top of page

VERANSTALTUNGEN

Unsere Veranstaltungen informieren über politische Entwicklungen in den Themenfeldern Klima, Energie, Emissionshandel und Nachhaltigkeit und zeigen mögliche Fallstricke auf.

​​

Sie möchten über unsere Veranstaltungen auf dem Laufenden gehalten werden?

 

Melden Sie sich für unseren >> kostenfreien Veranstaltungsnewsletter an.

Bevorstehende Veranstaltungen

Vergangene Veranstaltungen

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Flaggen-115699160.jpg
Online-Seminar "Klima-Update – Fit for 55, EU-ETS-Reform, CBAM, Klimaschutzverträge & Co."

07. März 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Förderrichtlinie über Klimaschutzverträge bzw. Carbon Contracts for Difference (CCfD). In Kürze soll ein „Vorverfahren“ durchgeführt werden, mit dem das BMWK herausfinden möchte, welche Unternehmen aus welchen Sektoren und mit welchen Vorhaben Interesse an einer Förderung haben. Interessierte Unternehmen sind gefragt, sich bereits jetzt mit dem neuen Förderinstrument auseinanderzusetzen.

Mit unserem Online-Seminar haben wir Sie über den aktuellen Stand der geplanten CCfD-Förderrichtlinie informiert. Ferner gaben wir Ihnen einen Überblick über die ersten konkreten Beschlüsse des Fit for 55-Pakets und deren Folgen für Unternehmen.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Was sehen die ersten konkreten Beschlüsse des Fit for 55-Pakets vor (Fokus: Reform des EU-Emissionshandels, separater Emissionshandel für Wärme und Verkehr, Anpassung der EU-Lastenteilungsverordnung)? Was bedeuten diese für Unternehmen?

  • Welche Dossiers des Fit for 55-Pakets werden weiter auf EU-Ebene verhandelt? Welche zentralen Neuerungen sind zu erwarten (z. B. bei der Revision der Energiebesteuerung, der EU-Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie)? Wie gestaltet sich der weitere Zeitplan?

  • Wie und ab wann soll der CO2-Grenzausgleich bzw. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU umgesetzt werden? Wie ist dieser rechtlich zu bewerten? Wie steht es um den geplanten CBAM der USA? Was ist Ziel des Ende 2022 gegründeten Klimaklubs?

  • Wie soll das neue Förderinstrument für sog. „Klimaschutzverträge“ bzw. CCfD aufgebaut werden? Wie sollen die Verträge „funktionieren“? Welche Unternehmen sollen die Förderung beantragen können? Welche Vorhaben und Kosten sollen (nicht) förderfähig sein? Wie steht es um die Förderrichtlinie?

  • Worauf zielt das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ ab? Inwieweit soll dieses überarbeitet werden?

 

Als Referenten erwarteten Sie Finn Arnd Wendland (IW Köln), Uwe Erling LLM (Pohlmann & Company), Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Luther) sowie Dr. Jan Breitfeld (Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

iStock_7928321_LARGE.jpg
Online-Seminar "Update Brennstoffemissionshandel – Neuerungen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen"

16. Februar 2023, 10:00 bis 12:45 Uhr

Seit dem 01. Januar 2023 fallen weitere Brennstoffe wie Kohle unter den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS). Die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030), die die Berichterstattung ab 2023 regelt und diverse Neuerungen vorsieht, ist zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Auch in puncto Entlastungen gibt es neue Entwicklungen: Die lange erwartete BEHG-Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV), die die finanzielle Kompensation doppelt belasteter EU-ETS-Anlagenbetreiber regelt, wurde im Dezember 2022 im Kabinett beschlossen.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im nEHS, die sowohl für direkt, als auch für indirekt betroffene Unternehmen von Relevanz sind. Zudem vermittelten wir Praxistipps rund um die Umsetzung der neuen Anforderungen.

 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Brennstoffemissionen fallen ab wann unter den nEHS? Wer ist jeweils berichtspflichtig? Nach welchen Methoden ist über die neu einbezogenen Brennstoffe zu berichten? Welche Fristen müssen Verantwortliche nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Blick behalten?

  • Wie ist bei der Überwachung und Ermittlung der Emissionen konkret vorzugehen? Welche Vorteile haben individuell berechnete Emissionsfaktoren? Wie können Doppelerfassungen von Brennstoffemissionen vermieden werden?

  • Inwieweit ändern sich die Vorgaben zur Freistellung biogener Brennstoffemissionen? Welche Besonderheiten gelten bei der Berichterstattung von Abfallemissionen?

  • Ab wann ist ein Überwachungsplan zu erstellen? Ab wann müssen die Emissionsberichte verifiziert werden?

  • Inwieweit ändert sich der Preispfad für die nEHS-Zertifikate? Wie und wo können die Zertifikate gekauft und gehandelt werden? Wie lange sind diese gültig?

  • Welche verschiedenen Entlastungstatbestände sieht das BEHG vor? Welche Unternehmen können Entlastungen nach der BEDV, der BECV und der Härtefallregelung in Anspruch nehmen? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Wie läuft das Antragsverfahren ab? Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Wie wird das neue europäische separate Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr (ETS 2) ausgestaltet sein? Inwieweit unterscheidet es sich vom nEHS? Welche Folgen wird das EU-System für das nationale System nach sich ziehen?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH), Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld) sowie Dr. Joachim Hein (BDI).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

iStock_56475408_LARGE.jpg
Online-Seminar "Energieeffizienz 2023 – Rechtliche Vorgaben und Tipps für die Umsetzung – Energieeffizienzgesetz, Entlastungstatbestände, EnSimiMaV uvm."

14. Dezember 2022, 10:00 bis 13:00 Uhr

Die EnSimiMaV und der Entwurf des Energieeffizienzgesetzes sehen vor, dass alle im Audit oder Managementsystem identifizierten „wirtschaftlich durchführbaren“ Effizienzmaßnahmen verpflichtend umgesetzt werden müssen. Zudem müssen Unternehmen zunehmend „ökologische Gegenleistungen“ wie z. B. die Realisierung von Effizienz- oder Dekarbonisierungmaßnahmen erbringen, wenn sie Entlastungen wie die Besondere Ausgleichsregelung, die Strompreiskompensation oder Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung beanspruchen möchten.

Mit unserem Online-Seminar zeigten wir die neuen politischen und rechtlichen Vorgaben auf und gaben praktische Tipps für die Planung und Realisierung der geforderten Energieeffizienzmaßnahmen.
 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Anforderungen wird das Energieeffizienzgesetz mit sich bringen? Welche Unternehmen müssen künftig ein Managementsystem oder Audit implementieren und sämtliche als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen verpflichtend umsetzen? Bis wann müssen die neuen Pflichten erfüllt sein?

  • Welche Effizienzmaßnahmen müssen nach der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“ bis wann umgesetzt werden? Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen?

  • Welche Entlastungstatbestände erfordern künftig welche „ökologischen Gegenleistungen“? Bis wann sind diese jeweils zu erfüllen? Inwieweit lassen sich Maßnahmen kombinieren oder doppelt anrechnen? Wie können die verschiedenen Maßnahmen koordiniert werden?

  • Wie lassen sich die Investitionskosten der Maßnahmen kalkulieren? Wie sind die Amortisationszeit und Wirtschaftlichkeit zu berechnen?

  • Wie sind die entsprechenden Maßnahmen zu dokumentieren und nachzuweisen? Wie soll die Zertifizierung ablaufen?

  • Wie gestalten sich die Strom- und Gaspreisbestandteile in 2023? Wie lassen sich die künftigen Energiekosten kalkulieren – vor allem mit Blick auf die Gas- und Strompreisbremse?

  • Wie kann bei der Erarbeitung von Transformationskonzepten vorgegangen werden?

  • Wie bereiten sich andere Unternehmen kurzfristig auf eine drohende Gasmangellage vor?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Christian Hampel (BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Jochen Buser (GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH), Marco Böttger (ISPEX AG) sowie Fabian Telke (Siemens AG).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

160201_Energie_S.jpg
Online-Seminar "Energie-Update – Entlastungspaket, Energiebeschaffung, Fuel Switch & Co."

13. Dezember 2022, 10:00 bis 12:45 Uhr

Derzeit wird auf Hochtouren über politische Maßnahmen diskutiert, die die Kostenbelastung der Wirtschaft in der aktuellen Krisenlage verringern sollen. Am Freitag hat das Kabinett die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Zudem soll der Spitzenausgleich verlängert und der Anstieg der Netzentgelte gedämpft werden. Auch Unternehmen sind gefragt, ihre betrieblichen Prozesse und Planungen an die angespannte Energiesituation und die sehr dynamischen neuen Entwicklungen anzupassen.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir Ihnen einen Überblick über den Status Quo des Entlastungspakets der Bundesregierung und vermittelten praktische Tipps rund um die Energieversorgung und -beschaffung. Auch möchten wir über verschiedene Optionen eines Fuel Switch diskutieren.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wie soll die Abschöpfung von Zufallsgewinnen gemäß dem Entwurf des Strompreisbremsegesetzes erfolgen?

  • Wie soll der in der EU-Verordnung für Notfallmaßnahmen vorgesehene „Solidaritätsbeitrag“ auf nationaler Ebene umgesetzt werden?

  • Wie steht es um den Spitzenausgleich? Welche Voraussetzungen gilt es im Antragsjahr 2023 für den Erhalt der Entlastung zu erfüllen?

  • Welche Maßnahmen sind zur Dämpfung der Netzentgelte geplant? Unter welchen Voraussetzungen gelten individuelle Vereinbarungen über Netzentgelte fort?

  • Welche weiteren Entlastungsmaßnahmen und Hilfsprogramme sind für Unternehmen geplant bzw. initiiert?

  • Wie können Strom- und Erdgasverträge 2023 gestaltet werden, auch im Hinblick auf die Strom- und Gaspreisbremse?

  • Wie steht um die aktuelle und künftige Wirtschaftlichkeit für den Betrieb von BHKWs und PV-Anlagen?

  • Wie passen andere Unternehmen ihre Energieversorgung an?

  • Welche Potentiale hat die konzentrierende Solarthermie als langfristige Alternative zu Erdgas?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Stefan Zumpe (Energy and Real Estate Solutions GmbH), Dr. Stefan Dick (Geschäftsführer der Südstärke GmbH) sowie Prof. Dr. Robert Pitz-Paal (Direktor Institut für Solarforschung am DLR).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

EU-Flaggen_Fotolia_75513321_L.jpg
Online-Seminar "Update zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Neue Herausforderungen der CSRD und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)"

24. November 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Im Sommer wurde eine Einigung über die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) erzielt. Diese sieht ab dem Geschäftsjahr 2024 eine schrittweise Erweiterung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen vor. Auch der Berichtsumfang wird deutlich ausgeweitet. Zur Konkretisierung der Berichtsinhalte werden derzeit neue Standards, die sog. „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“ erarbeitet. Ein erstes Set an Standardentwürfen soll bis Mitte November 2022 finalisiert und an die EU-Kommission übermittelt werden.

Mit unserem Online-Seminar möchten wir Sie dabei unterstützen, sich bestmöglich auf die Herausforderungen der neuen CSRD und der ESRS vorzubereiten.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wer muss welche Berichtspflichten ab wann erfüllen? Welche konkreten Inhalte müssen berichtet werden? Was versteht man unter „doppelter Materialität“?

  • Welche Besonderheiten bestehen bei KMUs und Tochterunternehmen?

  • Wo und wie sind die neuen Berichtsinhalte zu veröffentlichen? Was besagt die neue Prüfpflicht? Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung der Berichtsanforderungen?

  • Welche Standards sind für die Konkretisierung der Berichtsinhalte geplant und wie sind diese aufgebaut? Wann werden diese entwickelt und verabschiedet?

  • Was sind die wesentlichen Inhalte des anvisierten Klima-Standards? Welche konkreten To-Dos ergeben sich daraus für Unternehmen?

  • Wie können Sie sich bereits jetzt auf die neuen Berichtsanforderungen vorbereiten und worauf sollten Sie besonders achten?

 

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Thomas Schmotz (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V.), Dr. Albert Hans Baur (sustainable AG), Constantin Saleta (denkstatt Group) sowie Hannelore Gantzer (Evonik Industries AG).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Preisentwicklung_iStock-1182777182.jpg
Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

21. Oktober 2022, 09:00 bis 10:00 Uhr

Mit unserem Format „Energiefrühstück“ erörtern wir mit Ihnen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik.

Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom und Gas im letzten Monat entwickelt? Wie sind die Marktbewegungen zu interpretieren? Welche aktuellen Ereignisse nehmen Einfluss auf die Energiepreise? Wie werden sich die Preise in den kommenden Wochen einpendeln?

Neben diesen Fragestellungen diskutierten wir bei unserem Energiefrühstück über die zentralen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Energiekrise: Welche aktuellen Entlastungsmaßnahmen bietet das 3. Entlastungspaket? Welchem Unternehmen könnte bei einer Ausrufung der „Notfallstufe“ eine Abschaltung drohen?

Neben Herrn Apel von der ISPEX AG durften wir Herr Andreas Große von Becker Büttner Held begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Aufforstung-1185226071.jpg
Online-Seminar "Gutschriften und Zertifikate als Baustein zur Klimaneutralität - Praxiswissen rund um den Ausgleich von Emissionen"

21. September 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Auf dem Zielpfad zu „Netto Null-Emissionen“ stellt der Umgang mit Emissionen, die nur schwer oder gar nicht vermieden werden können, eine besonders große Herausforderung dar. Diese können durch Gutschriften oder Zertifikate ausgeglichen werden. Oftmals bestehen jedoch Unsicherheiten, wie der Ausgleich von Emissionen strategisch angegangen werden kann: Welche Gutschriften und Zertifikate können für welche Zwecke verwendet werden? Welche sind glaubwürdig und können ohne Reputationsrisiken genutzt werden? Welche Risiken gilt es bei der Kompensation im Blick zu behalten?

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche „Typen“ von Gutschriften und Zertifikaten gibt es und wofür lassen sich diese einsetzen?

  • Wie wirkt sich Artikel 6 des Weltklimavertrags auf den freiwilligen Markt für die Kompensation aus? Warum steigt hierdurch das Risiko einer Doppelzählung von Emissionsminderungen?

  • Was steckt hinter den Begriffen „corresponding adjustments“ und „contribution claims“? Welche Bedeutung haben diese für die Nutzung von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten?

  • Auf welche Qualitätskriterien sollte ich achten, welche Standards sollte ich kennen und was muss ich zu Gutschriften aus nationalen Projekten wissen?

  • Wie kann ich aus eigenen Klimaschutzprojekten Emissionsgutschriften generieren? Welche Schritte müssen hierbei durchlaufen werden?

  • Wie kann ich meine Scope 2-Emissionen klimaneutral stellen? Was muss ich beim Erwerb von Grünstromzertifikaten bzw. Herkunftsnachweisen berücksichtigen? Wie kann ich selbst Herkunftsnachweise generieren und weiterveräußern?

 

Als Referenten erwarteten Sie Nicolas Kreibich (Wuppertal Institut), Dr. Sebastian Lenz (FutureCamp), Vincent Erasmy (First Climate) sowie Sina Ostermeier (Lechwerke Gruppe).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

iStock_7928321_LARGE.jpg
Online-Seminar "Energieversorgung im Krisenmodus – Rechtliche und praktische Handlungsspielräume ausloten"

20. September 2022, 10:00 bis 13:00 Uhr

Die aktuelle Energiesituation stellt für viele Unternehmen eine enorme Herausforderung dar. Ein umfangreicher politischer Instrumentenkasten soll zur Krisenvorsorge und -bewältigung beitragen. Auch Unternehmen stehen vor der Aufgabe, sich sowohl rechtlich als auch operativ bestmöglich auf Engpässe, Lieferausfälle und weitere Preissteigerungen vorzubereiten. Zugleich gilt es jetzt die Stellschrauben der eigenen Energieversorgung neu zu justieren.
 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wie funktionieren die politischen Instrumente zur Krisenvorsorge und -bewältigung? Welche Folgen haben diese für Unternehmen (Stichwort: Gas-Umlage und Super-Preisanpassungsrecht)?

  • Wer wird im Krisenfall mit Gas beliefert? Wie wird darüber entschieden? Gibt es Entschädigungsansprüche?

  • Wie kann ich mich rechtlich bzw. vertraglich bestmöglich aufstellen (Stichwort: Preisanpassungsrechte und höhere Gewalt)?

  • Welche To-Dos bringen Antragsphase II und III des Energiekostendämpfungsprogramms mit sich?

  • Welche organisatorischen Vorkehrungen (z. B. Notfallpläne und Frühwarnsysteme) sollte ich treffen?

  • Welche Maßnahmen zur Betriebssicherung und Gefahrenabwehr sind sinnvoll?

  • Wo bestehen Anpassungspotenziale bei der Energiebeschaffung? Ist ein Brennstoffwechsel machbar und sinnvoll?

  • Mit welchen Strategien, Techologien und Maßnahmen kann ich meine Energieversorgung perspektivisch dekarbonisieren und autark gestalten?

  • Wie gehen andere Unternehmen vor? Wie stellen sich diese in der aktuellen Situation strategisch auf?
     

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Christian Hampel (BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Jörg Scheyhing (ECG Energie Consulting GmbH), Jan Kurrelvink (E.ON Energy Projects GmbH) und Frank Martin (HEINZ GLAS GmbH & Co. KGaA).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Container_iStock-804917566_edited.jpg
Online-Seminar "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Neue und künftige Anforderungen erfolgreich meistern"

27. Juli 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Am 01. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Dieses verpflichtet ab 2023 alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern – und ein Jahr später alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern – ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf umweltbezogene und menschenrechtliche Risiken besser nachzukommen. Die betroffenen Unternehmen müssen u. a. Risikoanalysen durchführen, Maßnahmen ergreifen sowie ein Beschwerdeverfahren einrichten.

Kleinere Unternehmen, die durch das LkSG betroffene Unternehmen beliefern, sind indirekt von den neuen Anforderungen betroffen: Durch ihre vertraglichen Beziehungen können auch sie dazu angehalten werden, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette umzusetzen. Zugleich wird auf EU-Ebene über eine europäische Lieferketten-Richtlinie verhandelt, deren Vorgaben weit über das Ambitionslevel des deutschen LkSG hinausgehen. Beispielsweise sieht der Entwurf der EU-Richtlinie einen deutlich breiteren Anwendungsbereich vor als das deutsche Gesetz.
 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Falle ich unter die Vorgaben des LkSG? Welche Herausforderungen und To Dos bringt dieses mit sich?

  • Welche Sorgfaltspflichten sind im Einzelnen zu erfüllen? Was heißt in diesem Kontext „Bemühenspflicht“?

  • Wie können Sorgfaltspflichten in bestehende Prozesse und Systeme integriert werden?

  • Wie können Risiken in der Lieferkette identifiziert und bewertet werden? Wie lässt sich ein Lieferketten-Risikomanagement aufbauen?

  • Mit welchen Präventions- und Abhilfemaßnahmen sind die ermittelten Risiken zu adressieren?

  • Welche Dokumentations- und Berichtspflichten bestehen? Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverstößen?

  • Welche Auswirkungen hat das LkSG auf die Haftung von Geschäftsleitung und Unternehmen?

  • Welche Anforderungen sieht der Entwurf der EU-Lieferketten-Richtlinie vor? Wo bestehen Unterschiede zum LkSG, z. B. in puncto Anwenderkreis, zu erfüllende Pflichten und Haftbarkeit?

  • Wie gestaltet sich der Zeitplan für die EU-Richtlinie? Wie wird sich diese auf das deutsche LkSG auswirken?

 

Als Referenten erwarteten Sie Uwe Erling LLM und Julia Kahlenberg (Pohlmann & Company), Anne Lauenroth (BDI), Michaela Goette-Köse (sustainable AG) sowie Benjamin Götz (DEHN SE).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

iStock_23580260_LARGE.jpg
Online-Seminar "EEG 2023, KWKG 2023, EnUG & Co. - Wichtigste Neuerungen und Folgen für Unternehmen"

14. Juli 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Am 07. Juli 2022 stimmte der Bundestag in 2. und 3. Lesung über den Gesetzesentwurf zu Sofortmaßnahmen im Energiesektor ab. Dieser sah mitunter Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) vor. Ferner beinhaltete der Entwurf ein neues Gesetz zur Vereinheitlichung der Energieumlagen (Energiefinanzierungsgesetz bzw. EnFG; bis dato als „EnUG“ bezeichnet). Die EEG-Umlage soll nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie nun doch vollständig abgeschafft werden. Mit unserem Online-Seminar informierten wir Sie über die zentralen und final beschlossenen Inhalte des Energiepakets.
 

Wir diskutierten u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Neuerungen bringt das EnFG bzw. das EnUG für die Umlagen im Energiebereich? Wird die EEG-Umlage nun tatsächlich vollständig abgeschafft? Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten?

  • Wie wird die Besondere Ausgleichsregelung zur Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzanlage angepasst? Welche Sektoren sind weiter begünstigt? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen (Stichwort: neue Gegenleistungen)? Wer kann einen Härtefallausgleich erhalten?

  • Inwieweit ändern sich die Vorgaben zum Messen und Schätzen?

  • Was ändert sich mit dem EEG 2023 für Erneuerbare-Energien-Anlagen(betreiber) in puncto Förderung, Ausschreibungen, Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung sowie Sanktionen?

  • Wie funktionieren die Contracts for Difference (CfD), die mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes eingeführt werden sollen? Inwieweit unterscheiden sich diese zu den anvisierten Carbon Contracts for Difference (CCfD)? Wie steht es um die Förderrichtlinie des CCfD-Pilotprogramms?

  • Welche Änderungen sieht das neue KWKG 2023 bei der Förderung von KWK-Anlagen vor (Stichwort: Stromerzeugung aus Biomethan, förderfähige Vollbenutzungsstunden)? Wie ist bei neuen KWK-Anlagen die sog. „H2-Readyness“ nachzuweisen

Als Referenten erwarteten Sie Dr. Christian Hampel (BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Dr. Sabine Schulte-Beckhausen (WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Christoph Schnoor (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft mbB).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Industriearbeiter zugeschnitten.jpg
Online-Seminar "Update Entlastungstatbestände 2022 – Was kommt, was bleibt, was fällt weg?"

01. Juni 2022, 10:00 bis 12:15 Uhr

Die bestehenden Entlastungstatbestände für Unternehmen befinden sich im Wandel: Die nationale Förderrichtlinie für die Strompreiskompensation ab 2021 wird derzeit überarbeitet. Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh wirkt sich nicht nur auf die Besondere Ausgleichsregelung, sondern auch auf die daran gekoppelte Begrenzung der KWKG- und Offshore-Umlage aus. Für diese wird mit dem Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) aktuell eine neue Rechtsgrundlage geschaffen.

 

Wir diskutierten u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Änderungen sind bei der Strompreiskompensation zu erwarten? Welche Sektoren sollen weiter beihilfefähig sein? Wie soll die Höhe der Beihilfe künftig bemessen werden? Welche Gegenleistungen sollen künftig erbracht werden?

  • Welche Folgen hat die Absenkung der EEG-Umlage auf 0 Cent pro kWh für die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)? In welchen Fällen ist eine Beantragung der BesAR in 2022 zu empfehlen?

  • Welche Neuerungen sind bei der Reduzierung der KWKG- und Offshore-Umlage zu erwarten – vor allem mit Blick auf die neuen EU-Beihilfeleitlinien (z. B. Änderung der beihilfeberechtigten Sektoren)?

  • Wie steht es um die Zukunft des Spitzenausgleichs und weiterer Entlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuergesetz?

  • Welche Fallstricke gibt es bei der Inanspruchnahme der Entlastungen zu berücksichtigen?

  • Was gilt es bezüglich der „Gegenleistungen“ zu berücksichtigen, die für immer mehr Entlastungstatbestände eingeführt werden? Können diese doppelt angerechnet werden? Wann sind Maßnahmen zur Effizienzsteigerung oder Dekarbonisierung „wirtschaftlich durchführbar“?

 

Als Referenten waren Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft), Jens Nünemann (Ritter Gent Collegen) sowie Alexander Henze (ECG Energie Consulting GmbH) geladen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

160201_Energie_S_edited.jpg
Online-Seminar "Entlastungen im nationalen Brennstoffemissionshandel - Wer kann wovon profitieren?"

19. Mai 2022, 10:00 bis 12:15 Uhr

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sieht verschiedene Entlastungen vor, um indirekte Belastungen des nationalen Emissionshandels auszugleichen: Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) regelt Beihilfen für Unternehmen aus Carbon-Leakage-gefährdeten Sektoren. Auch im Fall einer Doppelbelastung durch den nationalen und europäischen Emissionshandel sowie bei „unzumutbaren“ Härten kann eine finanzielle Kompensation beantragt werden.

 

Mit unserem Online-Seminar gaben wir einen Überblick über die verschiedenen Entlastungstatbestände des BEHG und vermittelten praktische Tipps rund um die Inanspruchnahme der Entlastungen. Ferner informierten wir über den Status Quo und die nationalen Folgen des geplanten europäische Handelssystems für die Sektoren Straßenverkehr und Gebäude.

 

Wir diskutierten u.a. folgende Fragestellungen:

  • Inwieweit unterscheiden sich die verschiedenen Entlastungstatbestände des BEHG? Welche Unternehmen können von welcher Entlastung profitieren?

  • Wie gestalten sich die Antragsverfahren? Welche Antragsvoraussetzungen müssen erfüllt werden? Welche Nachweise sind erforderlich? Welche Fristen gilt es einzuhalten?

  • BECV: Gilt die Zuordnung zu einem beihilfefähigen Sektor auch für selbstständige oder einzelne Unternehmensteile und Nebentätigkeiten? Wie ermittle ich die berücksichtigungsfähigen Brennstoffmengen? Wie und ab wann sind Gegenleistungen für die Inanspruchnahme der Entlastung nachzuweisen?

  • Finanzielle Kompensation doppelt belasteter Unternehmen: Wie soll die kompensationsfähige Brennstoffmenge ermittelt werden? Wie sollen eingelagerte Brennstoffe behandelt werden?

  • Härtefallregelung: Wie wird die „unzumutbare Härte“ ermittelt? Wie kann die „Unvermeidbarkeit“ der BEHG-Kostenbelastung nachgewiesen werden?

  • ETS 2: Wie soll der geplante separate EU-ETS für Gebäude und Straßenverkehr aussehen? Wie steht es um die Verhandlungen? Welche Folgen hätte das europäische System für den nationalen Brennstoffemissionshandel?

 

Als Referenten dürften wir Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Dr. Sabine Schulte-Beckhausen (WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und Dr. Thilo Schaefer (IW Köln) bei uns begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

iStock_7928321_LARGE.jpg
Online-Seminar "Crash-Kurs Brennstoffemissionshandel – Basiswissen für Inverkehrbringer und Lieferanten von Brennstoffen"

11. Mai 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

in diesem Jahr müssen Unternehmen, die dem nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) unterliegen, erstmals über die Emissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffe berichten und eine entsprechende Menge an Zertifikaten abgeben.

Mit unserem Crash-Kurs vermittelten wir die Grundlagen des nEHS sowie wertvolles Praxis-Knowhow zu den damit einhergehenden ToDos – angefangen über die Ermittlung der Brennstoffemissionen über den Emissionsbericht bis hin zum Erwerb der Zertifikate. Auch auf die Besonderheiten bei der Belieferung von EU-ETS-Anlagen gingen wir ein.

 

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Was ist Ziel des nEHS und wie ordnet er sich in die nationale Klimapolitik ein? Welche Konsequenzen hätte der geplante europäische Brennstoffemissionshandel für das System?

  • Welche Brennstoffe und Akteure unterliegen dem nEHS? Inwieweit ändert sich der Anwendungsbereich ab 2023?

  • Wie bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen vorzugehen? Welche Besonderheiten gilt es zu beachten z. B. bei Erdgas, bei der Einlagerung oder bei der Bestimmung des Bioenergieanteils von Brennstoffen? Was sind besonders häufige Fehlerquellen?

  • Was ist bei der Belieferung von EU-ETS-Anlagen zu berücksichtigen? Wie funktioniert der Vorabzug nach § 7 Abs. 5 BEHG? Welche Erklärungen, Bestätigungen, Zusicherungen sind auf Seiten des Lieferanten und der EU-ETS-Anlage erforderlich?

  • Welche Anforderungen muss der Emissionsbericht erfüllen? In welcher Form und wo ist dieser einzureichen?

  • Wo und wie können die Zertifikate zur Erfüllung der Abgabepflicht beschafft werden? Wie laufen Zahlung und Lieferung ab? Unter welchen Voraussetzungen und wie können Zertifikate zum Vorjahrespreis nachgekauft werden?

 

Als Referenten durften wir Dr. Uwe Neuser (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH), David Kroll (GUTCert) und Dr. Ingmar Rövekamp (EEX) bei uns begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Fotolia_16998869_S.jpg
Online-Briefing "Fokus CO2-Preis – Wo geht die Reise im EU-ETS hin?"

27. April 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Die Zertifikatspreise im EU-Emissionshandel (EU-ETS) sind seit Anfang 2021 deutlich angestiegen – von rund 30 auf derzeit rund 80 Euro pro t CO2e. Im Februar 2022 wurden Allzeithochs von mehr als 90 Euro pro t CO2e erreicht. Viele EU-ETS-pflichtige Unternehmen stellen sich die Frage, auf welches Preisniveau und auf welche Preisvolatilitäten sie sich künftig einstellen müssen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass in den nächsten Jahren immer weniger Zertifikate kostenfrei zugeteilt werden.

Im Rahmen unserer Veranstaltung diskutierten wir über verschiedene Prognosemodelle und zentrale Einflussfaktoren für die künftige CO2-Preisentwicklung und präsentierten abschließend mögliche Handels- und Einkaufsstrategien.

 

Im Fokus der Veranstaltung standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wie verhält sich der europäische CO2-Preis im Vergleich zu den Preisen in anderen großen Emissionshandelssystemen?

  • Welche künftige Entwicklung erwarten verschiedene Wissenschaftler und Analysten bei den CO2-Preisen im EU-ETS?

  • Welche Szenarien werden jeweils untersucht bzw. welche Annahmen getroffen? Mit welchen CO2-Preisen wird in den jeweiligen Szenarien bis 2030 gerechnet?

  • Welche Faktoren nehmen wie stark Einfluss auf die künftige Preisentwicklung?

  • Welche unterschiedlichen Strategien gibt es für die Beschaffung von und den Handel mit Emissionszertifikaten?

  • Wie können Sie sich gegen Preisschwankungen absichern und Preisrisiken managen?

 

Als Referenten waren Theresa Wildgrube (ICAP), Linus Beer (Aurora Energy Research), Dr. Robert Pietzcker (PIK), Marcus Franken (THEMA Consulting), Christian Gordziel (Vertis) sowie Michael Alt (Commerzbank AG) geladen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Sustainable Finance-Grünes Sparschwein_iStock-1176302607.jpg
Online-Seminar"Nachhaltiges Finanzieren und Investieren – Anforderungen der Taxonomie umsetzen und neue Finanzierungsstrategien entwickeln"

07. April 2022, 10:00 bis 12:30 Uhr

Mit unserem Online-Seminar unterstützten wir bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen der Taxonomie. Zugleich mochten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regularien rund um die nachhaltige Finanzierung geben und aufzeigen, auf welche neuen Pflichten und Herausforderungen Sie sich einstellen müssen. Außerdem stellten wir Ihnen verschiedene Formen nachhaltiger Finanzierungsinstrumente vor, mit welchen Sie selbst „grüne“ Projekte oder Betriebsmittel finanzieren können.

 

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie sieht der aktuelle und künftige politische und rechtliche Rahmen rund um die Nachhaltige Finanzierung aus und wie spielen die einzelnen Regularien zusammen?

  • Warum ist das Thema für Unternehmen von Relevanz? Auf welche neuen Pflichten und Herausforderungen in puncto Transparenz und Berichterstattung müssen sich Unternehmen einstellen?

  • Was ist Ziel der Taxonomie, wie „funktioniert“ sie und welche Arten von Taxonomien werden unterschieden?

  • Wie sind die technischen Screening-Kriterien zu lesen? Wie ordne ich meine Unternehmenstätigkeiten in die Taxonomie ein?

  • Wo liegt der Unterschied zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität? Welche Informationen müssen ab wann in welcher Form offengelegt werden?

  • Was passiert, wenn meine Tätigkeiten nicht in der Taxonomie enthalten sind oder nicht taxonomiekonform sind?

  • Welche Formen nachhaltiger Finanzierungsinstrumente gibt es? Worin unterscheiden sich diese? Was passt für wen?

  • Welche Herausforderungen und To-Dos gilt es bei der Nutzung von nachhaltiger Finanzprodukte zu beachten (z. B. externe Prüfung, Nachweispflichten)?

 

Als Referenten erwarteten Sie Sven Schönborn (BDI), Markus Götz (sustainable AG), Thomas Dorbert (KPMG AG) sowie Dr. Lothar Rieth (EnBW Energie Baden-Württemberg AG).

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Preisentwicklung_iStock-1182777182.jpg
Online-Briefing "Energiebeschaffung: Handlungsoptionen bei Preisanpassungen, Vertragskündigungen, Lieferstopps und Versorgerinsolvenzen"

04. März 2022, 10:00 bis 11:30 Uhr

Mit unserem Briefing gaben wir einen Überblick über die aktuelle Marktlage sowie Hilfestellungen für den Umgang mit Preisanpassungen, Lieferstopps und (drohenden) Versorgerinsolvenzen. Ferner zeigten wir auf, mit welchen Mitteln den daraus resultierenden Konsequenzen begegnet werden kann und wie sich Unternehmen bei der Energiebeschaffung-/erzeugung vor Preisrisiken schützen und CO2-Kosten vermeiden können.

 

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Unter welchen Voraussetzungen sind Preiserhöhungen zulässig?

  • Welche Rechte stehen Ihnen bei Vertragskündigungen zu?

  • Wie können Sie sich gegen Versorgerinsolvenzen absichern?

  • Welche Alternativen gibt es für die künftige Energiebeschaffung?

Als Referenten durften wir Christian Hampel und Mirko Sauer von der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie Roman-Knut Seeger von der BDO Restructuring GmbH begrüßen.

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

EU-Flaggen_Fotolia_75513321_L.jpg
Online-Einsteigerschulung "Neu im EU-Emissionshandel? Grundlagenwissen für EU-ETS-Neueinsteiger"

23. Februar 2022, 10:00 bis 14:30 Uhr

Unsere Online-Einsteigerschulung vermittelte von der Pike auf das Basiswissen, das benötigt wird, um den Betriebsalltag als Emissionshandelsbeauftragter erfolgreich zu meistern.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie funktioniert der EU-ETS, was ist Ziel des Systems? Was bedeuten Abkürzungen wie LRF, CSCF, MSR & Co.?

  • Welche Pflichten sind wiederkehrend bis wann zu erfüllen? Wo ist was geregelt und wer ist wofür zuständig?

  • Wie sind die Emissionen zu überwachen, zu ermitteln und zu berichten? Was sind häufige Fehlerquellen?

  • Wer muss Zertifikate ersteigern, wer bekommt diese kostenfrei zugeteilt?

  • Wie wird die Höhe der kostenfreien Zuteilung ermittelt und welche ToDos gehen mit dem jährlichen Zuteilungsdatenbericht einher?

  • Wie können Zertifikate an der Börse beschafft oder ersteigert werden? Welche verschiedenen Handelsprodukte gibt es, wie unterscheiden sich diese?

  • Wie entwickeln sich die CO2-Preise, was sind zentrale Einflussfaktoren auf die Preisentwicklung?

  • Inwieweit können Zertifikate aus anderen Handelssystemen oder aus dem neuen Marktmechanismus des Weltklimavertrags im EU-ETS eingesetzt werden?

 

Als Referenten waren Angela Baur (co2ncept plus), Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH), Marianne Hocking und Johanna Hoffmann (EEX) sowie Florian Rothenberg (ICIS) vertreten.
 

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

160201_Energie_S.jpg
Online-Seminar "Update Entlastungstatbestände im Energie- und Klimarecht – Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?"

07. Dezember 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Mit der Ambitionssteigerung der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitik ändert sich auch der Rahmen für bestehende Entlastungstatbestände für Unternehmen. Welche Änderungen sind in puncto Besondere Ausgleichsregelung, Energie- und Stromsteuerermäßigungen, kostenfreie Zuteilung, Strompreiskompensation & Co. zu erwarten? Welche Verfahren sind bzgl. der nachträglichen Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren und zur nachträglichen Anpassung des Kompensationsgrades nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) im DEHSt-Leitfaden vorgesehen?

Mit unserem Online-Seminar gaben wir einen Überblick über zentrale Neuerungen, auf die sich Unternehmen vorbereiten müssen.

Wir haben uns über eine anregende Diskussion zu u.a. folgenden Fragestellungen gefreut:

  • Wie entwickeln sich die Energie- und CO2-Preise sowie die Steuern, Abgaben und Umlagen aktuell?

  • Welchen Einfluss nehmen die neuen EU-Leitlinien für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfen auf bestehende Entlastungen (Fokus: Besondere Ausgleichsregelung)?

  • Wie wird sich die Revision der EU-Energiesteuerrichtlinie auf die Entlastungstatbestände im nationalen Energie- und Stromsteuerrecht niederschlagen?

  • Welche Neuerungen sind perspektivisch bei der kostenfreien Zuteilung und der Strompreiskompensation im EU-Emissionshandel zu erwarten?

  • Wie steht es um die Entlastungsregelungen im Rahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels (Stichwort: BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung und doppelte Belastung von EU-ETS-Unternehmen)? Welche Unternehmen können diese unter welchen Voraussetzungen in Anspruch nehmen?

 

Als Referenten durften wir Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Jens Nünemann (Ritter Gent Collegen) und Christian Bantle (BDEW) bei uns begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Aufforstung-1185226071.jpg
Online-Seminar "Klimaneutral durch Kompensation? - Praxistipps für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen"

30. November 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Immer mehr Unternehmen bekennen sich zum Ziel der Klimaneutralität. Mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen lassen sich besonders schwer oder unvermeidbare Emissionen adressieren. Zugleich kann der Ausgleich von Emissionen dazu beitragen, die Zielmarke „Netto Null“ kurz- oder mittelfristig zu erreichen, bis andere Minderungsmaßnahmen greifen.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir einen Überblick über aktuelle Entwicklungen auf dem Markt für die Treibhausgaskompensation und vermittelten wertvolles Praxis-Knowhow für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.

Wir haben uns über eine anregende Diskussion zu u.a. folgenden Fragestellungen gefreut:

  • Wie funktioniert die betriebliche Kompensation von Emissionen? Wie läuft sie ab?

  • Welche Standards und Zertifikatstypen gibt es? Wo liegen die (preislichen) Unterschiede?

  • Welche Zertifikate kann ich als Unternehmen für welche Zwecke einsetzen? Welche kann bzw. sollte ich nicht (mehr) nutzen?

  • Wie können Kompensationsmaßnahmen im eigenen Unternehmen lanciert und erfolgreich umgesetzt werden?

  • Was gilt es bei der Kommunikation zu beachten?

  • Wie wirkt sich der im Weltklimavertrag anvisierte internationale Marktmechanismus auf den Markt für die freiwillige Kompensation aus?

  • Welche Rolle werden Offsets künftig in der europäischen und nationalen Klimapolitik spielen?

 

Als Referenten waren Her Frank Wolke (DEHSt), Herr Dr. Roland Geres (FutureCamp Climate GmbH), Herr Georg Hoffmann (Alfred Ritter GmbH & Co. KG) sowie Frau Daniela Matysiak (KYOCERA Document Solutions Deutschland) zu Gast.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Preisentwicklung_iStock-1182777182.jpg
Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

19. November 2021, 09:00 bis 10:00 Uhr

Mit unserem Format „Energiefrühstück“ erörtern wir mit Ihnen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik.

Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom und Gas im letzten Monat entwickelt? Wie sind die Marktbewegungen zu interpretieren? Welche aktuellen Ereignisse nehmen Einfluss auf die Energiepreise? Wie werden sich die Preise in den kommenden Wochen einpendeln?

Neben diesen Fragestellungen diskutierten wir bei unserem November-Energiefrühstück über die neuen EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen, die ab dem 01. Januar 2022 gelten sollen. Im Fokus standen u. a. die geplanten neuen Beihilfekategorien und -instrumente sowie die Änderungen bei den Entlastungen für stromintensive Unternehmen.

Neben Herrn Apel von der ISPEX AG durften wir Herrn Lukas Kostrach von Rödl & Partner begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Flaggen-115699160.jpg
Online-Seminar „Fit for 55 / 65 – Kompaktes Praxiswissen zu den Neuerungen in der Klima- und Energiepolitik“

07. Oktober 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Am 14. Juli 2021 hat die EU-Kommission mit ihrem Fit for 55-Paket eine Reihe von Legislativvorschlägen vorgelegt, die auf die Erreichung des verschärften 2030-Klimaziels der EU abzielen. Parallel wird an den neuen Beihilfeleitlinien für Klima, Umweltschutz und Energie gearbeitet, die ab 2022 greifen sollen. Auf nationaler Ebene wurde im Juni 2021 ein umfassendes Klima- und Energiepaket beschlossen, das neben einer Zielverschärfung diverse Neuerungen in puncto EEG, KWKG und EnWG vorsieht.

Mit unserem Online-Seminar gaben wir einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitik und deren Konsequenzen auf betrieblicher Ebene.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Neuerungen sieht das Fit for 55-Paket in puncto EU-ETS, CO2-Grenzausgleich, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und -besteuerung & Co. vor?

  • Wie gestaltet sich der weitere Zeitplan für die Verhandlungen des EU-Pakets? Welche nationalen Folgen zieht dieses nach sich?

  • Welche Änderungen sind im Zuge der Überarbeitung der EU-Beihilfeleitlinien zu erwarten? Welche Anpassungen sind bei den Entlastungen für stromkostenintensive Unternehmen geplant?

  • Was kennzeichnet die jüngsten „Klimaklagen“ und inwieweit steigt hierdurch der Handlungsdruck für Unternehmen?

  • Welche zentralen Neuerungen wurden auf nationaler Ebene mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes, des EEG, des KWKG und des EnWG beschlossen?

  • Welche Unternehmen können unter welchen Voraussetzungen von den Entlastungen gemäß der BEHG-Carbon Leakage-Verordnung profitieren?

 

Als Referenten durften wir Sigrid Linher (BDI), Andreas Große (Becker Büttner Held), Uwe M. Erling LLM (Pohlmann & Company) sowie Dr. Gernot-Rüdiger Engel (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Container_iStock-804917566_edited.jpg
Online-Seminar „Deutsches Lieferkettengesetz: Nachhaltiges Lieferkettenmanagement auf dem Prüfstand“

22. Juli 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

Mit dem Deutschen Lieferkettengesetz nimmt die Bundesregierung die Sorgfaltspflichten von Unternehmen für die Lieferkette ins Visier. Mit dem Gesetz, das am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird einer Regelung auf EU-Ebene vorgegriffen. Das von der EU-Kommission geplante EU-Lieferkettengesetz soll nach dem Willen des Rechtsausschusses des EU-Parlaments u. a. weitreichende Haftungspflichten von Unternehmen beinhalten.

Mit unserer Veranstaltung zeigten wir die Folgen des deutschen Lieferkettengesetzes für das betriebliche Supply Chain Management auf. Zugleich gaben wir einen Ausblick auf mögliche Verschärfungen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene.

Als Referenten waren Herr Sebastian Freimuth (BDI), Herr Uwe Erling und Frau Julia Kahlenberg (Pohlmann & Company), Herr Dr. Jens Dinkel und Herr Moritz Gut (PwC) sowie Frau Sarah Schwellinger (AUDI AG) zu Gast.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Fotolia_16998869_S.jpg
Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

18. Juni 2021, 09:00 bis 10:00 Uhr

Mit unserem Format „Energiefrühstück“, das wir in Kooperation mit der ISPEX AG anbieten, erörtern wir mit Ihnen in regelmäßigen Abständen die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik

 

Bei unserem Juni-Frühstück durften wir neben Herrn Apel von der ISPEX AG  Herrn Bantle vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V begrüßen. Dieser stellte  Optionen zur Reform der Steuer- Abgaben- und Umlagensystematik vor und ging in diesem Kontext auch auf mögliche Modifizierungen bei den Entlastungsregelungen für die Industrie ein.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Moleküle neu_iStock-1087932766.jpg
Online-Seminar "Wasserstoff betrieblich nutzen – Rechtsrahmen, Erzeugungs- und Liefermodelle, Sicherheitsanforderungen"

17. Juni 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

Am 12. Mai 2021 hat die Bundesregierung einen Verordnungsentwurf nach §93 (EEG 2021) veröffentlicht, der u. a. die Anforderungen an grünen Wasserstoff definiert. Strom zur Herstellung von grünem Wasserstoff soll unter diesen Bedingungen gesetzlich voll von der EEG-Umlage befreit werden (§69b EEG 2021). Die Verordnung soll noch vor der Sommerpause verabschiedet und im Anschluss die entsprechende beihilferechtliche Genehmigung bei der EU-KOM eingeholt werden.

Ziel unserer Veranstaltung war es, die wichtigsten Parameter für den betrieblichen Einsatz von Wasserstoff aufzuzeigen und Unternehmen bei der Integration von Wasserstoffanwendungen zu unterstützen:

  • Welche Bedingungen müssen für die Klassifizierung als grüner Wasserstoff erfüllt sein?

  • Welche Privilegierungen kann ich bei der Herstellung von grünem Wasserstoff in Anspruch nehmen?

  • Wann lohnt sich eine on-site Produktion von Wasserstoff? Welche Standortfaktoren und Produktionsprofile sind bei der Wahl des Elektrolyseurs entscheidend?

  • Was gilt es bei der externen Lieferung von Wasserstoff hinsichtlich Transportbedingungen und Lagerinfrastruktur zu beachten?

  • Welche Sicherheitsanforderungen gem. der Störfallverordnung (12. BImSchV) müssen eingehalten werden?

  • Wie lässt sich der Aufbau eines reinen grünen H2-Kreislaufes an einem Industriestandort realisieren?

 

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Christian Hampel (EY Law GmbH), Herrn Dr. Christoph Stiller (Linde  GmbH), Herrn Dr. Kai Holtappels (BAM) sowie Herrn Dr. Michael Reinstädtler (Robert Bosch GmbH) begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Sustainable Finance-Grünes Sparschwein_i
Online-Seminar "Sustainable Finance – Praktische Relevanz und neue Berichtspflichten"

10. Juni 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Das Thema „Sustainable Finance“ ist aktuell in aller Munde: Mit der EU-Taxonomie, der Revision der EU-CSR-Richtlinie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) kommen nicht nur auf Finanz- sondern auch auf Nicht-Finanzunternehmen neue Berichtspflichten zu. Auf der anderen Seite bieten nachhaltige Finanzierungen Unternehmen die Möglichkeit, „grüne“ Projekte oder Betriebsmittel zu finanzieren.

Im Fokus unserer Veranstaltung standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie gestaltet sich der aktuelle politische und rechtliche Rahmen rund um die Sustainable Finance-Thematik (Stichwort: EU-Taxonomie, CSR-Richtlinie, SFDR & Co.)?

  • Welche Neuerungen in puncto Transparenz und Offenlegungspflichten sind durch die europäische und nationale Sustainable Finance-Strategie zu erwarten?

  • Wie „funktioniert“ die Sustainable Finance-Taxonomie der EU und welche Unternehmen betrifft sie?

  • Welche Aktivitäten gelten gemäß der Taxonomie als ökologisch nachhaltig? Wie sind die technischen Screening-Kriterien zu lesen und welche Kennzahlen sind ab wann offenzulegen?

  • Welche praktischen Herausforderungen ergeben sich bei der Umsetzung der neuen Offenlegungspflichten gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung?

  • Welche Formen nachhaltiger Finanzierungen gibt es? Worin unterscheiden sich diese? Was gilt es bei der Nutzung von Sustainable Produkten zu beachten?

 

Als Referenten durften wir Sabine Pex (BMU), Christian Hell (KPMG AG), Stefan Haver (Evonik Industries AG) sowie Herrn Dr. Andreas Wagner (UniCredit Bank AG) begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Windenergie_iStock-958789228.jpg
Online-Seminar "Redispatch 2.0 praktisch umsetzen  – To Dos und Praxistipps für Netz- und Anlagenbetreiber"

20. Mai 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Zum 01. Oktober 2021 treten die Neuregelungen des Redispatch 2.0 in Kraft. Ziel des optimierten Systems ist es, Eingriffe seitens der Netzbetreiber zur Vermeidung von Netzengpässen möglichst kostengünstig zu realisieren. Künftig werden auch Erneuerbare-Energien-, KWK- und Speicheranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW sowie fernsteuerbare Anlagen in das Engpassmanagement einbezogen.  

Aus den neuen Regelungen resultieren sowohl für Verteilnetz- als auch für Anlagenbetreiber neue Pflichten und Anforderungen. Ziel unseres Online-Seminars war es, die betroffenen Akteure bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Wie gestaltet sich der regulatorische Rahmen für das Redispatch 2.0?

  • Wie soll der bilanzielle und finanzielle Ausgleich erfolgen? Welche Anlagen werden künftig in welcher Reihenfolge abgeregelt?

  • Welche neuen To-Dos und Pflichten ergeben sich durch die Neuregelungen für Netz- und Anlagenbetreiber?

  • Mit welchen operativen Herausforderungen in puncto Datenmanagement, Prognosen und Maßnahmendimensionierung sind Verteilnetzbetreiber konfrontiert? Wie können diese strategisch angegangen werden?

  • Was müssen Anlagenbetreiber in puncto Abregelung und Entschädigungszahlungen wissen? Welche Risiken gilt es im Blick zu behalten?

Als Referenten waren Herr Jan Sötebier (BNetzA), Herr Andreas Plasch (Stadtwerke Ulm / Neu-Ulm Netze GmbH) sowie Herr Dr. Matthias Koch (Rödl & Partner) vertreten.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

LKW-Scope 3_1198082588.jpg
Online-Seminar "Carbon Footprint – Praxiswissen für Einsteiger und Profis"

29. April 2021, 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Eine transparente Treibhausgasberichterstattung wird nicht nur von regulatorischer Seite, sondern auch von Kunden und Investoren zunehmend gefordert. Der betriebliche CO2-Fußabdruck avanciert immer mehr zu einem „Must-have“ und einem zentralen Wettbewerbsfaktor. Zugleich ist er unabdingbar für die Klimastrategieentwicklung und ein ganzheitliches Klimamanagement. Mit unserem zweiteiligen Webinar vermittelten wir den Teilnehmern kompakt und praxisnah das Handwerkszeug für die Ermittlung ihres Carbon Footprint.

Folgende Fragestellungen wurden u. a. behandelt:

  • Inwieweit wird die betriebliche Treibhausgasberichterstattung aktuell auf politischer Ebene diskutiert? Wie gestaltet sich der regulatorische Rahmen für die Treibhausbilanzierung? Mit welchen neuen Pflichten und Anforderungen ist zu rechnen?

  • Welche Standards, Datenquellen und Werkzeuge können Sie bei der Carbon-Footprint-Ermittlung unterstützen?

  • Wo liegen Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der CCF- und PCF-Erfassung?

  • Wie ist Grünstrom definiert und unter welchen Voraussetzungen darf dieser mit dem Emissionsfaktor „Null“ bilanziert werden?

  • Mit welchen Tools und Methoden können Emissionen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ermittelt werden? Wie bewerte ich die Wesentlichkeit von Emissionsquellen? Wie kann mit Datenlücken umgegangen werden?

  • Wie meistern andere Unternehmen die Herausforderung Scope 3?

 

Zu unserem Vormittags-Part durften wir Frau Annette Schmidt-Räntsch (BMU), Herr Jan-Marten Krebs (sustainable AG) und Herr Markus Götz (sustainable AG) sowie Herr Bernhard Kapfer (Lechwerke AG) begrüßen. Am Nachmittag trugen Herr Jan-Marten Krebs (sustainable AG), Herr Jochen Schweitzer (Siemens Mobility GmbH) und Herr Urban Buschmann (FRoSTA AG) vor.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Preisentwicklung_iStock-1182777182.jpg
Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

23. April 2021, 09:00 bis 10:00 Uhr

Im Fokus unseres Formats „Energiefrühstück“ stehen die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik.
Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom und Gas im letzten Monat entwickelt? Wie sind die Marktbewegungen zu interpretieren? Welche aktuellen Ereignisse nehmen Einfluss auf die Energiepreise? Wie werden sich die Preise in den kommenden Wochen einpendeln?

 

Neben Herrn Apel von der ISPEX AG durften wir bei unserem Energiefrühstück am 23. April 2021 Herrn Winkler und Herrn Wolter von der UniCredit Bank AG begrüßen. Diese gingen auf die derzeitige Entwicklung der CO2-Preise ein und stellten die wichtigsten Einflussfaktoren für den CO2-Markt vor. Ferner präsentierten sie Prognosen zur zukünftigen CO2-Preisentwicklung.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

iStock_7928321_LARGE.jpg
Online-Seminar "Brennstoffemissionshandel: Was Inverkehrbringer jetzt wissen müssen!"

22. April 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Am 01. Januar 2021 hat der nationale Brennstoffemissionshandel (BEHS) seinen Betrieb aufgenommen: Als Inverkehrbringer oder Lieferant von Brennstoffen müssen Sie fortan jährlich Ihre in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen berichten und für jede Tonne CO2 ein Zertifikat abgeben.

Ziel unserer Veranstaltung war es, Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten und To-dos und beim Handling möglicher Fallstricke unterstützen.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:

  • Wie gestaltet sich der politische und rechtliche Rahmen des Systems? Welche Regelungen stehen noch aus? Inwieweit nimmt die EU-Klimapolitik Einfluss auf das nationale System?

  • Welche Unternehmen unterliegen dem System? Welche Brennstoffe sind ab wann berichts- und abgabepflichtig?

  • Welche Pflichten und Fristen müssen BEHG-Verantwortliche im Blick behalten? Welche Erleichterungen greifen in 2021 und 2022?

  • Wie ist das nationale Handelsregister aufgebaut? Wo und wie können die Zertifikate erworben werden?

  • Wie sieht der „Welt“ der durch Sie belieferten Unternehmen aus? Wie können Sie die Kommunikation mit Ihren Kunden in puncto BEHG optimieren?

  • Was gilt es beim Umgang mit doppelt erfassten und durch den EU-Emissionshandel doppelt belasteten Emissionen zu beachten?

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Herrn Carsten Telschow (Becker Büttner Held), Herrn Jan-Martin Rhiemeier (Guidehouse Energy Germany GmbH) sowie Herrn Bertil Kapff (WTS) begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Fotolia_16998869_S.jpg
Online-Energiefrühstück - Energiepreisentwicklung im Fokus

18. März 2021, 09:00 bis 10:00 Uhr

Mit unserem neuen Format „Energiefrühstück“ möchten wir mit Ihnen in regelmäßigen Abständen über die aktuellen Entwicklungen an den Energiemärkten sowie spannende Fragestellungen aus der Klima- und Energiepolitik diskutieren.


Wie haben sich die Großhandelspreise für Strom und Gas im letzten Monat entwickelt? Wie sind die Marktbewegungen zu interpretieren? Welche aktuellen Ereignisse nehmen Einfluss auf die Energiepreise? Wie werden sich die Preise in den kommenden Wochen einpendeln?

Erörtern Sie diese Fragestellungen gemeinsam mit unseren Energiemarktexperten.

 

Bei unserer Auftaktveranstaltung stand den Teilnehmern neben Herrn Apel von der ISPEX AG Herr Ferdinand von ICIS Rede und Antwort. Dieser legte einen Schwerpunkt auf die aktuelle Preisentwicklung an den CO2-Märkten und stellte Prognosen seines Unternehmens zur zukünftigen CO2-Preisentwicklung vor.

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Rauch-Schornstein_iStock-462976193.jpg
Online-Seminar "Neues aus dem Immissionsschutzrecht – 44. BImSchV, BVT-Schlussfolgerungen und TA Luft“

09. März 2021, 10:00 bis 12:30 Uhr

Mitte Dezember 2020 wurde der lange erwartete Entwurf der TA Luft-Novelle im Kabinett verabschiedet. Auch die Neufassung der 13. BImSchV, mit der die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen umgesetzt werden sollen, wurde Ende 2020 auf den Weg gebracht. Die bereits in Kraft getretene 44. BImSchV setzt u. a. neue Emissionsgrenzwerte fest, die es ab dem 01. Januar 2025 einzuhalten gilt.

Für die praktische Umsetzung der neuen Vorgaben im Immissionsschutzrecht gilt es bereits jetzt die richtigen Weichen zu stellen. Ziel unserer Veranstaltung war es, Unternehmen dabei zu unterstützen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Im Fokus standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche neuen Grenzwerte, Vorgaben sowie Registrierungs- und Dokumentationspflichten sieht die 44. BImSchV vor?

  • Welche Anlagen fallen (nicht) unter die 44. BImSchV? Was gilt es ab wann zu erfüllen?

  • Wie sollen die BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen über die 13. BImSchV umgesetzt werden?

  • Welche Grenzwerte müssen Großfeuerungsanlagen ab dem 18. August 2021 einhalten? Was ändert sich in puncto Messverfahren und Messeinrichtungen?

  • Wie steht es um die Novelle der TA Luft? Welche neuen Anforderungen und Regelungen bringt die Novellierung?


Als Referenten waren Herr Dr. Mathias Mailänder (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) sowie Herr Frank Schmitz (Currenta GmbH & Co. OHG) vertreten.

 

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

ETS.PNG
Online-Seminar "EU-ETS: Praxiswissen für die 4. HP – Zuteilung & Doppelbelastung durch den BEHS“

04. März 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

Am 01. Januar 2021 ist der Startschuss für die 4. Handelsperiode des EU-Emissionshandels (EU-ETS) gefallen. Zu den wichtigsten aktuellen ToDos für Anlagenbetreiber zählt die erstmalige Erstellung des Zuteilungsdatenberichts. Auch aus der Doppelbelastung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHS) erwachsen neue Herausforderungen. Ferner gilt es mögliche Verschärfungen im EU-ETS im Blick zu behalten, die sich durch die Anhebung des EU-2030-Klimaziels ergeben können.
 

Im Fokus unserer Veranstaltung standen u. a. folgende Fragestellungen:

  • Welche Anpassungsoptionen des EU-ETS werden derzeit auf EU-Ebene diskutiert? Worauf müssen sich Anlagenbetreiber einstellen?

  • Wie steht es um das Zuteilungsverfahren?

  • Welche Fristen und Datenerfordernisse gilt es bei der Erstellung des Zuteilungsdatenberichts zu beachten?

  • Welche Änderungen ergeben sich durch die zweite Revision der Monitoring-Verordnung für die Emissionsberichterstattung?

  • Doppelbelastung durch den nationalen BEHS: Welche Daten müssen in welcher Form an die Brennstofflieferanten übermittelt werden, um von der Vorabbefreiung gemäß § 7 Abs. 5 BEHG zu profitieren?

  • Welche weiteren Entlastungsoptionen sieht der BEHS vor? Unter welchen Voraussetzungen können diese in Anspruch genommen werden (Stichwort: Ex-post Kompensation, Carbon-Leakage- und Härtefallregelung)?

 

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Herrn Dr. Roland Kube (IW Köln) sowie Herrn Dr. Roland Geres (FutureCamp) begrüßen.

 

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Verpackung_iStock-984324318.jpg
Online-Seminar "Klimaaktive Verpackungslösungen für Industrie und Gewerbe“

02. März 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

In unserer Veranstaltung informierten wir u. a. über die betrieblichen Konsequenzen der anstehenden Novelle des VerPackG. Betreiber von Online-Marktplätzen sollen gemäß der Novelle u. a. sicherstellen, dass die Hersteller von verpackter Ware auf ihrer Plattform im Verpackungsregister registriert sind und sich an die Vorgaben des Verpackungsgesetzes (z. B. Recyclingquoten) halten. Verpackungen verursachen in der Herstellung und Verwertung Treibhausgasemissionen, sind jedoch ein unverzichtbarer Schutz von Vorprodukten während der Lagerung und bei der Auslieferung.

Unternehmen sind gefragt, individuelle und sog. „klimaaktive“ Verpackungslösungen zu identifizieren und umzusetzen, um z. B. von diesen verschärften politischen Anforderungen an die Verwertung von Verpackungsabfällen unabhängig zu sein und auf Nachhaltigkeitsanforderungen Ihrer Kunden eingehen zu können.


Als Referenten durften wir Herrn Dr. Matthias Klein (BMU), Herrn Dr. Jens Dinkel und Frau Sarah Stachelscheid (PwC Deutschland GmbH), Herrn Josef Schweiger (HAWE Hydraulik SE) sowie Frau Anke Höller (Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG) begrüßen.

 

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2021

Veranstaltungen 2020

Industriearbeiter zugeschnitten.jpg
Online-Seminar „Energie-Update 2021 – Was Sie jetzt wissen müssen!“

27. Januar 2021, 10:00 bis 12:15 Uhr

Mit unserem jährlichen Energie-Update informierten wir über die wichtigsten Neuerungen im Energierecht und die zentralen Herausforderungen und Fristen im neuen Jahr.

Im Zentrum standen u. a. folgende Fragestellungen: 

  • Welche Änderungen sieht das EEG 2021 in puncto Entlastungstatbeständen und Förderrahmenbedingungen vor?

  • Welche Konsequenzen hat die EU-2030-Zielverschärfung auf europäischer und nationaler Ebene?

  • Was ändert sich durch das Auslaufen der Übergangsregelungen der Marktstammdatenregisterverordnung zum 01. Januar 2021?

  • Welche Fristen und Meldepflichten müssen in 2021 beachtet werden?

  • Was gilt es bei der Erstellung von Messkonzepten und der Drittstrommengenabgrenzung zu beachten?


Als Referenten durften wir Herrn Dr. Christian Hampel (Ernst & Young Law GmbH), Herrn Stefan Zumpe (Energy and Real Estate Solutions GmbH) sowie Herrn Marco Böttger (ISPEX AG) begrüßen.
 

 

>> Programm

>> Präsentationen

 

Veranstaltungen 2020

Moleküle neu_iStock-1087932766.jpg
Online-Seminar „Wasserstoff praktisch nutzen: Potentiale, Wirtschaftlichkeit, rechtliche und technische Hürden“

10. November 2020, 10:00 bis 12:15 Uhr

Grüner Wasserstoff kann als Energiespeicher fungieren, in Brennstoffzellen oder als Basis für synthetische Brenn- und Kraftstoffe verwendet werden. Auch in der Industrie bieten sich viele Anwendungsmöglichkeiten, die zur Dekarbonisierung von Produktionsprozessen beitragen können. Investitionsentscheidungen müssen heute getroffen werden, damit sie frühzeitig Wirkung zeigen.

Unsere Veranstaltung gab einen Überblick über die vielseitigen Anwendungspotentiale von Wasserstoff sowie die Herausforderungen, die es bei der praktischen Umsetzung von H2-Projekten zu bewältigen gilt.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen: 

  • Welche Anwendungsbereiche eignen sich für die Wasserstofftechnologie?

  • Wie gestaltet sich der politische und vor allem der rechtliche Rahmen?

  • In welchen Konstellationen fallen welche Umlagen, Abgaben und Steuern an? Wie steht es um die anvisierte Befreiung der Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage?

  • Welche Faktoren nehmen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Projekten?

  • Welche sicherheitstechnischen Aspekte und Toleranzgrenzen gilt es zu beachten?

  • Welche weiteren praktischen Herausforderungen können sich bei der Projektrealisierung ergeben?


Als Referenten durften wir Herrn Dr. Carsten Rolle und Frau Lilly Höhn (BDI), Herrn Uwe M. Erling LL.M. (Pohlmann & Company), Herrn Philipp Pietsch (DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH), Herrn Karl-Heinz Viets (Stadtwerke Augsburg Energie GmbH), Herrn Dr. Marcel Goelden (Raffinerie Heide GmbH) sowie Herrn Benedikt Hüppe (Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.) begrüßen.

 

>> Programm

>> Präsentationen

 

iStock_79771255_LARGE.jpg
Online-Seminar „Klimaoptimierter Standort 2030 – Grünstrom, Elektromobilität und Speicher erfolgreich implementieren“

15. Oktober 2020, 10:00 bis 12:30 Uhr

Der Referentenentwurf des EEG 2021 sieht vor, dass bis 2050 der gesamte in Deutschland produzierte und verbrauchte Strom klimaneutral sein soll. Ebenso wird bis 2050 ein treibhausgasneutraler Gebäudebestand angestrebt. Unternehmen sind aufgefordert, bereits heute Konzepte zu entwickeln, um ihre Standorte klimafreundlicher und energieeffizienter zu gestalten.

In unserer Veranstaltung gingen wir auf die rechtlichen Anforderungen ein, die sich aus dem Entwurf des EEG 2021, dem GEG und dem GEIG für betriebliche Standorte ergeben. Ferner zeigten wir auf, wie mithilfe von Grünstrom, Speichern und Elektromobilität die Emissionen an Unternehmensstandorten verringert werden können.

Wir diskutierten u.a. folgende Aspekte: 

  • Welche Konsequenzen hat das EEG 2021 für die Stromerzeugung vor Ort?

  • Welche rechtlichen Aspekte gilt es bei der Einbindung von Ladesäulen, Speichern und Power-to-x zu berücksichtigen?

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich aus dem GEG und dem GEIG?

  • Welche Potentiale bietet der Einsatz von PV-Anlagen, Speichern und Elektromobilität?

  • Wie steht es um die Wirtschaftlichkeit entsprechender Projekte?

  • Was gilt es beim Bezug von Grünstrom zu beachten (Label-Produkte vs. Herkunftsnachweise)?

  • Welche Vorteile bietet der Abschluss von Grünstrom-PPAs? Welche Ausgestaltungsoptionen gibt es?

Als Referenten waren Herr Dr. Christian Hampel (Ernst & Young Law GmbH), Herr Hans Urban (Smart Power GmbH), Herr Christian Mayr (MaxSolar GmbH), Bernhard Kapfer und Susanne Richert (Lechwerke AG) sowie Herr Dr. Tobias Schuh (Enovos Deutschland SE) vertreten.

>> Programm

>> Präsentationen

iStock_23580260_LARGE.jpg
Online-Seminar „Update Eigenerzeugung – KWKG- und EEG-Novelle, Post-EEG-Anlagen & Redispatch 2.0“

18. September 2020, 10:00 bis 12:30 Uhr

Die KWKG-Novelle 2020 bringt diverse Änderungen mit sich, die u. a. die Förderung bei negativen Börsenstrompreisen und das Zusammenspiel mit den EEG-Umlageprivilegien betreffen.

 

In puncto EEG stehen Neuerungen bei der EEG-Umlage und dem Umgang mit sog. „Post-EEG-Anlagen“ an.

 

Des Weiteren treten am 01. Oktober 2021 Neuregelungen beim Redispatch in Kraft, auf die sich Anlagenbetreiber einstellen müssen.

Folgende Fragestellungen wurden diskutiert:   

  • Welche Neuerungen bringt die KWKG-Novelle 2020?

  • Welche Änderungen sieht der Referentenentwurf des EEG 2021 vor?

  • Welche Änderungen sind in puncto EEG-Umlage und EE-Ausbauzielen zu erwarten?

  • Welche Handlungsoptionen haben Betreiber ausgeförderter EEG- und KWK-Anlagen?

  • Was sieht die finale Fassung des BNetzA-Hinweises zum Messen und Schätzen vor?

  • Was ändert sich durch die Neuregelungen zum Redispatch (Abschaltreihenfolge, bilanzieller und finanzieller Austausch)?

  • Wie gestalten sich die aktuellen energie- und klimapolitischen Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene? 

 

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Harald Kohl (BMU), Herrn Jan Sötebier (Bundesnetzagentur) sowie Herrn Dr. Markus Kachel (Becker Büttner Held) begrüßen. 

 

>> Programm

>> Präsentationen

Puzzle_iStock-639198068.jpg
Online-Seminar „Betriebliche Klimastrategie 2050 jetzt gestalten“

08. Juli 2020, 09:30 bis 12:00 Uhr

Sowohl Deutschland als auch die EU streben an, bis 2050 klimaneutral zu werden. Unternehmen sind gefragt, diese politische Zielvorgabe auf betrieblicher Ebene umzusetzen. Insbesondere energieintensive Produktionsprozesse und prozessbedingte Emissionen stellen in diesem Kontext eine große Herausforderung dar.

Ziel unserer Veranstaltung war es, aufzuzeigen, wie das Thema „Klimaneutralität“ strategisch angegangen werden kann und welche Möglichkeiten hierfür zur Verfügung stehen.

 

Wir erörterten u.a. folgende Fragestellungen:     

 

  • Mit welchen Strategien und Technologien kann die politische Zielvorgabe „Treibhausgasneutralität“ im Betrieb umgesetzt werden?

  • Was zeichnet ein klimaoptimiertes Unternehmen aus?

  • Wie geht man die Herausforderung „Klimaneutralität“ strategisch an?

  • Welche Möglichkeiten bietet die freiwillige Kompensation von Emissionen?

  • Welche Zertifikate können aus welchen Projekten genutzt werden?

 

Als Referenten waren Herr Wido W. Witecka (Agora Energiewende), Herr Jan-Marten Krebs (sustainable AG), Herr Dr. Roland Geres (FutureCamp Holding GmbH) sowie Herr Dr. Heinz-Gerd Peters (Deutsche Telekom AG) vertreten.

>> Programm

>> Präsentationen

EU-Flaggen_Fotolia_75513321_L.jpg
Online-Seminar "Update EU-ETS: Methodenpläne, Überwachung und Berichterstattung in der 4. HP"

29. Juni 2020, 13:30 bis 15:45 Uhr

Der Start der 4. Handelsperiode (4. HP) des EU-Emissionshandels (2021 bis 2030) rückt näher. Anlagenbetreiber sind gefragt, sich mit den Anforderungen an die Überwachung und die Emissionsberichterstattung in der 4. HP auseinanderzusetzen. Darüber hinaus werden in 2020 die Benchmark-Werte neu berechnet, die ausschlaggebend für die Höhe der kostenfreien Zuteilung sind.

Mit unserer Veranstaltung informierten wir über die wichtigsten „To-Dos“ und Fristen in den nächsten Monaten.

Im Fokus standen u.a. folgende Fragestellungen:     

  • Wie steht es um die kostenfreie Zuteilung für den Zeitraum 2021 bis 2025?

  • Wie funktioniert die sog. „dynamische Zuteilung“? Was ändert sich für Anlagenbetreiber?

  • Welche Anforderungen an die Überwachung und Berichterstattung gilt es in der 4. HP zu erfüllen?

  • Was gilt es bei der Ausgestaltung der Methodenpläne zu beachten?

  • Inwieweit wirken sich die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene (Stichwort „Green Deal“ und Strompreiskompensation) auf den EU-ETS und Anlagenbetreiber aus?

Als Referenten waren Herr Dr. Jürgen Landgrebe, Herr Dr. Roland Kube (IW Köln) sowie Herrn Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH) geladen.

>> Programm

>> Präsentationen

iStock_7928321_LARGE.jpg
Online-Seminar „Brennstoffemissionshandel – Basiswissen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen

29. Juni 2020, 10:00 bis 12:30 Uhr

Seit dem 20. Dezember 2019 ist das sog. „Brennstoffemissionshandelsgesetz“ in Kraft. Dieses bildet den Rahmen für das neue nationale Emissionshandelssystem (BEHS), das ab 2021 alle Inverkehrbringer oder Lieferanten von Brennstoffen zur Abgabe von Zertifikaten verpflichtet. Indirekt wird sich das System auf alle Unternehmen auswirken, die Brennstoffe einsetzen.

Ziel unserer Veranstaltung war es, sowohl direkt als auch indirekt betroffene Unternehmen dabei zu unterstützen, sich frühzeitig auf das neue System vorzubereiten.

 

Wir diskutierten u.a. folgende Fragestellungen:     

 

  • Welche Akteure und Brennstoffe fallen unter die neue Emissionshandelspflicht?

  • Welche Pflichten müssen Inverkehrbringer / Lieferanten von Brennstoffen bis wann erfüllen?

  • Wie soll die Doppelbelastung bereits EU-ETS-pflichtiger Unternehmen vermieden werden und was müssen diese tun?

  • Welche Entlastungen sind für sog. „Härtefälle“ und zum Carbon-Leakage-Schutz vorgesehen?

 

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Jürgen Landgrebe, Herrn Niko Liebheit (Becker Büttner Held) sowie Herrn Werner Betzenbichler (verico SCE) begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

160201_Energie_S.jpg
Online-Seminar "Corona-Krise - Praxistipps für Änderungen beim Energiebezug und den Umgang mit Fristen & Pflichten“

12. Mai 2020, 10:00 bis 11:30 Uhr

Täglich ereilen uns neue Meldungen rund um die Corona-Pandemie. Die derzeitigen Entwicklungen stellen die Wirtschaft und vielleicht auch Ihr Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Dies betrifft nicht nur Meldungen und Pflichten, die ggfs. nicht fristgerecht erfüllt werden können - viele Unternehmen müssen aufgrund der aktuellen Situation ihre Produktion reduzieren oder ganz einstellen. Dies hat oft auch wesentliche Auswirkungen auf den Energiebezug.

 

In diesem Zusammenhang gibt es bestimmte Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um Ihre Liquidität zu sichern und zum Teil auch zu verbessern. Auf der anderen Seite drohen finanzielle Belastungen, wenn bestimmte Meldungen oder Überprüfungen von Ihrer Seite nicht erfolgen.

Im Rahmen unserer Veranstaltung diskutierten wir über folgende Themen:

  • Meldepflichten bei Änderung des Energiebezugs zur Vermeidung von Strafzahlungen

  • Möglichkeiten zur Anpassung bzw. Aussetzung von Mindestabnahmepflichten der Abschlagszahlungen

  • Prüfung von Energieliefer- und Brennstoffbezugsverträgen auf Beendigung bzw. Anpassung beim Stillstand von Produktions- und Verbrauchsanlagen (z.B. höhere Gewalt)

  • Inanspruchnahme von „verlängerten“ Melde- oder Nachweispflichten für Privilegierungen

  • Auswirkungen von Produktionseinschränkungen auf die Inanspruchnahme der Netzentgeltprivilegierung

  • Möglichkeiten zur Reduzierung von Stromsteuer- und Energiesteuer-Vorauszahlungen

Als Referenten durften wir Herrn Dr. Christian Hampel (Ernst & Young Law GmbH) sowie Herrn Marco Böttger (ISPEX AG) begrüßen.

>> Präsentationen

Industriearbeiter zugeschnitten.jpg
Fachseminar "Energie-Update 2020 – Klimastrategie 2050: Was Sie jetzt wissen müssen!"

Hannover, 11. März 2020, 10:00 bis 17:15 Uhr

Aufgrund der großen Nachfrage nach unserem „Energie-Update 2020 – Klimastrategie 2050: Was Sie jetzt wissen müssen!“ am 23. Januar 2020 führen wir am 11. März 2020 eine weitere Veranstaltung durch, um Sie über die wichtigsten Neuerungen im Energierecht zu informieren und um Sie bei der Erarbeitung Ihrer betrieblichen Klimastrategie zu unterstützen.

Folgende Fragestellungen werden u.a. diskutiert:     

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich aus der Novelle des EDL-G, KWKG und EEG?

  • Wann müssen Drittmengen gemessen, wann dürfen diese geschätzt werden?

  • Welche Fristen und Meldepflichten müssen in 2020 beachtet werden?

  • Wie hat sich der Rechtsrahmen für Elektromobilität geändert?

  • Was regelt das neue Gebäudeenergiegesetz?

  • Was gilt es bei Aufbau einer Klimastrategie 2030 bzw. 2050 zu berücksichtigen? Wie lassen sich gesetzte Klimaziele erfolgreich realisieren (Stichwort: freiwillige Kompensation)?

  • Welche Vorteile bieten Power Purchase Agreements mit Erneuerbaren Energien? Welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?

 

Die Veranstaltung wird in Kooperation mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen e. V., dem Institut der Norddeutschen Wirtschaft e. V. und der Dienstleistungsgesellschaft der Norddeutschen Wirtschaft mbH durchgeführt.

Als Referenten werden Herr Dr. Christian Hampel (Ernst & Young Law GmbH), Herr Dr. Martin Geipel (Noerr LLP), Herr Marco Böttger (ISPEX AG), Herr Jan-Marten Krebs (sustainable AG) sowie Herr Dominik Hübler (NERA Economic Consulting) vertreten sein.  

>> Programm

Fotolia_81176226_L.jpg
Einsteigerschulung „Crash-Kurs Emissionshandel: Basiswissen für die 3. und 4. HP“

München, 19. Februar 2020, 10:00 bis 17:00 Uhr

Unsere Einsteigerschulung vermittelte ein umfangreiches Basiswissen rund um den EU-ETS sowie wertvolle Praxistipps für den Betriebsalltag als Emissionshandelsbeauftragter. Hierbei gingen wir auch auf die geänderten Anforderungen in der 4. HP ein, die 2021 startet.

 

Wir diskutierten u. a. folgende Fragestellungen:     

  • Wie funktioniert der EU-ETS? Welche Akteure nehmen an diesem teil?

  • Welche Termine und Fristen müssen Sie beachten? Mit welchen Aufgaben sind diese verbunden?

  • Was gilt es bei der Ermittlung, Überwachung und Berichterstattung der Emissionen zu berücksichtigen?

  • Wie läuft der Prozess der Verifizierung ab? Welche Problemstellungen können hierbei auftreten?

  • Wie läuft der Zertifikatehandel ab? Welche Faktoren beeinflussen die Zertifikatspreise?

 

Als Referenten durften wir Herrn David Kroll (GUTcert), Herrn Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH) sowie Herrn Christian Winkler (UniCredit Bank AG) begrüßen.

>> Programm

>> Präsentationen

iStock_23580260_LARGE.jpg
Seminar "Energie-Update 2020 – Klimastrategie 2050: Was Sie jetzt wissen müssen!"

München, 23. Januar 2020, 10:00 bis 17:15 Uhr

Die hohe Dynamik in der Energie- und Klimapolitik erfordert, dass Sie sich kontinuierlich über Änderungen informieren und auf neue Anforderungen vorbereiten. Mit unserem jährlichen Update brieften wir auch in diesem Jahr über die wichtigsten Neuerungen im Energierecht und gaben Tipps für die Überarbeitung der betrieblichen Klimastrategie 2050.

Folgende Fragestellungen wurden u.a. diskutiert:     

  • Welche neuen Anforderungen ergeben sich aus der Novelle des EDL-G, KWKG und EEG?

  • Wann müssen Drittmengen gemessen, wann dürfen diese geschätzt werden?

  • Welche Fristen und Meldepflichten müssen in 2020 beachtet werden?

  • Wie hat sich der Rechtsrahmen für Elektromobilität geändert?

  • Was regelt das neue Gebäudeenergiegesetz?

  • Was gilt es bei Aufbau einer Klimastrategie 2030 bzw. 2050 zu berücksichtigen? Wie lassen sich gesetzte Klimaziele erfolgreich realisieren (Stichwort: freiwillige Kompensation)?

  • Welche Vorteile bieten Power Purchase Agreements mit Erneuerbaren Energien? Welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?

 

Als Referenten durften wir Herrn Niko Liebheit (Becker Büttner Held), Herrn Dr. Martin Geipel und Herrn Christian Alexander Mayer (Noerr LLP), Herrn Marco Böttger (ISPEX AG) sowie Herrn Jan-Marten Krebs (sustainable AG) begrüßen.  

>> Programm

>> Präsentationen

bottom of page