Spotlight Ökologische Gegenleistungen: Gesetzliche Anforderungen, Anrechenbarkeit, Kombinationsmöglichkeiten,Fallstricke
Do., 22. Okt.
|Online-Seminar
Betriebliches Management von ökologischen Gegenleistungen & Valeri-Norm mit Lena Ziska (Ziska & Talhof), Christian Limmer (KPMG) und Prof. Dr. Ulrich Nissen (Hochschule Niederrhein).


Zeit & Ort
22. Okt. 2026, 10:00 – 12:30
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Damit Sie Beihilfen in Anspruch nehmen können, ist in der Regel der Nachweis von ökologischen Gegenleistungen zu erbringen. Dies gilt beispielsweise für die Entlastungen nach der Strompreiskompensation (SPK), dem Industriestrompreises (ISP), bei BECV-Anträgen oder in Bezug auf die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Mit unserem Online-Seminar möchten wir Ihnen aufzeigen, was und in welcher Höhe Sie als Unternehmen in Bezug auf Entlastungsinstrumente als Gegenleistungen nachweisen müssen. Wir gehen auf die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Beihilfen ein, zeigen auf wann Maßnahmen nicht umgesetzt werden müssen und thematisieren u. a. Beihilfehöchstgrenzen. Zur Abrundung zeigen wir Ihnen die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der Valeri-Norm (DIN EN 17463) auf, die maßgeblich entscheidet, ob eine Maßnahme zwingend umgesetzt werden muss oder nicht.
Im Fokus stehen u.a. folgende Themen:
Rechtliche Grundlagen von ökologischen Gegenleistungen
Wo sind ökologische Gegenleistungen zwingend vorgesehen (SPK, ISP, BesAR oder BECV)?
Welche Maßnahmen sind auswählbar? Wie lässt sich die Investitionssumme aufteilen?