top of page

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – LkSG, CSDDD und Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten erfolgreich umsetze

Do., 21. März

|

Online-Seminar

Seit dem 01. Januar 2024 greift das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – LkSG, CSDDD und Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten erfolgreich umsetze
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – LkSG, CSDDD und Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten erfolgreich umsetze

Zeit & Ort

21. März 2024, 10:00 – 12:45

Online-Seminar

Über die Veranstaltung

Seit dem 01. Januar 2024 greift das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Auf EU-Ebene wurde unterdessen eine Einigung über die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)“ erzielt, deren Vorgaben das Ambitionslevel des deutschen LkSG weit übersteigen. Die ebenfalls neue „EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten“ sieht besondere Sorgfaltspflichten für Unternehmen vor, die mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz, Soja, Ölpalmen und Rindern sowie daraus hergestellten Erzeugnissen handeln.


Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Regularien zum Thema Sorgfaltspflichten. Wir stellen zunächst die zentralen Vorgaben vor, die sich aus dem LkSG und der CSDDD ergeben und gehen auf die Unterschiede zwischen den beiden Regularien (z. B. in puncto Anwendungsbereich, Themenspektrum, Definition der Lieferkette) ein.


Daran anknüpfend erhalten Sie praktische Tipps, wie Sie die resultierenden Pflichten und Anforderungen im Unternehmen praktisch umsetzen können. Wir zeigen auf, wie Sie ein wirksames Risikomanagement aufbauen können und geben…


Diese Veranstaltung teilen

bottom of page