
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit spielt für viele Unternehmen inzwischen eine zentrale Rolle in ihrer strategischen Ausrichtung. Durch unterschiedlichste Maßnahmen versuchen Unternehmen, ihrer Produkte langlebiger, umwelt- und ressourcenschonender zu gestalten. Treibende Kräfte sind dabei besonders die steigenden Anforderungen von Kunden und Handelspartnern sowie auf politischer Ebene die regulatorische Pflichten.
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​Mit Blick auf die regulatorischen Pflichten im Bereich der Nachhaltigkeit ist insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu nennen. Die CSRD ist der zentrale Rechtsakt der Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfasst in ihrem Anwendungsbereich allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen.
Sie wird begleitet von den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen einheitlichen Bilanzierungsstandard entlang der gesamten Wertschöpfungskette schaffen und gemäß deren Anforderungen es zu berichten gilt.
Daneben bestimmen weitere Rechtsakte wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) - auch bekannt als europäisches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Kern verpflichtet die CSDDD Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten, zu verhindern, und darüber transparent zu berichten.
Weitere nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten betreffen beispielsweise die EU-Taxonomie - einem Klassifikationssystem zur Einordnung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten - sowie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).​
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Ein weiterer Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das Verhindern von Greenwashing.
Greenwashing, also das irreführende Bewerben von Produkten oder Unternehmen als umweltfreundlich ohne belastbare Grundlage, untergräbt Vertrauen und behindert echte Fortschritte im Klimaschutz.
Um dem entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission zwei Initiativen auf den Weg gebracht: Die Green Claims Directive soll Unternehmen künftig u.a. dazu verpflichten, Umweltaussagen mit wissenschaftlich belastbaren Nachweisen zu untermauern und durch eine Prüfung verifizieren zu lassen. Inwieweit die Green Claims Directive verabschiedet wird, bleibt aber noch abzuwarten.
Parallel dazu stärkt die Empowering Consumers Directive die Rechte der Verbraucher, indem sie irreführende Umweltaussagen verbietet und Transparenz bei Produktaussagen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Umweltauswirkungen einfordert. Die Richtlinie ist bereits seit März 2024 in Kraft.
HIERFÜR STEHEN WIR​
Diese Berichtspflichten sollen in erster Linie dafür sorgen, grobe Umweltverschmutzung und Verstöße gegen die Menschenrechte zu verhindern. Außerdem sollen Sie Investitionen in nachhaltige Technologien unterstützen und umweltfreundliche Produkte fördern.
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Gleichzeitig stehen deutsche und europäische Unternehmen in einem weltweiten Markt unter besonderem Druck. Denn Unternehmen aus Regionen mit weniger ambitionierten Klima- und Nachhaltigkeitszielen erlangen durch die fehlenden Nachhaltigkeitspflichten einen Wettbewerbsvorteil.
In diesem Zuge ist das von der EU-Kommission aufgesetzte Omnibuspaket zur Verringerung bürokratischer Belastungen insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken.
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Weitere Maßnahmen sollten insbesondere den Aufbau Grüner Leitmärkte, auf denen klima- und umweltfreundlich hergestellte Grundstoffe wie Stahl gehandelt werden sowie die Förderung der Kreislaufwirtschaft betreffen. Besonders die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft kann perspektivisch neben einem reduzierten Bedarf an Rohstoffen zu einer strategischen Unabhängigkeit beitragen.
DAS TUN WIR​
Mit unseren Veranstaltungen und unserem Infoservice informieren wir unsere Mitglieder zeitnah über Änderungen des energierechtlichen Rahmens und damit einhergehende Pflichten und Herausforderungen.​