Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse im EU-ETS – Was müssen Anlagenbetreiber wissen?
Do., 28. Sept.
|Online-Seminar
Briefing zu den Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im EU-ETS und die damit einhergehenden neuen To Dos mit Iris Steinigk (DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle), Christopher Kapaun (verico SCE) sowie Nina Gutsche (BLE – Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)
Datum und Zeit
28. Sept. 2023, 10:00 – 12:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Seit diesem Jahr greifen die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) auch für feste und gasförmige Biomasse-Brennstoffe im EU-Emissionshandel (EU-ETS): Anlagenbetreiber, die Biomasse einsetzen, dürfen den biogenen Anteil von Stoffströmen im Emissionsbericht nur noch dann abziehen, wenn die RED II-Kriterien nachweislich eingehalten werden. Zudem sind sie aufgefordert, ihren Überwachungsplan möglichst zeitnah anzupassen und bei der DEHSt einzureichen.
Mit unserer Veranstaltung briefen wir Sie ausführlich rund um das Thema Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im EU-ETS und die damit einhergehenden neuen To Dos.
Programm und Referenten
TOP 1: Anforderungen an die Nachhaltigkeitsnachweise – Wer muss ab wann was nachweisen?
Iris Steinigk, Fachgebiet Emissionsüberwachung, -berichterstattung und Verifizierung im Emissionshandel,
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt), Berlin
TOP 2: Praxiswissen rund um die Umsetzung der neuen Vorgaben
Christopher Kapaun,
verico SCE, Zolling
TOP 3: Nabisy-Datenbank im Bereich des Emissionshandels
Nina Gutsche, Referat Nachhaltige Biomasse, EU-Düngeprodukte,
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.
Zentrale Fragestellungen
- Was regeln die RED II, MVO und EHV 2030 in puncto Nachhaltigkeitsanforderungen an Biomasse?
- Wann bin ich verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsnachweis vorzulegen? Was gilt bei selbst hergestellter Biomasse? Was gilt beim Bezug von Biomasse?
- Was ist konkret nachzuweisen? Ab wann und in welcher Form sind die Nachhaltigkeitsnachweise zu erbringen?
- Welche Übergangsvorschriften gelten unter welchen Voraussetzungen für das Berichtsjahr 2023 (Stichwort: Mangel an Zertifizierern und fehlende Umsetzung in Nabisy)? Wie können diese in Anspruch genommen werden?
- Welche Anforderungen müssen der geänderte Überwachungsplan und die vorzulegende Verfahrensbeschreibung erfüllen?
- Welche Zertifizierungssysteme gibt es? Wie läuft die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Ausstellung der Nachhaltigkeitsnachweise ab?
- Wie funktioniert die Nabisy-Datenbank? Wer benötigt einen Nabisy-Zugang? Wie erhalte ich diesen? Welche Daten sind für die Nutzung von Nabisy als EU-ETS-Anlagenbetreiber erforderlich?
Hinweis
Um Sie bestmöglich bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre konkreten Fragestellungen hierzu zukommen zu lassen. Wir werden diese an die Referenten weiterleiten und versuchen diese – so gut als möglich – im Rahmen der Veranstaltung zu thematisieren.
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!