ETS 2 vs. nationaler Brennstoffemissionshandel
Di., 05. Dez.
|Online-Seminar
Worauf müssen sich Inverkehrbringer einstellen? Welche Besonderheiten gelten für den Abfallsektor? Mit Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle), Niko Liebheit (Becker Büttner Held) und Thomas Mühlpointner (FutureCamp Climate GmbH)


Datum und Zeit
05. Dez. 2023, 10:00 – 12:30
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Auf EU-Ebene wird ab 2027 ein separates Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr, den Gebäudebereich und weitere Sektoren eingeführt. Der sog. „ETS 2“ nimmt – wie unser nationaler Brennstoffemissionshandel (nEHS) – die Inverkehrbringer von Heiz- und Kraftstoffen in die Pflicht. Diese müssen erstmals für das Jahr 2024 die Emissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen berichten. Der nEHS wird perspektivisch im neuen ETS 2 aufgehen.
Mit unserer Veranstaltung möchten wir Sie dabei unterstützen, sich bestmöglich und frühzeitig auf den europäischen ETS 2 vorzubereiten. Zudem diskutieren wir über aktuelle Fragestellungen, die den nEHS betreffen, wie z. B. die Einbeziehung des Abfallsektors.
Programm und Referenten
TOP 1: Überblick über den ETS 2 und Folgen für den nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS)
Niko Liebheit, Rechtsanwalt, Partner,
Becker Büttner Held – Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Berlin