ETS 2 vs. nationaler Brennstoffemissionshandel – Worauf müssen sich Inverkehrbringer einstellen? Welche Besonderheiten g
Di., 05. Dez.
|Online-Seminar
Auf EU-Ebene wird ab 2027 ein separates Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr, den Gebäudebereich und weitere Sektoren eingeführt.


Zeit & Ort
05. Dez. 2023, 10:00 – 12:30
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Auf EU-Ebene wird ab 2027 ein separates Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr, den Gebäudebereich und weitere Sektoren eingeführt. Der sog. „ETS 2“ nimmt – wie unser nationaler Brennstoffemissionshandel (nEHS) – die Inverkehrbringer von Heiz- und Kraftstoffen in die Pflicht. Diese müssen erstmals für das Jahr 2024 die Emissionen der in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen berichten. Der nEHS wird perspektivisch im neuen ETS 2 aufgehen.
Ziel unserer Veranstaltung ist, Ihnen einen Überblick über den ETS 2 zu geben und Sie dabei zu unterstützen, sich bestmöglich und frühzeitig auf das neue System vorzubereiten.
Wir erläutern die Grundzüge des ETS 2 und stellen die wesentlichen Unterschiede zum nEHS und zum „regulären“ EU-Emissionshandel (EU-ETS 1) heraus. Auch diskutieren wir über die Herausforderungen beim Übergang vom europäischen zum nationalen System. Wir fassen die wichtigsten Fristen zusammen, die Sie im Blick behalten müssen. Zudem zeigen wir auf, wie im ETS 2 die Brennstoffemissionen zu überwachen, ermitteln und berichten…