CO2-Grenzausgleich – CBAM-Berichtspflichten und Datenmanagement erfolgreich umsetzen
Di., 19. März
|Online-Seminar
Tipps für die praktische Bewältigung des CBAM – vor allem mit Blick auf die Berichterstattung ab Juli 2024 mit Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Dr. Roland Geres (FutureCamp), Daniel Scholz (The Climate Desk), Richard J. Albert (EY) sowie Felix Quandt (Schaeffler AG)
Datum und Zeit
19. März 2024, 10:00 – 12:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Bis Ende 2025 läuft die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM). In dieser müssen die Importeure der vom CBAM erfassten Produkte quartalsweise Berichte erstellen und u. a. die direkten und indirekten Emissionen melden, die mit den importierten Waren verbunden sind. Bei den ersten CBAM-Berichten gelten Erleichterungen in puncto Korrekturen und Monitoring. Ab Juli 2024 dürfen die anfangs noch zulässigen Standardwerte nur noch begrenzt Anwendung finden.
Mit unserem Online-Seminar möchten wir Sie bei der Umsetzung des CBAM – vor allem mit Blick auf die Berichterstattung ab Juli 2024 – unterstützen und Ihnen praktische Tipps für die Datenerhebung, die Ermittlung der Emissionen und die Kooperation mit Ihren Lieferanten vermitteln.
Programm und Referenten
TOP 1: CO2-Grenzausgleich: Überblick über das Instrument und die resultierenden Pflichten für Importeure
Dr. Jürgen Landgrebe, Leiter,
DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle, Berlin
TOP 2: Berichtsanforderungen des CBAM verstehen & umsetzen
Dr. Roland Geres, Geschäftsführer, FutureCamp Holding GmbH, München
Daniel Scholz, Partner, The Climate Desk TCD Consulting GmbH, München
TOP 3: Empfehlungen für die Datensammlung und die Kooperation mit den Lieferanten
Richard J. Albert, Partner,
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Leipzig
TOP 4: Praxisbericht: Umsetzung des CBAM im Unternehmen
Felix Quandt, Professional Corporate & Sustainability Strategy,
Schaeffler AG, Herzogenaurach
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.
Zentrale Fragestellungen
- Welche Sektoren, Produkte, Emissionen und Treibhausgase fallen unter den CBAM? Wer ist berichtspflichtig? Wie geht es mit dem CBAM perspektivisch weiter?
- Welche Pflichten sind in der Übergangsphase, welche im Regelbetrieb d. h. ab 2026 einzuhalten? Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverletzungen?
- Welche Erleichterungen greifen bei den ersten CBAM-Berichten? Was sind die „Lessons learnt“ aus dem ersten CBAM-Bericht?
- Welche Monitoring-Anforderungen gelten vor, welche nach Juli 2024? Mit welchen Methoden sind die direkten und indirekten Emissionen zu berechnen? Wann sind Standardwerte (weiter) zulässig?
- Wann und wie sind die Emissionen aus Vorprodukten zu berücksichtigen? Was gilt bei veredelten Produkten und Rückwaren?
- Wie sind die im Herkunftsland entrichteten CO2-Preise zu ermitteln und zu berechnen?
- Wie gelange ich an die benötigten Daten und vor allem an verlässliche Daten? Wie lassen sich diese systematisch sammeln und verwalten?
- Welche Tools gibt es, um auf die Lieferanten zuzugehen?
- Wie lassen sich die CBAM-Mehrkosten erheben und bewerten? Welche strategischen Ableitungen können in puncto Lieferketten- und Beschaffungsplanung getroffen werden?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!