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Di., 09. Jan.

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Online-Seminar

Energieeffizienzgesetz – Praxistipps für die Umsetzung der neuen Pflichten

Briefing zu EnEfG, ISO 50001, EMAS, ValERI & Co. mit Dr. Christian Hampel (BDO Legal), Jochen Buser (GUTCert) und Dr. Nathanael Harfst (Berater und Dozent für Controlling, Energie- und Klimamanagement)

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Energieeffizienzgesetz – Praxistipps für die Umsetzung der neuen Pflichten
Energieeffizienzgesetz – Praxistipps für die Umsetzung der neuen Pflichten

Datum und Zeit

09. Jan. 2024, 10:00 – 12:45

Online-Seminar

Über die Veranstaltung

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems innerhalb von 20 Monaten. Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen Umsetzungspläne für alle wirtschaftlichen Energieeinsparmaßnahmen ausarbeiten und bestimmte Vorgaben zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme erfüllen. Auch Betreiber von Rechenzentren haben kurzfristig eine Reihe neuer Pflichten umzusetzen.

Mit unserem Online-Seminar möchten wir Ihnen einen Überblick über die Pflichten und Fristen des EnEfG geben. Ferner erhalten Sie Tipps für die geforderte Einführung eines Managementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS sowie für die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energiemaßnahmen nach der DIN EN 17463 (ValERI).

Programm und Referenten

TOP 1: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – Pflichten und Fristen im Überblick 

Dr. Christian Hampel, Rechtsanwalt, Partner, 

BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin

TOP 2: DIN EN ISO 50001 vs. EMAS – Was passt zu wem? 

Jochen Buser, GUT Certifizierungsgesellschaft für 

Managementsysteme mbH, Berlin 

TOP 3: Planung und Umsetzung von Effizienzmaßnahmen – Wirtschaftlichkeitsbewertung nach der DIN EN 17463

Dr. Nathanael Harfst, Berater und Dozent 

für Controlling, Energie- und Klimamanagement, Neusäß 

Das ausführliche Programm finden Sie >> hier.

Zentrale Fragestellungen

  • Welche Pflichten und Anforderungen bringt das EnEfG? Welche Fristen sind zu beachten? Wie spielt das EnEfG mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) zusammen?
  • Welche Unternehmen müssen bis wann ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen?
  • Wo liegen die zentralen Unterschiede zwischen den beiden zulässigen Systemen – der DIN EN ISO 50001 und EMAS? Welches System passt zu wem? Mit welchen Vor- und Nachteilen sind die jeweiligen Systeme verbunden?
  • Wie ist bei der Implementierung der Systeme vorzugehen? Welche zusätzlichen Mindestanforderungen sind nach dem EnEfG im Zusammenhang mit den Systemen zu erfüllen (z. B. Erfassung bestimmter Energiedaten oder Bewertung möglicher Abwärme-bezogener Maßnahmen).
  • Welche Maßnahmen müssen die geforderten Umsetzungspläne zu wirtschaftlichen Energiemaßnahmen umfassen? In welcher Form und bis wann sind die Pläne zu veröffentlichen?
  • Wie kann bei der Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen vorgegangen werden? Wie erfolgt die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Maßnahmen nach der DIN EN 17463 (ValERI), die nach dem EnEfG verpflichtend anzuwenden ist? Wie können die Maßnahmen dokumentiert und nachgewiesen werden?
  • Welche konkreten Vorgaben greifen in puncto Abwärmevermeidung und -nutzung?
  • Welche Pflichten müssen Betreiber von Rechenzentren ab wann erfüllen? Was ist bereits bis zum bzw. ab dem 01. Januar 2024 umzusetzen?
  • Welche Ausnahmen und Befreiungen sollen ggfs. für sog. „klimaneutrale Unternehmen“ greifen?

Anmeldung

Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00 Euro zzgl. MwSt..

Eine Anmeldung ist über den Anmeldebutton auf dieser Seite oder alternativ per Mail an co2ncept-plus@vbw-bayern.de möglich.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Diskussionen!

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