Intensivtraining Fit for Nachhaltigkeitsberichterstattung
Di., 25. Feb.
|Online-Seminar


Zeit & Ort
25. Feb. 2025, 10:00 – 11:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Die europäische CSR-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) verpflichtet
künftig über 50.000 Unternehmen, bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenzulegen.
Neben Großunternehmen fallen auch börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen unter die Berichtspflicht.
Unternehmen in den Wertschöpfungsketten berichtspflichtiger Unternehmen sind indirekt durch die
neuen EU-Vorgaben betroffen: Sie müssen sich darauf einstellen, dass sie von ihren Lieferanten, Partnern und Kunden vermehrt Anfragen zu bestimmten Kennzahlen mit Nachhaltigkeitsbezug erhalten.
Die Berichtsanforderungen der CSRD werden durch derzeit zwölf europäische Berichtsstandards - die sog. European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - konkretisiert. Fünf Standards legen fest, welche Ziele, Strategien, Maßnahmen und Kennzahlen zum Thema Umwelt zu kommunizieren sind: