Update EU-Emissionshandel – Zuteilungsverfahren für die 2. ZP, neue Gegenleistungen & Preisentwicklung
Di., 23. Apr.
|München
im Frühjahr 2024 startet im EU-Emissionshandel (EU-ETS) das Antragsverfahren für die kostenfreie Zuteilung in der 2. Zuteilungsperiode (ZP), die von 2026 bis 2030 andauert.


Zeit & Ort
23. Apr. 2024, 10:00 – 14:45
München, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, Deutschland
Über die Veranstaltung
Im Frühjahr 2024 startet im EU-Emissionshandel (EU-ETS) das Antragsverfahren für die kostenfreie Zuteilung in der 2. Zuteilungsperiode (ZP), die von 2026 bis 2030 andauert. Die Antragsfrist wird die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zeitnah bekannt geben. Mit unserer Veranstaltung möchten wir Sie über die wichtigsten Änderungen bei der kostenfreien Zuteilung informieren. Einen besonderen Fokus legen wir auf die neuen Gegenleistungen. Zudem diskutieren wir über die Neuerungen in puncto Monitoring und Berichterstattung sowie die Preisentwicklung im EU-ETS.
Zu Beginn der Veranstaltung erläutern wir die Zuteilungsregeln, die in der 2. ZP greifen. Hierbei gehen wir u. a. auf die zentralen Änderungen in puncto Benchmarks, linearer Kürzungsfaktor und CBAM-Faktor sowie das neue Bonus-Malus-Prinzip ein. Zudem erhalten Sie erhalten einen Überblick über den Ablauf und die Anforderungen des Antragsverfahrens auf kostenfreie Zuteilung.
Daran anknüpfend erläutern wir im Detail die Gegenleistungen, die von bestimmten Anlagenbetreibern künftig zu erbringen sind: So sind einige Betreiber zur Erstellung von Klimaneutralitätsplänen…