Neuordnung des Verpackungsrecht: Was gilt es für Unternehmen im Hinblick auf PPWR, VerpackDG & Co. zu beachten?
Do., 23. Juli
|Online-Seminar
Einblick in die Neuerungen für Unternehmen im Verpackungsrecht mit Blick auf die PPWR und das VerpackDG u. a. mit Christoph Schnoor (Luther).


Zeit & Ort
23. Juli 2026, 10:00 – 12:15
Online-Seminar
Über die Veranstaltung
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) trat am 12. Februar 2026 in Kraft. Wesentliche Bestandteile gelten nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten unmittelbar auch in Deutschland. Dieser Stichtag ist der 12. August 2026. Parallel hierzu hat der Bundestag am 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz – VerpackDG beschlossen. Dieses passt das nationale Verpackungsrecht an die EU-Vorgaben an.
Mit unserem Online-Seminar geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über die unterschiedlich definierten Akteure der PPWR und ihre jeweiligen Pflichten. Wir gehen dabei u. a. auf die erweiterte Herstellerverantwortung, die Konformitätsbewertung sowie die Recyclingvorgaben (Recyclingfähigkeit) ein. Auch die Bestimmungen zur Wiederverwendung von Verpackungen, vorgesehene Mindestrezyklatanteile bei Kunststoffverpackungen und die Kennzeichnungspflichten werden wir adressieren. Zudem greifen wir nationale Bestimmungen auf, die über die EU-Vorgaben hinaus gehen, um Sie umfassend zu den anstehenden Pflichten zu briefen.
Anmeldung
Für Mitglieder von co2ncept plus e. V. beträgt die Teilnahmegebühr 150,00 Euro zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 250,00 Euro zzgl. MwSt. und für Nichtmitglieder 350,00…