Biomasse in ETS 1, ETS 2 und nEHS – Unterschiede bei Anrechenbarkeit, Nachweis-führung und Berichterstattung
Mi., 25. März
|Online-Seminar
Basiswissen und aktuelle regulatorische Rahmenbedingungen für den Umgang mit Biomasse im ETS 1, ETS 2 und nEHS u.a. mit Gerd Stuhlmacher und Dr. Valerie Blettenberg (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie Frieda Becker und David Kroll (GUTcert GmbH)


Zeit & Ort
25. März 2026, 10:00 – 12:30
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Mit unserem Online-Seminar „Biomasse in ETS 1, ETS 2 und nEHS – Unterschiede bei Anrechenbarkeit, Nachweisführung und Berichterstattung“ geben wir einen kompakten Überblick über die aktuellen Anforderungen beim Einsatz von Biomasse in emissionshandelspflichtigen Anlagen.
Konkret beleuchten wir die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im ETS 1, ETS 2 und nEHS, die Vorgaben der Renewable Energy Directive III (RED III) sowie dessen nationale Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen zudem u.a. die Bedingungen zur Anrechenbarkeit von Biomasse, der korrekte Umgang mit Nachhaltigkeitsnachweisen, die Nutzung von Nabisy sowie typische Dos und Don’ts bei der Berichterstattung und Verifizierung.
Programm und Referenten
TOP 1: Basics zur Verwendung von Biomasse im europäischen und nationalen Emissionshandel
Gerd Stuhlmacher, Partner, Dr. Valerie Blettenberg, Associate, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, München