Update Entlastungstatbestände 2023 - Strompreiskompensation, BesAR, Spitzenausgleich, Preisbremsen & Co.
Mi., 24. Mai
|Online-Seminar
Wichtigste Neuerungen bei den Entlastungen mit Dr. Markus Ehrmann (Köchling & Krahnefeld), Jens Nünemann (Ritter Gent Collegen), Niko Liebheit (Becker Büttner Held) sowie Stefan Zumpe (Energy and Real Estate Solutions)
Datum und Zeit
24. Mai 2023, 10:00 – 12:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Die Beantragung von Entlastungen wie der Strompreiskompensation, der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) sowie des Spitzenausgleichs gehört zu den jährlichen To Dos energieintensiver Unternehmen. In diesem Jahr gilt es bei der Antragstellung eine ganze Reihe von Neuerungen zu berücksichtigen: Hierzu zählen z. B. die nachzuweisenden ökologischen Gegenleistungen oder die neue (Entlastungs-)Systematik für die Energie-Umlagen nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Auch die Strom- und Gaspreisbremsen bringen diverse praktische Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen gilt.
Ziel unseres Online-Seminars ist es, Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Entlastungstatbeständen zu geben und Sie für die diesjährigen Antragsverfahren fit zu machen.
Programm und Referenten
TOP 1: Beantragung der Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2022
Dr. Markus Ehrmann, Rechtsanwalt, Partner,
Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft, Hamburg
TOP 2: Energiefinanzierungsgesetz: Besondere Ausgleichsregelung und weitere Entlastungstatbestände
Jens Nünemann, Rechtsanwalt,
RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB, Hannover
TOP 3: Entlastungen im Strom- und Energiesteuerecht – Was bleibt? Was hat sich geändert?
Niko Liebheit, Rechtsanwalt, Partner,
Becker Büttner Held – Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Berlin
TOP 4: Strom- und Gaspreisbremse: Praxistipps und Fallstricke
Stefan Zumpe, Geschäftsführender Gesellschafter,
Energy and Real Estate Solutions GmbH, Gräfelfing
Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.
Zentrale Fragestellungen
- Inwieweit haben sich die Antragsvoraussetzungen bei der Strompreiskompensation geändert? Welche Gegenleistungen sind in welcher Form für das Abrechnungsjahr 2022 (Antragsfrist: 30. Juni 2023) zu erbringen? Welche Gegenleistungen müssen in den folgenden Jahren nachgewiesen werden?
- Was hat sich durch das EnFG bei der BesAR geändert? Für welche Unternehmen lohnt sich eine Antragstellung? Was gilt es beim diesjährigen Antragsverfahren zu beachten (Antragsfrist: 30. Juni 2023)? Welche Gegenleistungen und Nachweise sind zu erbringen?
- Von welchen weiteren Entlastungstatbeständen des EnFG können Unternehmen profitieren (z. B. Herstellung von (grünem) Wasserstoff, Stromspeicher, Wärmepumpen & Co.)?
- Welche Entlastungen sieht das Strom- und Energiesteuerrecht für Unternehmen vor? Welche Meldepflichten und -fristen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) muss ich im Blick behalten?
- Was muss ich zur diesjährigen Beantragung des Spitzenausgleichs wissen? Wie geht es mit dem Spitzenausgleich ab 2024 weiter?
- Welche grundsätzlichen Neuerungen sind im Strom- und Energiesteuerrecht zu erwarten (Stichwort: Revision der EU-Energiesteuer-Richtlinie)?
- Wie funktionieren die Strom- und die Gaspreisbremse? Wie gestalten sich die Rahmenbedingungen der Preisbremsen? Welche Verpflichtungen und Fallstricke bringen diese mit sich?
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt.und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..
Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!