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Biomasse in ETS 1, ETS 2 und nEHS – Unterschiede bei Anrechenbarkeit, Nachweis-führung und Berichterstattung

Mi., 25. März

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Online-Seminar

Basiswissen und aktuelle regulatorische Rahmenbedingungen für den Umgang mit Biomasse im ETS 1, ETS 2 und nEHS u.a. mit Gerd Stuhlmacher und Dr. Valerie Blettenberg (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh) sowie Frieda Becker und David Kroll (GUTcert GmbH)

Biomasse in ETS 1, ETS 2 und nEHS – Unterschiede bei Anrechenbarkeit, Nachweis-führung und Berichterstattung
Biomasse in ETS 1, ETS 2 und nEHS – Unterschiede bei Anrechenbarkeit, Nachweis-führung und Berichterstattung

Zeit & Ort

25. März 2026, 10:00 – 12:30

Online-Seminar

Über die Veranstaltung

Mit unserem Online-Seminar „Biomasse in ETS 1, ETS 2 und nEHS – Unterschiede bei Anrechenbarkeit, Nachweisführung und Berichterstattung“ geben wir einen kompakten Überblick über die aktuellen Anforderungen beim Einsatz von Biomasse in emissionshandelspflichtigen Anlagen.


Konkret beleuchten wir die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im ETS 1, ETS 2 und nEHS, die Vorgaben der Renewable Energy Directive III (RED III) sowie dessen nationale Umsetzung. Im Mittelpunkt stehen zudem u.a. die Bedingungen zur Anrechenbarkeit von Biomasse, der korrekte Umgang mit Nachhaltigkeitsnachweisen, die Nutzung von Nabisy sowie typische Dos und Don’ts bei der Berichterstattung und Verifizierung.

Programm und Referenten


TOP 1: Basics zur Verwendung von Biomasse im europäischen und nationalen Emissionshandel


Gerd Stuhlmacher, Partner, Dr. Valerie Blettenberg, Associate, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, München


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