Update Entlastungen 2024: KTF-Urteil, ökologische Gegenleistungen, Preisbremsen-Endspurt & Abwärme-Meldepflichten
Mi., 08. Mai
|Online-Seminar
Überblick über wichtigsten aktuellen To Dos im Energiebereich und die zentralen Neuerungen bei den Entlastungstatbeständen mit Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld), Marco Böttger (ISPEX AG), Dr. Christian Hampel und Antonia Bürger (BDO Legal) sowie Jacqueline Rothkopf (Ritter Gent Collegen)
Datum und Zeit
08. Mai 2024, 10:00 – 12:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Für eine ganze Reihe von Entlastungen sind zwischenzeitlich sog. „ökologische Gegenleistungen“ zu erbringen und nachzuweisen. Im „Endspurt“ bei den Energiepreisbremsen ist bis zum 31. Mai 2024 eine finale Selbsterklärung einzureichen. Einen Monat später endet die Frist für die erstmalige Übermittlung der Abwärme-Informationen im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).
Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über wichtigsten aktuellen To Dos im Energiebereich und die zentralen Neuerungen bei den Entlastungstatbeständen.
Programm und Referenten
TOP 1: Folgen des Urteils zum Klima- und Transformationsfonds für die Industrie
Dr. Markus Ehrmann, Rechtsanwalt, Partner,
Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft, Hamburg
TOP 2: Entlastungstatbestände & ökologische Gegenleistungen: EnFG, BECV, SPK, StromStG und EnergieStG
Marco Böttger, Vorstand,
ISPEX AG, Bayreuth
TOP 3: Endspurt bei den Preisbremsen – Was ist bis wann zu tun? Was gilt es zu beachten?
Dr. Christian Hampel, Rechtsanwalt, Partner,
Antonia Bürger, Rechtsanwältin,
BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
TOP 4: Energieeffizienzgesetz (EnEfG): Fokus Meldepflichten zum Thema Abwärme
Jacqueline Anni Rothkopf, Rechtsanwältin,
Ritter Gent Collegen, Hannover
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.
Zentrale Fragestellungen
- Welche Folgen hat das Urteil zum Klima- und Transformationsfonds für die Förderprogramme und Entlastungen für die Industrie?
- Welche Voraussetzungen sind für den Erhalt der Besonderen Ausgleichsregelung, der BEHG-Carbon-Leakage- sowie der Strompreiskompensation zu erfüllen? Wer ist beihilfeberechtigt? Welche Gegenleistungen sind für welche Entlastung in welcher Form nachzuweisen? Was gilt es speziell bei den diesjährigen Antragsverfahren zu beachten? Welche Fristen muss ich im Blick behalten?
- ISO 50001 vs. Energieaudit vs. EMAS – Welches System macht im Lichte der ökologischen Gegenleistungen (und dem EnEfG) Sinn?
- Welche Entlastungen werden im Strom- und Energiesteuerrecht noch gewährt? Was hat sich hier geändert? Welche Entlastungen fallen weg?
- Welche Meldungen, Nachweise und Anträge sind im Zuge der Endabrechnung bei den Preisbremsen einzureichen? Wann muss bzw. sollte man eine „finale Selbsterklärung“ übermitteln? Was gilt es hierbei zu beachten?
- Welche zentralen Neuerungen ergeben sich bei den Preisbremsen aus dem jüngsten FAQ-Update des BMWK?
- Welche Informationen zum Thema Abwärme sind nach dem EnEfG bis wann in welcher Form zu melden? Welche Begriffe zur Abwärme sind zu unterscheiden?
- Welche Abwärmepotentiale können als „unwesentlich“ eingestuft werden? Inwieweit gibt es eine Bagatellgrenze? Was gilt bei verbundenen Unternehmen und Industrieparks?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!