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Förderprogramme für die Dekarbonisierung: Zweite Gebotsrunde zu den Klimaschutzverträgen und weitere Förderinstrumente

Do., 25. Juli

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Online-Seminar

Praktische und rechtliche Tipps zu Klimaschutzverträgen und weiteren Förderprogrammen mit Fabian Rottmann (BBH Consulting AG), Yvonne Hanke (Ritter Gent Collegen) sowie Dr. Andrea Puschhof (FirstBlue GmbH)

Anmeldung abgeschlossen
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Förderprogramme für die Dekarbonisierung: Zweite Gebotsrunde zu den Klimaschutzverträgen und weitere Förderinstrumente
Förderprogramme für die Dekarbonisierung: Zweite Gebotsrunde zu den Klimaschutzverträgen und weitere Förderinstrumente

Datum und Zeit

25. Juli 2024, 10:00 – 12:45

Online-Seminar

Über die Veranstaltung

Im Sommer 2024 soll das vorbereitende Verfahren für die zweite Gebotsrunde zum Förderprogramm Klimaschutzverträge starten. Das zweite Gebotsverfahren ist für Herbst 2024 anvisiert. Neben den Klimaschutzverträgen gibt es eine Reihe weiterer Förderinstrumente, die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen.

Ziel unserer Veranstaltung ist es, Sie bestmöglich auf die nächste Antragsrunde zu den Klimaschutzverträgen vorzubereiten und Ihnen hierzu praktische und rechtliche Tipps an die Hand zu geben. Wir laden Sie ein, uns bereits vorab Ihre konkreten Fragestellungen zukommen zu lassen, damit wir diese im Rahmen der Veranstaltung gemeinsam diskutieren können.

Darüber hinaus stellen wir Ihnen weitere Programme und Instrumente vor, die darauf abzielen, klimafreundliche Projekte und grüne Transformationstechnologien zu fördern, wie z. B. die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, die zeitnah starten soll.

Programm und Referenten

TOP 1: Klimaschutzverträge – Förderung klimaneutraler Produktionsverfahren in der Industrie

Fabian Rottmann, Counsel, 

BBH Consulting AG, Köln

TOP 2: Rechtliche Fragestellungen und Fallstricke rund um den Abschluss von Klimaschutzverträgen

Yvonne Hanke, Rechtsanwältin, 

Ritter Gent Collegen Rechtsanwälte PartG mbB, Hannover

TOP 3: Diskussions- und Fragerunde – Raum für Ihre individuellen Frage- und Problemstellungen

TOP 4: Förderinstrumente für die Dekarbonisierung – Welche weiteren Programme sollten Unternehmen kennen?

Dr. Andrea Puschhof, Senior Consultant, 

FirstBlue GmbH, Düsseldorf

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier

Zentrale Fragestellungen

  • Wie funktioniert das Förderinstrument der Klimaschutzverträge (KSV)? 
  • Welche Unternehmen sind antragsberechtigt? Welche Vorhaben können unter welchen Voraussetzungen unter dem Programm (nicht) gefördert werden?
  • Was versteht man unter dem Referenzsystem? Was kennzeichnet ein „transformatives Produktionsverfahren“? Wie sind die Mehrkosten gegenüber dem Referenzsystem zu ermitteln? Wie wird die Treibhausgaseinsparung berechnet?
  • Wie funktioniert der Förder- und Zahlungsmechanismus? Was versteht man unter der „Dynamisierung“, dem „effektiven CO2-Preis“ und dem „grünen Mehrerlös“? Wie lege in den Gebotspreis fest? Wie quantifiziere ich Risiken monetär? 
  • Wie laufen das Vorverfahren und das Gebotsverfahren ab? Was gilt es bei der Teilnahme am Vorverfahren zu beachten? Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe? 
  • Wozu verpflichte ich mich durch die Teilnahme am Vor- und Gebotsverfahren? Welche Risiken gehen damit einher? Kann ich mein Gebot zurückziehen?
  • Wie spielen Klimaschutzverträge mit anderen Entlastungen, Privilegien und Förderungen zusammen? Inwieweit ist eine Kumulierung möglich? 
  • Wie stark bin ich an die Vorgaben des Klimaschutzvertrags gebunden? Inwieweit sind Änderungen während der Laufzeit des Vertrags möglich? Was passiert bei Verstößen gegen die Vertragsinhalte? Was sind die Bedingungen und Folgen einer Kündigung des Vertrags?
  • Welche weiteren Förderprogramme (z. B. Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz sowie Energie- und Ressourceneffizienz Wirtschaft, EU-Förderprogramm, Energieforschungsprogramm oder Technologieoffensive Wasserstoff) können Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen? 
  • Wer ist jeweils antragsberechtigt? Welche Vorhaben und Kosten können gefördert werden? Wie erfolgt die Förderung? Welche Fristen gilt es zu beachten?

Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

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