenen Inhalte des Energiepakets.
 

Wir diskutierten u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Neuerungen bringt das EnFG bzw. das EnUG für die Umlagen im Energiebereich? Wird die EEG-Umlage nun tatsächlich vollständig abgeschafft? Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten?

  • Wie wird die Besondere Ausgleichsregelung zur Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzanlage angepasst? Welche Sektoren sind weiter begünstigt? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen (Stichwort: neue Gegenleistungen)? Wer kann einen Härtefallausgleich erhalten?

  • Inwieweit ändern sich die Vorgaben zum Messen und Schätzen?

  • Was ändert sich mit dem EEG 2023 für Erneuerbare-Energien-Anlagen(betreiber) in puncto Förderung, Ausschreibungen, Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung sowie Sanktionen?

  • Wie funktionieren die Contracts for Difference (CfD), die mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes eingeführt werden sollen? Inwieweit unterscheiden sich diese zu den anvisierten Carbon Contracts for Difference (CCfD)? Wie steht es um die Förderrichtlinie des CCfD-Pilotprogramms?

  • Welche Änderungen sieht das neue KWKG 2023 bei der Förderung von KWK-Anlagen vor (Stichwort: Stromerzeugung aus Biomethan, förderfähige Vollbenutzungsstunden)? Wie ist bei neuen KWK-Anlagen die sog. „H2-Readyness“ nachzuweisen

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Christian Hampel (BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Dr. Sabine Schulte-Beckhausen (WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Christoph Schnoor (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft mbB).

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Online-Seminar "Update Entlastungstatbestände 2022 – Was kommt, was bleibt, was fällt weg?"

01. Juni 2022, 10:00 bis 12:15 Uhr

Die bestehenden Entlastungstatbestände für Unternehmen befinden sich im Wandel: Die nationale Förderrichtlinie für die Strompreiskompensation ab 2021 wird derzeit überarbeitet. Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh wirkt sich nicht nur auf die Besondere Ausgleichsregelung, sondern auch auf die daran gekoppelte Begrenzung der KWKG- und Offshore-Umlage aus. Für diese wird mit dem Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) aktuell eine neue Rechtsgrundlage geschaffen.

 

Wir diskutierten u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Änderungen sind bei der Strompreiskompensation zu erwarten? Welche Sektoren sollen weiter beihilfefähig sein? Wie soll die Höhe der Beihilfe künftig bemessen werden? Welche Gegenleistungen sollen künftig erbracht werden?

  • Welche Folgen hat die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)? In welchen Fällen ist eine Beantragung der BesAR in 2022 zu empfehlen?

  • Welche Neuerungen sind bei der Reduzierung der KWKG- und Offshore-Umlage zu erwarten – vor allem mit Blick auf die neuen EU-Beihilfeleitlinien (z. B. Änderung der beihilfeberechtigten Sektoren)?

  • Wie steht es um die Zukunft des Spitzenausgleichs und weiterer Entlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuergesetz?

  • Welche Fallstricke gibt es bei der Inanspruchnahme der Entlastungen zu berücksichtigen?

  • Was gilt es bezüglich der „Gegenleistungen“ zu berücksichtigen, die für immer mehr Entlastungstatbestände eingeführt werden? Können diese doppelt angerechnet werden? Wann sind Maßnahmen zur Effizienzsteigerung oder Dekarbonisierung „wirtschaftlich durchführbar“?

 

Als Referenten waren Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft), Jens Nünemann (Ritter Gent Collegen) sowie Alexander Henze (ECG Energie Consulting GmbH) geladen.

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Online-Seminar "Entlastungen im nationalen Brennstoffemissionshandel - Wer kann wovon profitieren?"

19. Mai 2022, 10:00 bis 12:15 Uhr

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sieht verschiedene Entlastungen vor, um indirekte Belastungen des nationalen Emissionshandels auszugleichen: Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) regelt Beihilfen für Unternehmen aus Carbon-Leakage-gefährdeten Sektoren. Auch im Fall einer Doppelbelastung durch den nationalen und europäischen Emissionshandel sowie bei „unzumutbaren“ Härten kann eine finanzielle Kompensation beantragt werden.

 

Mit unserem Online-Seminar gaben wir einen Überblick über die verschiedenen Entlastungstatbestände des BEHG und vermittelten praktische Tipps rund um die Inanspruchnahme der Entlastungen. Ferner informierten wir über den Status Quo und die nationalen Folgen des geplanten europäische Handelssystems für die Sektoren Straßenverkehr und Gebäude.

 

Wir diskutierten u.a. folgende Fragestellungen:

  • Inwieweit unterscheiden sich die verschiedenen Entlastungstatbestände des BEHG? Welche Unternehmen können von welcher Entlastung profitieren?

  • Wie gestalten sich die Antragsverfahren? Welche Antragsvoraussetzungen müssen erfüllt werden? Welche Nachweise sind erforderlich? Welche Fristen gilt es einzuhalten?

  • BECV: Gilt die Zuordnung zu einem beihilfefähigen Sektor auch für selbstständige oder einzelne Unternehmensteile und Nebentätigkeiten? Wie ermittle ich die berücksichtigungsfähigen Brennstoffmengen? Wie und ab wann sind Gegenleistungen für die Inanspruchnahme der Entlastung nachzuweisen?

  • Finanzielle Kompensation doppelt belasteter Unternehmen: Wie soll die kompensationsfähige Brennstoffmenge ermittelt werden? Wie sollen eingelagerte Brennstoffe behandelt werden?

  • Härtefallregelung: Wie wird die „unzumutbare Härte“ ermittelt? Wie kann die „Unvermeidbarkeit“ der BEHG-Kostenbelastung nachgewiesen werden?

  • ETS 2: Wie soll der geplante separate EU-ETS für Gebäude und Straßenverkehr aussehen? Wie steht es um die Verhandlungen? Welche Folgen hätte das europäische System für den nationalen Brennstoffemissionshandel?

 

Als Referenten dürften wir Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Dr. Sabine Schulte-Beckhausen (WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und Dr. Thilo Schaefer (IW Köln) bei uns begrüßen.

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Online-Seminar "Crash-Kurs Brennstoffemissionshandel – Basiswissen für Inverkehrbringer und Lieferanten von Brennstoffen"

11. Mai 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

in diesem Jahr müssen Unternehmen, die dem nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) unterliegen, erstmals über die Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe berichten und eine entsprechende Menge an Zertifikaten abgeben.

Mit unserem Crash-Kurs vermittelten wir die Grundlagen des nEHS sowie wertvolles Praxis-Knowhow zu den damit einhergehenden ToDos – angefangen über die Ermittlung der Brennstoffemissionen über den Emissionsbericht bis hin zum Erwerb der Zertifikate. Auch auf die Besonderheiten bei der Belieferung von EU-ETS-Anlagen gingen wir ein.

 

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Was ist Ziel des nEHS und wie ordnet er sich in die nationale Klimapolitik ein? Welche Konsequenzen hätte der geplante europäische Brennstoffemissionshandel für das System?

  • Welche Brennstoffe und Akteure unterliegen dem nEHS? Inwieweit ändert sich der Anwendungsbereich ab 2023?

  • Wie bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen vorzugehen? Welche Besonderheiten gilt es zu beachten z. B. bei Erdgas, bei der Einlagerung oder bei der Bestimmung des Bioenergieanteils von Brennstoffen? Was sind besonders häufige Fehlerquellen?

  • Was ist bei der Belieferung von EU-ETS-Anlagen zu berücksichtigen? Wie funktioniert der Vorabzug nach § 7 Abs. 5 BEHG? Welche Erklärungen, Bestätigungen, Zusicherungen sind auf Seiten des Lieferanten und der EU-ETS-Anlage erforderlich?

  • Welche Anforderungen muss der Emissionsbericht erfüllen? In welcher Form und wo ist dieser einzureichen?

  • Wo und wie können die Zertifikate zur Erfüllung der Abgabepflicht beschafft werden? Wie laufen Zahlung und Lieferung ab? Unter welchen Voraussetzungen und wie können Zertifikate zum Vorjahrespreis nachgekauft werden?

 

Als Referenten durften wir Dr. Uwe Neuser (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH), David Kroll (GUTCert) und Dr. Ingmar Rövekamp (EEX) bei uns begrüßen.

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Online-Briefing "Fokus CO2-Preis – Wo geht die Reise im EU-ETS hin?"

27. April 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Die Zertifikatspreise im EU-Emissionshandel (EU-ETS) sind seit Anfang 2021 deutlich angestiegen – von rund 30 auf derzeit rund 80 Euro pro t CO2e. Im Februar 2022 wurden Allzeithochs von mehr als 90 Euro pro t CO2e erreicht. Viele EU-ETS-pflichtige Unternehmen stellen sich die Frage, auf welches Preisniveau und auf welche Preisvolatilitäten sie sich künftig einstellen müssen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren immer weniger Zertifikate kostenfrei zugeteilt werden.

Im Rahmen unserer Veranstaltung diskutierten wir über verschiedene Prognosemodelle und zentrale Einflussfaktoren für die künftige CO2-Preisentwicklung und präsentierten abschließend mögliche Handels- und Einkaufsstrategien.

 

Im Fokus der Veranstaltung standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wie verhält sich der europäische CO2-Preis im Vergleich zu den Preisen in anderen großen Emissionshandelssystemen?

  • Welche künftige Entwicklung erwarten verschiedene Wissenschaftler und Analysten bei den CO2-Preisen im EU-ETS?

  • Welche Szenarien werden jeweils untersucht bzw. welche Annahmen getroffen? Mit welchen CO2-Preisen wird in den jeweiligen Szenarien bis 2030 gerechnet?

  • Welche Faktoren nehmen wie stark Einfluss auf die künftige Preisentwicklung?

  • Welche unterschiedlichen Strategien gibt es für die Beschaffung von und den Handel mit Emissionszertifikaten?

  • Wie können Sie sich gegen Preisschwankungen absichern und Preisrisiken managen?

 

Als Referenten waren Theresa Wildgrube (ICAP), Linus Beer (Aurora Energy Research), Dr. Robert Pietzcker (PIK), Marcus Franken (THEMA Consulting), Christian Gordziel (Vertis) sowie Michael Alt (Commerzbank AG) geladen.

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Online-Seminar"Nachhaltiges Finanzieren und Investieren – Anforderungen der Taxonomie umsetzen und neue Finanzierungsstrategien entwickeln"

07. April 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Mit unserem Online-Seminar unterstützten wir bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen der Taxonomie. Zugleich mochten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regularien rund um die nachhaltige Finanzierung geben und aufzeigen, auf welche neuen Pflichten und Herausforderungen Sie sich einstellen müssen. Außerdem stellten wir Ihnen verschiedene Formen nachhaltiger Finanzierungsinstrumente vor, mit welchen Sie selbst „grüne“ Projekte oder Betriebsmittel finanzieren können.

 

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie sieht der aktuelle und künftige politische und rechtliche Rahmen rund um die Nachhaltige Finanzierung aus und wie spielen die einzelnen Regularien zusammen?

  • Warum ist das Thema für Unternehmen von Relevanz? Auf welche neuen Pflichten und Herausforderungen in puncto Transparenz und Berichterstattung müssen sich Unternehmen einstellen?

  • Was ist Ziel der Taxonomie, wie „funktioniert“ sie und welche Arten von Taxonomien werden unterschieden?

  • Wie sind die technischen Screening-Kriterien zu lesen? Wie ordne ich meine Unternehmenstätigkeiten in die Taxonomie ein?

  • Wo liegt der Unterschied zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität? Welche Informationen müssen ab wann in welcher Form offengelegt werden?

  • Was passiert, wenn meine Tätigkeiten nicht in der Taxonomie enthalten sind oder nicht taxonomiekonform sind?

  • Welche Formen nachhaltiger Finanzierungsinstrumente gibt es? Worin unterscheiden sich diese? Was passt für wen?

  • Welche Herausforderungen und To-Dos gilt es bei der Nutzung von nachhaltiger Finanzprodukte zu beachten (z. B. externe Prüfung, Nachweispflichten)?

 

Als Referenten erwarteten Sie Sven Schönborn (BDI), Markus Götz (sustainable AG), Thomas Dorbert (KPMG AG) sowie Dr. Lothar Rieth (EnBW Energie Baden-Württemberg AG).

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Online-Briefing "Energiebeschaffung: Handlungsoptionen bei Preisanpassungen, Vertragskündigungen, Lieferstopps und Versorgerinsolvenzen"

04. März 2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Mit unserem Briefing gaben wir einen Überblick über die aktuelle Marktlage sowie Hilfestellungen für den Umgang mit Preisanpassungen, Lieferstopps und (drohenden) Versorgerinsolvenzen. Ferner zeigten wir auf, mit welchen Mitteln den daraus resultierenden Konsequenzen begegnet werden kann und wie sich Unternehmen bei der Energiebeschaffung-/erzeugung vor Preisrisiken schützen und CO2-Kosten vermeiden können.

 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Unter welchen Voraussetzungen sind Preiserhöhungen zulässig?

  • Welche Rechte stehen Ihnen bei Vertragskündigungen zu?

  • Wie können Sie sich gegen Versorgerinsolvenzen absichern?

  • Welche Alternativen gibt es für die künftige Energiebeschaffung?

Als Referenten durften wir Christian Hampel und Mirko Sauer von der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie Roman-Knut Seeger von der BDO Restructuring GmbH begrüßen.

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Online-Einsteigerschulung "Neu im EU-Emissionshandel? Grundlagenwissen für EU-ETS-Neueinsteiger"

23. Februar 2022, 10:00 bis 14:30 Uhr

Unsere Online-Einsteigerschulung vermittelte von der Pike auf das Basiswissen, das benötigt wird, um den Betriebsalltag als Emissionshandelsbeauftragter erfolgreich zu meistern.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie funktioniert der EU-ETS, was ist Ziel des Systems? Was bedeuten Abkürzungen wie LRF, CSCF, MSR & Co.?

  • Welche Pflichten sind wiederkehrend bis wann zu erfüllen? Wo ist was geregelt und wer ist wofür zuständig?

  • Wie sind die Emissionen zu überwachen, zu ermitteln und zu berichten? Was sind häufige Fehlerquellen?

  • Wer muss Zertifikate ersteigern, wer bekommt diese kostenfrei zugeteilt?

  • Wie wird die Höhe der kostenfreien Zuteilung ermittelt und welche ToDos gehen mit dem jährlichen Zuteilungsdatenbericht einher?

  • Wie können Zertifikate an der Börse beschafft oder ersteigert werden? Welche verschiedenen Handelsprodukte gibt es, wie unterscheiden sich diese?

  • Wie entwickeln sich die CO2-Preise, was sind zentrale Einflussfaktoren auf die Preisentwicklung?

  • Inwieweit können Zertifikate aus anderen Handelssystemen oder aus dem neuen Marktmechanismus des Weltklimavertrags im EU-ETS eingesetzt werden?

 

Als Referenten waren Angela Baur (co2ncept plus), Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH), Marianne Hocking und Johanna Hoffmann (EEX) sowie Florian Rothenberg (ICIS) vertreten.
 

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Online-Seminar "Update Entlastungstatbestände im Energie- und Klimarecht – Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?"

07. Dezember 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Mit der Ambitionssteigerung der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitik ändert sich auch der Rahmen für bestehende Entlastungstatbestände für Unternehmen. Welche Änderungen sind in puncto Besondere Ausgleichsregelung, Energie- und Stromsteuerermäßigungen, kostenfreie Zuteilung, Strompreiskompensation & Co. zu erwarten? Welche Verfahren sind bzgl. der nachträglichen Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren und zur nachträglichen Anpassung des Kompensationsgrades nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) im DEHSt-Leitfaden vorgesehen?

Mit unserem Online-Seminar gaben wir einen Überblick über zentrale Neuerungen, auf die sich Unternehmen vorbereiten müssen.

Wir haben uns über eine anregende Diskussion zu u.a. folgenden Fragestellungen gefreut:

  • Wie entwickeln sich die Energie- und CO2-Preise sowie die Steuern, Abgaben und Umlagen aktuell?

  • Welchen Einfluss nehmen die neuen EU-Leitlinien für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen auf bestehende Entlastungen (Fokus: Besondere Ausgleichsregelung)?

  • Wie wird sich die Revision der EU-Energiesteuerrichtlinie auf die Entlastungstatbestände im nationalen Energie- und Stromsteuerrecht niederschlagen?

  • Welche Neuerungen sind perspektivisch bei der kostenfreien Zuteilung und der Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel zu erwarten?

  • Wie steht es um die Entlastungsregelungen im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels (Stichwort: BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung und doppelte Belastung von EU-ETS-Unternehmen)? Welche Unternehmen können diese unter welchen Voraussetzungen in Anspruch nehmen?

 

Als Referenten durften wir Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Jens Nünemann (Ritter Gent Collegen) und Christian Bantle (BDEW) bei uns begrüßen.

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Online-Seminar "Klimaneutral durch Kompensation? - Praxistipps für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen"

30. November 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Immer mehr Unternehmen bekennen sich zum Ziel der Klimaneutralität. Mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen lassen sich besonders schwer oder unvermeidbare Emissionen adressieren. Zugleich kann der Ausgleich von Emissionen dazu beitragen, die Zielmarke „Netto Null“ kurz- oder mittelfristig zu erreichen, bis andere Minderungsmaßnahmen greifen.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir einen Überblick über aktuelle Entwicklungen auf dem Markt für die Treibhausgaskompensation und vermittelten wertvolles Praxis-Knowhow für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.

Wir haben uns über eine anregende Diskussion zu u.a. folgenden Fragestellungen gefreut:

  • Wie funktioniert die betriebliche Kompensation von Emissionen? Wie läuft sie ab?

  • Welche Standards und Zertifikatstypen gibt es? Wo liegen die (preislichen) Unterschiede?

  • Welche Zertifikate kann ich als Unternehmen für welche Zwecke einsetzen? Welche kann bzw. sollte ich nicht (mehr) nutzen?

  • Wie können Kompensationsmaßnahmen im eigenen Unternehmen lanciert und erfolgreich umgesetzt werden?

  • Was gilt es bei der Kommunikation zu beachten?

  • Wie wirkt sich der im Weltklimavertrag anvisierte internationale Marktmechanismus auf den Markt für die freiwillige Kompensation aus?

  • Welche Rolle werden Offsets künftig in der europäischen und nationalen Klimapolitik spielen?

 

Als Referenten waren Her Frank Wolke (DEHSt), Herr Dr. Roland Geres (FutureCamp Climate GmbH), Herr Georg Hoffmann (Alfred Ritter GmbH & Co. KG) sowie Frau Daniela Matysiak (KYOCERA Document Solutions Deutschland) zu Gast.

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Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

19. November 2021, 09:00 bis 10:00 Uhr

Mit unserem Format „Energiefrühstück“ erörtern wir mit Ihnen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik.

Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom und Gas im letzten Monat entwickelt? Wie sind die Marktbewegungen zu interpretieren? Welche aktuellen Ereignisse nehmen Einfluss auf die Energiepreise? Wie werden sich die Preise in den kommenden Wochen einpendeln?

Neben diesen Fragestellungen diskutierten wir bei unserem November-Energiefrühstück über die neuen EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen, die ab dem 01. Januar 2022 gelten sollen. Im Fokus standen u. a. die geplanten neuen Beihilfekategorien und -instrumente sowie die Änderungen bei den Entlastungen für stromintensive Unternehmen.

Neben Herrn Apel von der ISPEX AG durften wir Herrn Lukas Kostrach von Rödl & Partner begrüßen.

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Online-Seminar „Fit for 55 / 65 – Kompaktes Praxiswissen zu den Neuerungen in der Klima- und Energiepolitik“

07. Oktober 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission mit ihrem Fit for 55-Paket eine Reihe von Legislativvorschlägen vorgelegt, die auf die Erreichung des verschärften 2030-Klimaziels der EU abzielen. Parallel wird an den neuen Beihilfeleitlinien für Klima, Umweltschutz und Energie gearbeitet, die ab 2022 greifen sollen. Auf nationaler Ebene wurde im Juni 2021 ein umfassendes Klima- und Energiepaket beschlossen, das neben einer Zielverschärfung diverse Neuerungen in puncto EEG, KWKG und EnWG vorsieht.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitik und deren Konsequenzen auf betrieblicher Ebene.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Neuerungen sieht das Fit for 55-Paket in puncto EU-ETS, CO2-Grenzausgleich, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und -besteuerung & Co. vor?

  • Wie gestaltet sich der weitere Zeitplan für die Verhandlungen des EU-Pakets? Welche nationalen Folgen zieht dieses nach sich?

  • Welche Änderungen sind im Zuge der Überarbeitung der EU-Beihilfeleitlinien zu erwarten? Welche Anpassungen sind bei den Entlastungen für stromkostenintensive Unternehmen geplant?

  • Was kennzeichnet die jüngsten „Klimaklagen“ und inwieweit steigt hierdurch der Handlungsdruck für Unternehmen?

  • Welche zentralen Neuerungen wurden auf nationaler Ebene mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes, des EEG, des KWKG und des EnWG beschlossen?

  • Welche Unternehmen können unter welchen Voraussetzungen von den Entlastungen gemäß der BEHG-Carbon Leakage-Verordnung profitieren?

 

Als Referenten durften wir Sigrid Linher (BDI), Andreas Große (Becker Büttner Held), Uwe M. Erling LLM (Pohlmann & Company) sowie Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) begrüßen.

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Online-Seminar „Deutsches Lieferkettengesetz: Nachhaltiges Lieferkettenmanagement auf dem Prüfstand“

22. Juli 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

Mit dem Deutschen Lieferkettengesetz nimmt die Bundesregierung die Sorgfaltspflichten von Unternehmen für die Lieferkette ins Visier. Mit dem Gesetz, das am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird einer Regelung auf EU-Ebene vorgegriffen. Das von der EU-Kommission geplante EU-Lieferkettengesetz soll nach dem Willen des Rechtsausschusses des EU-Parlaments u. a. weitreichende Haftungspflichten von Unternehmen beinhalten.

Mit unserer Veranstaltung zeigten wir die Folgen des deutschen Lieferkettengesetzes für das betriebliche Supply Chain Management auf. Zugleich gaben wir einen Ausblick auf mögliche Verschärfungen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene.

Als Referenten waren Herr Sebastian Freimuth (BDI), Herr Uwe Erling und Frau Julia Kahlenberg (Pohlmann & Company), Herr Dr. Jens Dinkel und Herr Moritz Gut (PwC) sowie Frau Sarah Schwellinger (AUDI AG) zu Gast.

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Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

18. Juni 2021, 09:00 bis 10:00 Uhr

Mit unserem Format „Energiefrühstück“, das wir in Kooperation mit der ISPEX AG anbieten, erörtern wir mit Ihnen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik

 

Bei unserem Juni-Frühstück durften wir neben Herrn Apel von der ISPEX AG  Herrn Bantle vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V begrüßen. Dieser stellte  Optionen zur Reform der Steuer- Abgaben- und Umlagensystematik vor und ging in diesem Kontext auch auf mögliche Modifizierungen bei den Entlastungsregelungen für die Industrie ein.

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Online-Seminar "Wasserstoff betrieblich nutzen – Rechtsrahmen, Erzeugungs- und Liefermodelle, Sicherheitsanforderungen"

17. Juni 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

Am 12. Mai 2021 hat die Bundesregierung einen Verordnungsentwurf nach §93 (EEG 2021) veröffentlicht, der u. a. die Anforderungen an grünen Wasserstoff definiert. Strom zur Herstellung von grünem Wasserstoff soll unter diesen Bedingungen gesetzlich voll von der EEG-Umlage befreit werden (§69b EEG 2021). Die Verordnung soll noch vor der Sommerpause verabschiedet und im Anschluss die entsprechende beihilferechtliche Genehmigung bei der EU-KOM eingeholt werden.

Ziel unserer Veranstaltung war es, die wichtigsten Parameter für den betrieblichen Einsatz von Wasserstoff aufzuzeigen und Unternehmen bei der Integration von Wasserstoffanwendungen zu unterstützen:

  • Welche Bedingungen müssen für die Klassifizierung als grüner Wasserstoff erfüllt sein?

  • Welche Privilegierungen kann ich bei der Herstellung von grünem Wasserstoff in Anspruch nehmen?

  • Wann lohnt sich eine on-site Produktion von Wasserstoff? Welche Standortfaktoren und Produktionsprofile sind bei der Wahl des Elektrolyseurs entscheidend?

  • Was gilt es bei der externen Lieferung von Wasserstoff hinsichtlich Transportbedingungen und Lagerinfrastruktur zu beachten?

  • Welche Sicherheitsanforderungen gem. der Störfallverordnung (12. BImSchV) müssen eingehalten werden?

  • Wie lässt sich der Aufbau eines reinen grünen H2-Kreislaufes an einem Industriestandort realisieren?

 

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Christian Hampel (EY Law GmbH), Herrn Dr. Christoph Stiller (Linde  GmbH), Herrn Dr. Kai Holtappels (BAM) sowie Herrn Dr. Michael Reinstädtler (Robert Bosch GmbH) begrüßen.

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Online-Seminar "Sustainable Finance – Praktische Relevanz und neue Berichtspflichten"

10. Juni 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Das Thema „Sustainable Finance“ ist aktuell in aller Munde: Mit der EU-Taxonomie, der Revision der EU-CSR-Richtlinie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) kommen nicht nur auf Finanz- sondern auch auf Nicht-Finanzunternehmen neue Berichtspflichten zu. Auf der anderen Seite bieten nachhaltige Finanzierungen Unternehmen die Möglichkeit, „grüne“ Projekte oder Betriebsmittel zu finanzieren.

Im Fokus unserer Veranstaltung standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie gestaltet sich der aktuelle politische und rechtliche Rahmen rund um die Sustainable Finance-Thematik (Stichwort: EU-Taxonomie, CSR-Richtlinie, SFDR & Co.)?

  • Welche Neuerungen in puncto Transparenz und Offenlegungspflichten sind durch die europäische und nationale Sustainable Finance-Strategie zu erwarten?

  • Wie „funktioniert“ die Sustainable Finance-Taxonomie der EU und welche Unternehmen betrifft sie?

  • Welche Aktivitäten gelten gemäß der Taxonomie als ökologisch nachhaltig? Wie sind die technischen Screening-Kriterien zu lesen und welche Kennzahlen sind ab wann offenzulegen?

  • Welche praktischen Herausforderungen ergeben sich bei der Umsetzung der neuen Offenlegungspflichten gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung?

  • Welche Formen nachhaltiger Finanzierungen gibt es? Worin unterscheiden sich diese? Was gilt es bei der Nutzung von Sustainable Produkten zu beachten?

 

Als Referenten durften wir Sabine Pex (BMU), Christian Hell (KPMG AG), Stefan Haver (Evonik Industries AG) sowie Herrn Dr. Andreas Wagner (UniCredit Bank AG) begrüßen.

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Online-Seminar "Redispatch 2.0 praktisch umsetzen  – To Dos und Praxistipps für Netz- und Anlagenbetreiber"

20. Mai 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Zum 01. Oktober 2021 treten die Neuregelungen des Redispatch 2.0 in Kraft. Ziel des optimierten Systems ist es, Eingriffe seitens der Netzbetreiber zur Vermeidung von Netzengpässen möglichst kostengünstig zu realisieren. Künftig werden auch Erneuerbare-Energien-, KWK- und Speicheranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW sowie fernsteuerbare Anlagen in das Engpassmanagement einbezogen.  

Aus den neuen Regelungen resultieren sowohl für Verteilnetz- als auch für Anlagenbetreiber neue Pflichten und Anforderungen. Ziel unseres Online-Seminars war es, die betroffenen Akteure bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie gestaltet sich der regulatorische Rahmen für das Redispatch 2.0?

  • Wie soll der bilanzielle und finanzielle Ausgleich erfolgen? Welche Anlagen werden künftig in welcher Reihenfolge abgeregelt?

  • Welche neuen To-Dos und Pflichten ergeben sich durch die Neuregelungen für Netz- und Anlagenbetreiber?

  • Mit welchen operativen Herausforderungen in puncto Datenmanagement, Prognosen und Maßnahmendimensionierung sind Verteilnetzbetreiber konfrontiert? Wie können diese strategisch angegangen werden?

  • Was müssen Anlagenbetreiber in puncto Abregelung und Entschädigungszahlungen wissen? Welche Risiken gilt es im Blick zu behalten?

Als Referenten waren Herr Jan Sötebier (BNetzA), Herr Andreas Plasch (Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm Netze GmbH) sowie Herr Dr. Matthias Koch (Rödl & Partner) vertreten.

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Online-Seminar "Carbon Footprint – Praxiswissen für Einsteiger und Profis"

29. April 2021, 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Eine transparente Treibhausgasberichterstattung wird nicht nur von regulatorischer Seite, sondern auch von Kunden und Investoren zunehmend gefordert. Der betriebliche CO2-Fußabdruck avanciert immer mehr zu einem „Must-have“ und einem zentralen Wettbewerbsfaktor. Zugleich ist er unabdingbar für die Klimastrategieentwicklung und ein ganzheitliches Klimamanagement. Mit unserem zweiteiligen Webinar vermittelten wir den Teilnehmern kompakt und praxisnah das Handwerkszeug für die Ermittlung ihres Carbon Footprint.

Folgende Fragestellungen wurden u. a. behandelt:

  • Inwieweit wird die betriebliche Treibhausgasberichterstattung aktuell auf politischer Ebene diskutiert? Wie gestaltet sich der regulatorische Rahmen für die Treibhausbilanzierung? Mit welchen neuen Pflichten und Anforderungen ist zu rechnen?

  • Welche Standards, Datenquellen und Werkzeuge können Sie bei der Carbon-Footprint-Ermittlung unterstützen?

  • Wo liegen Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der CCF- und PCF-Erfassung?

  • Wie ist Grünstrom definiert und unter welchen Voraussetzungen darf dieser mit dem Emissionsfaktor „Null“ bilanziert werden?

  • Mit welchen Tools und Methoden können Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ermittelt werden? Wie bewerte ich die Wesentlichkeit von Emissionsquellen? Wie kann mit Datenlücken umgegangen werden?

  • Wie meistern andere Unternehmen die Herausforderung Scope 3?

 

Zu unserem Vormittags-Part durften wir Frau Annette Schmidt-Räntsch (BMU), Herr Jan-Marten Krebs (sustainable AG) und Herr Markus Götz (sustainable AG) sowie Herr Bernhard Kapfer (Lechwerke AG) begrüßen. Am Nachmittag trugen Herr Jan-Marten Krebs (sustainable AG), Herr Jochen Schweitzer (Siemens Mobility GmbH) und Herr Urban Buschmann (FRoSTA AG) vor.

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Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

23. April 2021, 09:00 bis 10:00 Uhr

Im Fokus unseres Formats „Energiefrühstück“ stehen die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik.
Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom und Gas im letzten Monat entwickelt? Wie sind die Marktbewegungen zu interpretieren? Welche aktuellen Ereignisse nehmen Einfluss auf die Energiepreise? Wie werden sich die Preise in den kommenden Wochen einpendeln?

 

Neben Herrn Apel von der ISPEX AG durften wir bei unserem Energiefrühstück am 23. April 2021 Herrn Winkler und Herrn Wolter von der UniCredit Bank AG begrüßen. Diese gingen auf die derzeitige Entwicklung der CO2-Preise ein und stellten die wichtigsten Einflussfaktoren für den CO2-Markt vor. Ferner präsentierten sie Prognosen zur zukünftigen CO2-Preisentwicklung.

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Online-Seminar "Brennstoffemissionshandel: Was Inverkehrbringer jetzt wissen müssen!"

22. April 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Am 01. Januar 2021 hat der nationale Brennstoffemissionshandel (BEHS) seinen Betrieb aufgenommen: Als Inverkehrbringer oder Lieferant von Brennstoffen müssen Sie fortan jährlich Ihre in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen berichten und für jede Tonne CO2 ein Zertifikat abgeben.

Ziel unserer Veranstaltung war es, Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten und To-dos und beim Handling möglicher Fallstricke unterstützen.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wie gestaltet sich der politische und rechtliche Rahmen des Systems? Welche Regelungen stehen noch aus? Inwieweit nimmt die EU-Klimapolitik Einfluss auf das nationale System?

  • Welche Unternehmen unterliegen dem System? Welche Brennstoffe sind ab wann berichts- und abgabepflichtig?

  • Welche Pflichten und Fristen müssen BEHG-Verantwortliche im Blick behalten? Welche Erleichterungen greifen in 2021 und 2022?

  • Wie ist das nationale Handelsregister aufgebaut? Wo und wie können die Zertifikate erworben werden?

  • Wie sieht der „Welt“ der durch Sie belieferten Unternehmen aus? Wie können Sie die Kommunikation mit Ihren Kunden in puncto BEHG optimieren?

  • Was gilt es beim Umgang mit doppelt erfassten und durch den EU-Emissionshandel doppelt belasteten Emissionen zu beachten?

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Herrn Carsten Telschow (Becker Büttner Held), Herrn Jan-Martin Rhiemeier (Guidehouse Energy Germany GmbH) sowie Herrn Bertil Kapff (WTS) begrüßen.

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Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

18. März 2021, 09:00 bis 10:00 Uhr

Mit unserem neuen Format „Energiefrühstück“ möchten wir mit Ihnen in regelmäßigen Abständen über die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik diskutieren.


Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom und Gas im letzten Monat entwickelt? Wie sind die Marktbewegungen zu interpretieren? Welche aktuellen Ereignisse nehmen Einfluss auf die Energiepreise? Wie werden sich die Preise in den kommenden Wochen einpendeln?

Erörtern Sie diese Fragestellungen gemeinsam mit unseren Energiemarktexperten.

 

Bei unserer Auftaktveranstaltung stand den Teilnehmern neben Herrn Apel von der ISPEX AG Herr Ferdinand von ICIS Rede und Antwort. Dieser legte einen Schwerpunkt auf die aktuelle Preisentwicklung an den CO2-Märkten und stellte Prognosen seines Unternehmens zur zukünftigen CO2-Preisentwicklung vor.

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Online-Seminar "Neues aus dem Immissionsschutzrecht – 44. BImSchV, BVT-Schlussfolgerungen und TA Luft“

09. März 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Mitte Dezember 2020 wurde der lange erwartete Entwurf der TA Luft-Novelle im Kabinett verabschiedet. Auch die Neufassung der 13. BImSchV, mit der die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen umgesetzt werden sollen, wurde Ende 2020 auf den Weg gebracht. Die bereits in Kraft getretene 44. BImSchV setzt u. a. neue Emissionsgrenzwerte fest, die es ab dem 01. Januar 2025 einzuhalten gilt.

Für die praktische Umsetzung der neuen Vorgaben im Immissionsschutzrecht gilt es bereits jetzt die richtigen Weichen zu stellen. Ziel unserer Veranstaltung war es, Unternehmen dabei zu unterstützen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche neuen Grenzwerte, Vorgaben sowie Registrierungs- und Dokumentationspflichten sieht die 44. BImSchV vor?

  • Welche Anlagen fallen (nicht) unter die 44. BImSchV? Was gilt es ab wann zu erfüllen?

  • Wie sollen die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen über die 13. BImSchV umgesetzt werden?

  • Welche Grenzwerte müssen Großfeuerungsanlagen ab dem 18. August 2021 einhalten? Was ändert sich in puncto Messverfahren und Messeinrichtungen?

  • Wie steht es um die Novelle der TA Luft? Welche neuen Anforderungen und Regelungen bringt die Novellierung?


Als Referenten waren Herr Dr. Mathias Mailänder (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) sowie Herr Frank Schmitz (Currenta GmbH & Co. OHG) vertreten.

 

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Online-Seminar "EU-ETS: Praxiswissen für die 4. HP – Zuteilung & Doppelbelastung durch den BEHS“

04. März 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

Am 01. Januar 2021 ist der Startschuss für die 4. Handelsperiode des EU-Emissionshandels (EU-ETS) gefallen. Zu den wichtigsten aktuellen ToDos für Anlagenbetreiber zählt die erstmalige Erstellung des Zuteilungsdatenberichts. Auch aus der Doppelbelastung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHS) erwachsen neue Herausforderungen. Ferner gilt es mögliche Verschärfungen im EU-ETS im Blick zu behalten, die sich durch die Anhebung des EU-2030-Klimaziels ergeben können.
 

Im Fokus unserer Veranstaltung standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Anpassungsoptionen des EU-ETS werden derzeit auf EU-Ebene diskutiert? Worauf müssen sich Anlagenbetreiber einstellen?

  • Wie steht es um das Zuteilungsverfahren?

  • Welche Fristen und Datenerfordernisse gilt es bei der Erstellung des Zuteilungsdatenberichts zu beachten?

  • Welche Änderungen ergeben sich durch die zweite Revision der Monitoring-Verordnung für die Emissionsberichterstattung?

  • Doppelbelastung durch den nationalen BEHS: Welche Daten müssen in welcher Form an die Brennstofflieferanten übermittelt werden, um von der Vorabbefreiung gemäß § 7 Abs. 5 BEHG zu profitieren?

  • Welche weiteren Entlastungsoptionen sieht der BEHS vor? Unter welchen Voraussetzungen können diese in Anspruch genommen werden (Stichwort: Ex-post Kompensation, Carbon-Leakage- und Härtefallregelung)?

 

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Herrn Dr. Roland Kube (IW Köln) sowie Herrn Dr. Roland Geres (FutureCamp) begrüßen.

 

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Online-Seminar "Klimaaktive Verpackungslösungen für Industrie und Gewerbe“

02. März 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

In unserer Veranstaltung informierten wir u. a. über die betrieblichen Konsequenzen der anstehenden Novelle des VerPackG. Betreiber von Online-Marktplätzen sollen gemäß der Novelle u. a. sicherstellen, dass die Hersteller von verpackter Ware auf ihrer Plattform im Verpackungsregister registriert sind und sich an die Vorgaben des Verpackungsgesetzes (z. B. Recyclingquoten) halten. Verpackungen verursachen in der Herstellung und Verwertung Treibhausgasemissionen, sind jedoch ein unverzichtbarer Schutz von Vorprodukten während der Lagerung und bei der Auslieferung.

Unternehmen sind gefragt, individuelle und sog. „klimaaktive“ Verpackungslösungen zu identifizieren und umzusetzen, um z. B. von diesen verschärften politischen Anforderungen an die Verwertung von Verpackungsabfällen unabhängig zu sein und auf Nachhaltigkeitsanforderungen Ihrer Kunden eingehen zu können.


Als Referenten durften wir Herrn Dr. Matthias Klein (BMU), Herrn Dr. Jens Dinkel und Frau Sarah Stachelscheid (PwC Deutschland GmbH), Herrn Josef Schweiger (HAWE Hydraulik SE) sowie Frau Anke Höller (Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG) begrüßen.

 

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Online-Seminar „Energie-Update 2021 – Was Sie jetzt wissen müssen!“

27. Januar 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

Mit unserem jährlichen Energie-Update informierten wir über die wichtigsten Neuerungen im Energierecht und die zentralen Herausforderungen und Fristen im neuen Jahr.

Im Zentrum standen u. a. folgende Fragestellungen: 

  • Welche Änderungen sieht das EEG 2021 in puncto Entlastungstatbeständen und Förderrahmenbedingungen vor?

  • Welche Konsequenzen hat die EU-2030-Zielverschärfung auf europäischer und nationaler Ebene?

  • Was ändert sich durch das Auslaufen der Übergangsregelungen der Marktstammdatenregisterverordnung zum 01. Januar 2021?

  • Welche Fristen und Meldepflichten müssen in 2021 beachtet werden?

  • Was gilt es bei der Erstellung von Messkonzepten und der Drittstrommengenabgrenzung zu beachten?


Als Referenten durften wir Herrn Dr. Christian Hampel (Ernst & Young Law GmbH), Herrn Stefan Zumpe (Energy and Real Estate Solutions GmbH) sowie Herrn Marco Böttger (ISPEX AG) begrüßen.
 

 

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Online-Seminar „Wasserstoff praktisch nutzen: Potentiale, Wirtschaftlichkeit, rechtliche und technische Hürden“

10. November 2020, 10:00 bis 12:15 Uhr

Grüner Wasserstoff kann als Energiespeicher fungieren, in Brennstoffzellen oder als Basis für synthetische Brenn- und Kraftstoffe verwendet werden. Auch in der Industrie bieten sich viele Anwendungsmöglichkeiten, die zur Dekarbonisierung von Produktionsprozessen beitragen können. Investitionsentscheidungen müssen heute getroffen werden, damit sie frühzeitig Wirkung zeigen.

Unsere Veranstaltung gab einen Überblick über die vielseitigen Anwendungspotentiale von Wasserstoff sowie die Herausforderungen, die es bei der praktischen Umsetzung von H2-Projekten zu bewältigen gilt.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen: 

  • Welche Anwendungsbereiche eignen sich für die Wasserstofftechnologie?

  • Wie gestaltet sich der politische und vor allem der rechtliche Rahmen?

  • In welchen Konstellationen fallen welche Umlagen, Abgaben und Steuern an? Wie steht es um die anvisierte Befreiung der Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage?

  • Welche Faktoren nehmen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten?

  • Welche sicherheitstechnischen Aspekte und Toleranzgrenzen gilt es zu beachten?

  • Welche weiteren praktischen Herausforderungen können sich bei der Projektrealisierung ergeben?


Als Referenten durften wir Herrn Dr. Carsten Rolle und Frau Lilly Höhn (BDI), Herrn Uwe M. Erling LL.M. (Pohlmann & Company), Herrn Philipp Pietsch (DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH), Herrn Karl-Heinz Viets (Stadtwerke Augsburg Energie GmbH), Herrn Dr. Marcel Goelden (Raffinerie Heide GmbH) sowie Herrn Benedikt Hüppe (Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.) begrüßen.

 

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Online-Seminar „Klimaoptimierter Standort 2030 – Grünstrom, Elektromobilität und Speicher erfolgreich implementieren“

15. Oktober 2020, 10:00 bis 12:30 Uhr

Der Referentenentwurf des EEG 2021 sieht vor, dass bis 2050 der gesamte in Deutschland produzierte und verbrauchte Strom klimaneutral sein soll. Ebenso wird bis 2050 ein treibhausgasneutraler Gebäudebestand angestrebt. Unternehmen sind aufgefordert, bereits heute Konzepte zu entwickeln, um ihre Standorte klimafreundlicher und energieeffizienter zu gestalten.

In unserer Veranstaltung gingen wir auf die rechtlichen Anforderungen ein, die sich aus dem Entwurf des EEG 2021, dem GEG und dem GEIG für betriebliche Standorte ergeben. Ferner zeigten wir auf, wie mithilfe von Grünstrom, Speichern und Elektromobilität die Emissionen an Unternehmensstandorten verringert werden können.

Wir diskutierten u.a. folgende Aspekte: 

  • Welche Konsequenzen hat das EEG 2021 für die Stromerzeugung vor Ort?

  • Welche rechtlichen Aspekte gilt es bei der Einbindung von Ladesäulen, Speichern und Power-to-x zu berücksichtigen?

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich aus dem GEG und dem GEIG?

  • Welche Potentiale bietet der Einsatz von PV-Anlagen, Speichern und Elektromobilität?

  • Wie steht es um die Wirtschaftlichkeit entsprechender Projekte?

  • Was gilt es beim Bezug von Grünstrom zu beachten (Label-Produkte vs. Herkunftsnachweise)?

  • Welche Vorteile bietet der Abschluss von Grünstrom-PPAs? Welche Ausgestaltungsoptionen gibt es?

Als Referenten waren Herr Dr. Christian Hampel (Ernst & Young Law GmbH), Herr Hans Urban (Smart Power GmbH), Herr Christian Mayr (MaxSolar GmbH), Bernhard Kapfer und Susanne Richert (Lechwerke AG) sowie Herr Dr. Tobias Schuh (Enovos Deutschland SE) vertreten.

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Online-Seminar „Update Eigenerzeugung – KWKG- und EEG-Novelle, Post-EEG-Anlagen & Redispatch 2.0“

18. September 2020, 10:00 bis 12:30 Uhr

Die KWKG-Novelle 2020 bringt diverse Änderungen mit sich, die u. a. die Förderung bei negativen Börsenstrompreisen und das Zusammenspiel mit den EEG-Umlageprivilegien betreffen.

 

In puncto EEG stehen Neuerungen bei der EEG-Umlage und dem Umgang mit sog. „Post-EEG-Anlagen“ an.

 

Des Weiteren treten am 01. Oktober 2021 Neuregelungen beim Redispatch in Kraft, auf die sich Anlagenbetreiber einstellen müssen.

Folgende Fragestellungen wurden diskutiert:   

  • Welche Neuerungen bringt die KWKG-Novelle 2020?

  • Welche Änderungen sieht der Referentenentwurf des EEG 2021 vor?

  • Welche Änderungen sind in puncto EEG-Umlage und EE-Ausbauzielen zu erwarten?

  • Welche Handlungsoptionen haben Betreiber ausgeförderter EEG- und KWK-Anlagen?

  • Was sieht die finale Fassung des BNetzA-Hinweises zum Messen und Schätzen vor?

  • Was ändert sich durch die Neuregelungen zum Redispatch (Abschaltreihenfolge, bilanzieller und finanzieller Austausch)?

  • Wie gestalten sich die aktuellen energie- und klimapolitischen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene? 

 

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Harald Kohl (BMU), Herrn Jan Sötebier (Bundesnetzagentur) sowie Herrn Dr. Markus Kachel (Becker Büttner Held) begrüßen. 

 

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Online-Seminar „Betriebliche Klimastrategie 2050 jetzt gestalten“

08. Juli 2020, 09:30 bis 12:00 Uhr

Sowohl Deutschland als auch die EU streben an, bis 2050 klimaneutral zu werden. Unternehmen sind gefragt, diese politische Zielvorgabe auf betrieblicher Ebene umzusetzen. Insbesondere energieintensive Produktionsprozesse und prozessbedingte Emissionen stellen in diesem Kontext eine große Herausforderung dar.

Ziel unserer Veranstaltung war es, aufzuzeigen, wie das Thema „Klimaneutralität“ strategisch angegangen werden kann und welche Möglichkeiten hierfür zur Verfügung stehen.

 

Wir erörterten u.a. folgende Fragestellungen:     

 

  • Mit welchen Strategien und Technologien kann die politische Zielvorgabe „Treibhausgasneutralität“ im Betrieb umgesetzt werden?

  • Was zeichnet ein klimaoptimiertes Unternehmen aus?

  • Wie geht man die Herausforderung „Klimaneutralität“ strategisch an?

  • Welche Möglichkeiten bietet die freiwillige Kompensation von Emissionen?

  • Welche Zertifikate können aus welchen Projekten genutzt werden?

 

Als Referenten waren Herr Wido W. Witecka (Agora Energiewende), Herr Jan-Marten Krebs (sustainable AG), Herr Dr. Roland Geres (FutureCamp Holding GmbH) sowie Herr Dr. Heinz-Gerd Peters (Deutsche Telekom AG) vertreten.

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Online-Seminar "Update EU-ETS: Methodenpläne, Überwachung und Berichterstattung in der 4. HP"

29. Juni 2020, 13:30 bis 15:45 Uhr

Der Start der 4. Handelsperiode (4. HP) des EU-Emissionshandels (2021 bis 2030) rückt näher. Anlagenbetreiber sind gefragt, sich mit den Anforderungen an die Überwachung und die Emissionsberichterstattung in der 4. HP auseinanderzusetzen. Darüber hinaus werden in 2020 die Benchmark-Werte neu berechnet, die ausschlaggebend für die Höhe der kostenfreien Zuteilung sind.

Mit unserer Veranstaltung informierten wir über die wichtigsten „To-Dos“ und Fristen in den nächsten Monaten.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:     

  • Wie steht es um die kostenfreie Zuteilung für den Zeitraum 2021 bis 2025?

  • Wie funktioniert die sog. „dynamische Zuteilung“? Was ändert sich für Anlagenbetreiber?

  • Welche Anforderungen an die Überwachung und Berichterstattung gilt es in der 4. HP zu erfüllen?

  • Was gilt es bei der Ausgestaltung der Methodenpläne zu beachten?

  • Inwieweit wirken sich die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene (Stichwort „Green Deal“ und Strompreiskompensation) auf den EU-ETS und Anlagenbetreiber aus?

Als Referenten waren Herr Dr. Jürgen Landgrebe, Herr Dr. Roland Kube (IW Köln) sowie Herrn Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH) geladen.

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Online-Seminar „Brennstoffemissionshandel – Basiswissen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen

29. Juni 2020, 10:00 bis 12:30 Uhr

Seit dem 20. Dezember 2019 ist das sog. „Brennstoffemissionshandelsgesetz“ in Kraft. Dieses bildet den Rahmen für das neue nationale Emissionshandelssystem (BEHS), das ab 2021 alle Inverkehrbringer oder Lieferanten von Brennstoffen zur Abgabe von Zertifikaten verpflichtet. Indirekt wird sich das System auf alle Unternehmen auswirken, die Brennstoffe einsetzen.

Ziel unserer Veranstaltung war es, sowohl direkt als auch indirekt betroffene Unternehmen dabei zu unterstützen, sich frühzeitig auf das neue System vorzubereiten.

 

Wir diskutierten u.a. folgende Fragestellungen:     

 

  • Welche Akteure und Brennstoffe fallen unter die neue Emissionshandelspflicht?

  • Welche Pflichten müssen Inverkehrbringer / Lieferanten von Brennstoffen bis wann erfüllen?

  • Wie soll die Doppelbelastung bereits EU-ETS-pflichtiger Unternehmen vermieden werden und was müssen diese tun?

  • Welche Entlastungen sind für sog. „Härtefälle“ und zum Carbon-Leakage-Schutz vorgesehen?

 

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Jürgen Landgrebe, Herrn Niko Liebheit (Becker Büttner Held) sowie Herrn Werner Betzenbichler (verico SCE) begrüßen.

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Online-Seminar "Corona-Krise - Praxistipps für Änderungen beim Energiebezug und den Umgang mit Fristen & Pflichten“

12. Mai 2020, 10:00 bis 11:30 Uhr

Täglich ereilen uns neue Meldungen rund um die Corona-Pandemie. Die derzeitigen Entwicklungen stellen die Wirtschaft und vielleicht auch Ihr Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Dies betrifft nicht nur Meldungen und Pflichten, die ggfs. nicht fristgerecht erfüllt werden können - viele Unternehmen müssen aufgrund der aktuellen Situation ihre Produktion reduzieren oder ganz einstellen. Dies hat oft auch wesentliche Auswirkungen auf den Energiebezug.

 

In diesem Zusammenhang gibt es bestimmte Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihre Liquidität zu sichern und zum Teil auch zu verbessern. Auf der anderen Seite drohen finanzielle Belastungen, wenn bestimmte Meldungen oder Überprüfungen von Ihrer Seite nicht erfolgen.

Im Rahmen unserer Veranstaltung diskutierten wir über folgende Themen:

  • Meldepflichten bei Änderung des Energiebezugs zur Vermeidung von Strafzahlungen

  • Möglichkeiten zur Anpassung bzw. Aussetzung von Mindestabnahmepflichten der Abschlagszahlungen

  • Prüfung von Energieliefer- und Brennstoffbezugsverträgen auf Beendigung bzw. Anpassung beim Stillstand von Produktions- und Verbrauchsanlagen (z.B. höhere Gewalt)

  • Inanspruchnahme von „verlängerten“ Melde- oder Nachweispflichten für Privilegierungen

  • Auswirkungen von Produktionseinschränkungen auf die Inanspruchnahme der Netzentgeltprivilegierung

  • Möglichkeiten zur Reduzierung von Stromsteuer- und Energiesteuer-Vorauszahlungen

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Christian Hampel (Ernst & Young Law GmbH) sowie Herrn Marco Böttger (ISPEX AG) begrüßen.

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Fachseminar "Energie-Update 2020 – Klimastrategie 2050: Was Sie jetzt wissen müssen!"

Hannover, 11. März 2020, 10:00 bis 17:15 Uhr

Aufgrund der großen Nachfrage nach unserem „Energie-Update 2020 – Klimastrategie 2050: Was Sie jetzt wissen müssen!“ am 23. Januar 2020 führen wir am 11. März 2020 eine weitere Veranstaltung durch, um Sie über die wichtigsten Neuerungen im Energierecht zu informieren und um Sie bei der Erarbeitung Ihrer betrieblichen Klimastrategie zu unterstützen.

Folgende Fragestellungen werden u.a. diskutiert:     

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich aus der Novelle des EDL-G, KWKG und EEG?

  • Wann müssen Drittmengen gemessen, wann dürfen diese geschätzt werden?

  • Welche Fristen und Meldepflichten müssen in 2020 beachtet werden?

  • Wie hat sich der Rechtsrahmen für Elektromobilität geändert?

  • Was regelt das neue Gebäudeenergiegesetz?

  • Was gilt es bei Aufbau einer Klimastrategie 2030 bzw. 2050 zu berücksichtigen? Wie lassen sich gesetzte Klimaziele erfolgreich realisieren (Stichwort: freiwillige Kompensation)?

  • Welche Vorteile bieten Power Purchase Agreements mit Erneuerbaren Energien? Welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?

 

Die Veranstaltung wird in Kooperation mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen e. V., dem Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V. und der Dienstleistungsgesellschaft der Norddeutschen Wirtschaft mbH durchgeführt.

Als Referenten werden Herr Dr. Christian Hampel (Ernst & Young Law GmbH), Herr Dr. Martin Geipel (Noerr LLP), Herr Marco Böttger (ISPEX AG), Herr Jan-Marten Krebs (sustainable AG) sowie Herr Dominik Hübler (NERA Economic Consulting) vertreten sein.  

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Einsteigerschulung „Crash-Kurs Emissionshandel: Basiswissen für die 3. und 4. HP“

München, 19. Februar 2020, 10:00 bis 17:00 Uhr

Unsere Einsteigerschulung vermittelte ein umfangreiches Basiswissen rund um den EU-ETS sowie wertvolle Praxistipps für den Betriebsalltag als Emissionshandelsbeauftragter. Hierbei gingen wir auch auf die geänderten Anforderungen in der 4. HP ein, die 2021 startet.

 

Wir diskutierten u. a. folgende Fragestellungen:     

  • Wie funktioniert der EU-ETS? Welche Akteure nehmen an diesem teil?

  • Welche Termine und Fristen müssen Sie beachten? Mit welchen Aufgaben sind diese verbunden?

  • Was gilt es bei der Ermittlung, Überwachung und Berichterstattung der Emissionen zu berücksichtigen?

  • Wie läuft der Prozess der Verifizierung ab? Welche Problemstellungen können hierbei auftreten?

  • Wie läuft der Zertifikatehandel ab? Welche Faktoren beeinflussen die Zertifikatspreise?

 

Als Referenten durften wir Herrn David Kroll (GUTcert), Herrn Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH) sowie Herrn Christian Winkler (UniCredit Bank AG) begrüßen.

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Seminar "Energie-Update 2020 – Klimastrategie 2050: Was Sie jetzt wissen müssen!"

München, 23. Januar 2020, 10:00 bis 17:15 Uhr

Die hohe Dynamik in der Energie- und Klimapolitik erfordert, dass Sie sich kontinuierlich über Änderungen informieren und auf neue Anforderungen vorbereiten. Mit unserem jährlichen Update brieften wir auch in diesem Jahr über die wichtigsten Neuerungen im Energierecht und gaben Tipps für die Überarbeitung der betrieblichen Klimastrategie 2050.

Folgende Fragestellungen wurden u.a. diskutiert:     

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich aus der Novelle des EDL-G, KWKG und EEG?

  • Wann müssen Drittmengen gemessen, wann dürfen diese geschätzt werden?

  • Welche Fristen und Meldepflichten müssen in 2020 beachtet werden?

  • Wie hat sich der Rechtsrahmen für Elektromobilität geändert?

  • Was regelt das neue Gebäudeenergiegesetz?

  • Was gilt es bei Aufbau einer Klimastrategie 2030 bzw. 2050 zu berücksichtigen? Wie lassen sich gesetzte Klimaziele erfolgreich realisieren (Stichwort: freiwillige Kompensation)?

  • Welche Vorteile bieten Power Purchase Agreements mit Erneuerbaren Energien? Welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?

 

Als Referenten durften wir Herrn Niko Liebheit (Becker Büttner Held), Herrn Dr. Martin Geipel und Herrn Christian Alexander Mayer (Noerr LLP), Herrn Marco Böttger (ISPEX AG) sowie Herrn Jan-Marten Krebs (sustainable AG) begrüßen.  

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