Sorgfaltspflichten in der Lieferkette - LkSG, CSDDD & Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten erfolgreich umsetzen
Do., 21. März
|Online-Seminar
Überblick über die Regularien und praktische Tipps zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten mit Anne Lauenroth sowie Dr. Stefanie Espitalier (BDI), David Pyka (Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte) sowie Uwe Erling LLM und Ricardo Ehe (Pohlmann & Company)
Datum und Zeit
21. März 2024, 10:00 – 12:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Seit dem 01. Januar 2024 greift das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Auf EU-Ebene wurde unterdessen eine Einigung über die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)“ erzielt, deren Vorgaben das Ambitionslevel des deutschen LkSG weit übersteigen. Die ebenfalls neue „EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten“ sieht besondere Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, die mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz, Soja, Ölpalmen und Rindern sowie daraus hergestellten Erzeugnissen handeln.
Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Regularien zum Thema Sorgfaltspflichten. Zudem vermitteln wir Ihnen Tipps, wie Sie die resultierenden Pflichten und Anforderungen im Unternehmen praktisch umsetzen können.
Programm und Referenten
TOP 1: Deutsches Lieferkettengesetz (LkSG) vs. EU-Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) – Was gilt für wen ab wann?
Anne Lauenroth, Referentin,
Dr. Stefanie Espitalier, Senior Manager,
BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Berlin und Brüssel
TOP 2: Der unternehmerische Sorgfaltsprozess nach dem LkSG – Tipps zur praktischen Umsetzung
David Pyka, Berater,
Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, Berlin
TOP 3: Sorgfaltspflichten der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Uwe Erling LLM, Partner,
Ricardo Ehe, Senior Consultant,
Pohlmann & Company – Rechtsanwälte PartG mbB, München
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.
Zentrale Fragestellungen
- Welche Unternehmen fallen ab wann (indirekt) unter die Vorgaben des LkSG? Wie ist die Lieferkette im LkSG definiert? Welche Sorgfaltspflichten sind im Einzelnen bis wann zu erfüllen?
- Wie ist die Erfüllung der Pflichten des LkSG zu dokumentieren und zu berichten? Wann und wie werden die Berichte durch das BAFA geprüft? Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverstößen?
- Wie steht es um die CSDDD? Welche Folgen hat die EU-Richtlinie für das LkSG? Für welche Unternehmen greifen ab wann die Vorgaben der CSDDD? Welche werden indirekt betroffen sein? Welche Sanktionen und Haftungsrisiken drohen bei Pflichtverletzungen?
- Wo liegen die zentralen Unterschiede zwischen CSDDD und LkSG (Stichwort: Themenspektrum, Lieferkettendefinition, Plan zur Kompatibilität mit dem 1,5 Grad-Ziel)?
- Wie lässt sich ein angemessenes und wirksames Risikomanagement im eigenen Unternehmen implementieren? Wie ist bei der Risikoanalyse vorzugehen? Welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen können ergriffen werden?
- Was gilt es bei der Etablierung von Beschwerdeverfahren sowie bei der Erstellung von Grundsatzerklärung und Code of Conduct zu beachten?
- Für welche Unternehmen, Rohstoffe und Folgeerzeugnisse ist die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten relevant?
- Welche Pflichten müssen die nach der Entwaldungsverordnung betroffenen Akteure bis wann erfüllen? Was hat es mit dem Benchmarkingsystem auf sich, das länderspezifische Risikokategorien beschreibt?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!