Nachhaltigkeitsnachweise für Biomasse im EU-ETS – Was müssen Anlagenbetreiber wissen?
Mo., 18. Sept.
|Online-Seminar
Seit diesem Jahr greifen die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) auch für feste und gasförmige Biomasse-Brennstoffe im EU-Emissi-onshandel (EU-ETS).


Zeit & Ort
18. Sept. 2023, 10:00 – 12:45
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Seit diesem Jahr greifen die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) auch für feste und gasförmige Biomasse-Brennstoffe im EU-Emissionshandel (EU-ETS): Anlagenbetreiber, die Biomasse einsetzen, dürfen den biogenen Anteil von Stoffströmen im Emissionsbericht nur noch dann abziehen, wenn die RED II-Kriterien nachweislich eingehalten werden. Zudem sind sie aufgefordert, ihren Überwachungsplan möglichst zeitnah anzupassen und bei der DEHSt einzureichen.
Mit unserer Veranstaltung briefen wir Sie ausführlich rund um das Thema Nachhaltigkeitsanforderungen an Biomasse im EU-ETS und die damit einhergehenden neuen To Dos.
Nach einem Überblick über den regulatorischen Rahmen erläutern wir, unter welchen Voraussetzungen Sie verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsnachweis vorzulegen und was Sie konkret nachweisen müssen. Sie erfahren, welche Übergangsvorschriften unter welchen Voraussetzungen für das Berichtsjahr 2023 gelten und wie Sie diese in Anspruch nehmen können. Des Weiteren sprechen wir über die Anforderungen, die der geänderte Überwachungsplan und die vorzulegende Verfahrensbeschreibung erfüllen müssen.
Daran anknüpfend erhalten Sie praktische Tipps rund um die Erfüllung…