Sorgfaltspflichten in der Lieferkette - LkSG, CSDDD & Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten erfolgreich umsetzen
Do., 21. März
|Online-Seminar
Überblick über die Regularien und praktische Tipps zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten mit Anne Lauenroth sowie Dr. Stefanie Espitalier (BDI), David Pyka (Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte) sowie Uwe Erling LLM und Ricardo Ehe (Pohlmann & Company)


Datum und Zeit
21. März 2024, 10:00 – 12:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Seit dem 01. Januar 2024 greift das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Auf EU-Ebene wurde unterdessen eine Einigung über die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)“ erzielt, deren Vorgaben das Ambitionslevel des deutschen LkSG weit übersteigen. Die ebenfalls neue „EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten“ sieht besondere Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, die mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz, Soja, Ölpalmen und Rindern sowie daraus hergestellten Erzeugnissen handeln.
Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Regularien zum Thema Sorgfaltspflichten. Zudem vermitteln wir Ihnen Tipps, wie Sie die resultierenden Pflichten und Anforderungen im Unternehmen praktisch umsetzen können.
Programm und Referenten
TOP 1: Deutsches Lieferkettengesetz (LkSG) vs. EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) – Was gilt für wen ab wann?
Anne Lauenroth, Referentin,
Dr. Stefanie Espitalier, Senior Manager,