
EU-ETS 2
Der EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EU-ETS 2) ist ein neues, zentrales Instrument der europäischen Klimapolitik zur Erreichung der Klimaziele bis 2050.
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Ab dem 1. Januar 2028 startet das System offiziell und ergänzt den bestehenden ETS 1, der die Emissionen der Industrie, Energie und Luftfahrt bepreist.
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Der ETS 2 umfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe im Gebäude- und Straßenverkehrssektor. Erfasst werden dabei nicht die Endverbraucher selbst, sondern die Inverkehrbringer von Brennstoffen.
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Mit dem ETS 2 wird eine neue Obergrenze (Cap) für die Emissionen aus den betroffenen Sektoren eingeführt. Innerhalb dieser Grenze müssen die betroffenen Akteure Emissionszertifikate erwerben – entweder über Auktionen oder gegebenenfalls in begrenztem Umfang über Zuteilungen. Auch im ETS 2 berechtigt jedes Zertifikat zum Ausstoß einer Tonne COâ‚‚e.
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Das Ziel des Systems ist es, Anreize zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr und Gebäudebereich zu schaffen – insbesondere durch die Einführung eines COâ‚‚-Preises. Dieser soll fossile Energieträger verteuern und Investitionen in klimafreundliche Alternativen fördern.
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Die rechtliche Grundlage bildet die novellierte EU-Emissionshandelsrichtlinie, ergänzt durch neue EU-Verordnungen zur Umsetzung des ETS 2.
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Ursprünglich sollte der Zertifikatehandel im ETS 2 bereits im Jahr 2027 beginnen. Nach Beratungen im Rahmen der Zielvereinbarung für das 2040-Klimaziel haben sich die EU-Mitgliedsstaaten jedoch auf eine Verschiebung um ein Jahr geeinigt.
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In Deutschland wird die Einführung des ETS 2 mit dem bereits bestehenden nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) abgestimmt, das seit 2021 einen COâ‚‚-Preis auf Brennstoffe erhebt. Ab 2028 soll der EU-ETS 2 das nEHS im Gebäudesektor und Straßenverkehr vollständig ablösen.
HIERFÜR STEHEN WIR​
Wir unterstützen die Einführung des ETS 2 als wichtigen Baustein einer effizienten und marktwirtschaftlichen europäischen Klimapolitik.
Der Übergang vom nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) in den ETS 2 muss dabei aber möglichst reibungslos erfolgen, um Unternehmen Planungssicherheit zu garantieren. Zudem sind doppelte Berichtspflichten und unnötige bürokratische Belastungen dringend zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Synergien zwischen ETS 1, nEHS und ETS 2EU-ETS 2 gezielt genutzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu sichern.
Daneben ist darauf zu achten, dass die Preisentwicklung im ETS 2 nicht zu übermäßig hohen Belastungen für Wirtschaft und Verbraucher führt.
DAS TUN WIR
​Wir berichten kontinuierlich über die politischen Diskussionen zur Weiterentwicklung des ETS 2. Hierdurch möchten wir unsere Mitglieder frühzeitig auf potentielle betriebliche Konsequenzen aufmerksam machen. Zudem informieren wir über die Anforderungen, die sich aus dem laufenden Vollzug des ETS 2 ergeben.​
Hierzu führen wir Veranstaltungen durch und berichten zeitnah mit unserem Infoservice über die oben genannten Themen.