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Do., 19. Mai

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Online-Seminar

Entlastungen im nationalen Brennstoffemissionshandel - Wer kann wovon profitieren?

Überblick über die verschiedenen Entlastungstatbestände des BEHG und praktische Tipps rund um die Inanspruchnahme der Entlastungen mit Dr. Jürgen Landgrebe (DEHSt), Dr. Sabine Schulte-Beckhausen (WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) und Dr. Thilo Schaefer (IW Köln)

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Entlastungen im nationalen Brennstoffemissionshandel - Wer kann wovon profitieren?
Entlastungen im nationalen Brennstoffemissionshandel - Wer kann wovon profitieren?

Datum und Zeit

19. Mai 2022, 10:00 – 12:15

Online-Seminar

Über die Veranstaltung

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sieht verschiedene Entlastungen vor, um indirekte Belastungen des nationalen Emissionshandels auszugleichen: Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) regelt Beihilfen für Unternehmen aus Carbon-Leakage-gefährdeten Sektoren. Auch im Fall einer Doppelbelastung durch den nationalen und europäischen Emissionshandel sowie bei „unzumutbaren“ Härten kann eine finanzielle Kompensation beantragt werden.

Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Entlastungstatbestände des BEHG und vermitteln praktische Tipps rund um die Inanspruchnahme der Entlastungen. Ferner informieren wir über den Status Quo und die nationalen Folgen des geplanten europäische Handelssystems für die Sektoren Straßenverkehr und Gebäude.

Programm und Referenten

TOP 1: Entlastungstatbestände des BEHG im Überblick 

Dr. Jürgen Landgrebe, Leiter,

 DEHSt – Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, Berlin

TOP 2: Praxiswissen rund um die Inanspruchnahme der BEHG-Entlastungen 

Dr. Sabine Schulte-Beckhausen, Partner, Rechtsanwältin, 

WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln 

TOP 3: Separater EU-ETS für Gebäude und Straßenverkehr: Aktueller Stand und Folgen für das nationale System

Dr. Thilo Schaefer, Leiter des Kompetenzfelds Umwelt, Energie, Infrastruktur, 

Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V., Köln

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.

Zentrale Fragestellungen

  • Inwieweit unterscheiden sich die verschiedenen Entlastungstatbestände des BEHG? Welche Unternehmen können von welcher Entlastung profitieren?
  • Wie gestalten sich die Antragsverfahren? Welche Antragsvoraussetzungen müssen erfüllt werden? Welche Nachweise sind erforderlich? Welche Fristen gilt es einzuhalten?
  • BECV: Gilt die Zuordnung zu einem beihilfefähigen Sektor auch für selbstständige oder einzelne Unternehmensteile und Nebentätigkeiten? Wie ermittle ich die berücksichtigungsfähigen Brennstoffmengen? Wie und ab wann sind Gegenleistungen für die Inanspruchnahme der Entlastung nachzuweisen?
  • Finanzielle Kompensation doppelt belasteter Unternehmen: Wie soll die kompensationsfähige Brennstoffmenge ermittelt werden? Wie sollen eingelagerte Brennstoffe behandelt werden?
  • Härtefallregelung: Wie wird die „unzumutbare Härte“ ermittelt? Wie kann die „Unvermeidbarkeit“ der BEHG-Kostenbelastung nachgewiesen werden?
  • ETS 2: Wie soll der geplante separate EU-ETS für Gebäude und Straßenverkehr aussehen? Wie steht es um die Verhandlungen? Welche Folgen hätte das europäische System für den nationalen Brennstoffemissionshandel?

Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt.und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

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