Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse im EU-ETS – Was müssen Anlagenbetreiber wissen?
Do., 28. Sept.
|Online-Seminar
Briefing zu den Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im EU-ETS und die damit einhergehenden neuen To Dos mit Iris Steinigk (DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle), Christopher Kapaun (verico SCE) sowie Nina Gutsche (BLE – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)


Datum und Zeit
28. Sept. 2023, 10:00 – 12:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Seit diesem Jahr greifen die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) auch für feste und gasförmige Biomasse-Brennstoffe im EU-Emissionshandel (EU-ETS): Anlagenbetreiber, die Biomasse einsetzen, dürfen den biogenen Anteil von Stoffströmen im Emissionsbericht nur noch dann abziehen, wenn die RED II-Kriterien nachweislich eingehalten werden. Zudem sind sie aufgefordert, ihren Überwachungsplan möglichst zeitnah anzupassen und bei der DEHSt einzureichen.
Mit unserer Veranstaltung briefen wir Sie ausführlich rund um das Thema Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im EU-ETS und die damit einhergehenden neuen To Dos.
Programm und Referenten
TOP 1: Anforderungen an die Nachhaltigkeitsnachweise – Wer muss ab wann was nachweisen?
Iris Steinigk, Fachgebiet Emissionsüberwachung, -berichterstattung und Verifizierung im Emissionshandel,
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), Berlin